Whistleblower im Bundestag

MdB Dr. Hermann Scheer hat sich schon öfter als jemand erwiesen der Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ernst nimmt und sich nicht bloß als fraktionsgesteurte Abstimmungsmaschine versteht. Wenn dieser Bericht in Radio-Utopie stimmt hat er sich den Titel Whistleblower diesmal aber wirklich verdient. Bei dem Missstand auf den er hinweist geht es nämlich um nichts geringeres als die Zustimmung des Bundestages zum neuen EU-Verfassungsersetzungsvertrag von Lissabon:

Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.

Wenn dem so wäre, müßte das Bundesverfassungsgericht den Ratifizierungsprozess des neuen EU-Vertrages durch Deutschland demnach auch unabhängig von den inhaltlichen Bedenken schon aus formalen Gründen stoppen. Mal abwarten was draus wird. Oder sollten vorher etwa die Iren (die einzigen BürgerInnen Europas die gefragt werden) ein Machtwort sprechen?

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