WBNW-Newsletter Mai 2008

Liebe Freunde des Whistleblower Netzwerks,
Liebe Abonnenten des Newsletters,

Mit diesem Newsletter möchte der Vorstand des Whistleblower-Netzwerk e.V. Sie auf unsere am  7. Juni 2008 in Köln bevorstehende Mitgliederversammlung hinweisen.

Unsere Vereinsmitglieder haben gerade eine Einladung erhalten. Auf der Tagesordnung steht neben der Neuwahl des Vorstandes eine umfassende Strategiediskussion auch vor dem Hintergrund des aus der Bundesregierung gerade vorgelegten Plans zur Schaffung eines Anzeigerechts für Arbeitnehmer in § 612a BGB.

Im Wiki im Mitgliederbereich unserer Webseite stehen hierzu einige Materialen , z.B. ein Vorschlag für einen Alternativentwurf bereit und alle Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit hierüber und auch über unsere Strategie schon jetzt online mitzudiskutieren.

Ich möchte Sie daher einladen, sich dies alles nicht entgehen zu lassen und Mitglied zu werden. Sobald uns Ihre Beitrittserklärung (https://www.whistleblower-net.de/content/blogcategory/13/36/lang,de/) vorliegt, erhalten Sie die Einladung zur Mitgliederversammlung und den Zugang zum Mitgliederbereich und können sofort aktiv werden.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

PS: Haben Sie schon die aktuelle Blog-Meldung (https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/?p=300) zu § 612a n.F. BGB und zur Verhinderungskampagene des BdA gelesen?

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