Whistleblowing kann Steuerfahndung effektiver unterstützen

Das Whistleblower-Netzwerk hat anlässlich der jüngsten Liechtenstein-Affäre eine Pressemitteilung herausgegeben. Seiner Meinung nach zeigt die Affäre deutlich die Brisanz von Insiderinformationen, wenn diese an zuständige Ermittlungsbehörden bzw. die Medien gelangen. Das Whistleblower-Netzwerk weist jedoch darauf hin, dass den Steuerbehörden brisante Dokumente oftmals bereits vorliegen, sie aber aus einer Vielzahl von Gründen nicht angemessen tätig wurden. Steuerfahnder, die als Whistleblower darauf hingewiesen haben, wurden sogar gemobbt, gegen ihren Willen versetzt oder gar aus dem Dienst entfernt.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerks ist die deutsche Steuerfahndung mit vier Grundproblemen konfrontiert:

  1. Die Steuerfahndung ist wie die Staatsanwaltschaft eine weisungsgebundene Behörde. Gleichwohl dürfen in anhängigen Steuerstrafverfahren weder die Oberfinanzdirektion, noch das Finanzministerium als reine Steuerbehörden Weisungen erteilen. Nach dem Gesetz gilt das Legalitätsprinzip. Jeder Bürger sollte ohne Ansehen seiner Person gleich behandelt werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall.
  2. Die Steuerfahndung ist Ländersache. Obwohl die Landesbehörden für die Fahndungskosten aufkommen, kommt ihnen durch den uneffektiven Länderfinanzausgleich oft nur ein kleiner Teil der Erlöse zu.
  3. Die Personalausstattung der Steuerfahndung ist zu gering. Jeder Steuerfahnder treibt jährlich schätzungsweise zehnmal soviel Geld ein wie er selbst kostet.
  4. Weder behördeninterne Whistleblower, noch Whistleblower in Unternehmen und Banken genießen einen Whistleblower-Schutz.

Diese vier Grundprobleme führen dazu, dass die deutsche Steuerfahndung nicht so effektiv arbeitet wie sie könnte. Dem Whistleblower-Netzwerk ist diese Problematik vertraut, da auch einige Steuerfahnder Mitglieder des Vereins sind.

Mehr dazu direkt auf der Website des Whistleblower-Netzwerks.

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