Taugt Wikileaks für Whistleblowing?

Die Whistleblower-Plattform Wikileaks.org hat Dokumente zu mutmaßlichen Steuerhinterziehungsfällen in Deutschland veröffentlicht. Jetzt wurde sie nach einer kurzen, aber für die Plattformbetreiber schmerzhaften juristischen Gemetzel mit der Schweizer Bank Julius Baer von einem kalifornischen Gericht abgestellt. Die Daten sind mittlerweile auf einem italienischen Server verfügbar, eine Torrent-Datei von 257 MB Größe wurde auf eine Domain namens The Pirate Bay transferiert, ein Mirror ist auf http://88.80.13.160/ oder wikileaks.cx zu finden. Damit dürfte für die Julius Baer Bank eine juristische Schnitzeljagd rund um den Globus eingeläutet sein. Ob diese erfolgreich sein wird, ist nicht abzusehen.

Mich jedenfalls erinnert die Mirror-Aktion jedenfalls an die Auseinandersetzungen um die linksradikalen „Radikal“-Seiten, die auf dem niederländischen XS4ALL-Server Ende der 90er Jahre gespiegelt wurden. Nur geht es jetzt nicht um radikale Inhalte. Es geht, dem Anspruch nach, um Whistleblower, die innerhalb ihrer Jurisdiktion nicht auf staatenübergreifende Missstände hinweisen, ohne sich selbst zu gefährden, und nun praktisch als letzten Schritt den Weg zu Wikileaks finden.

Wenn Aufklärungsmechanismen innerhalb rechtsstaatlicher Gebilde nicht funktionieren, stellt sich die Frage, welche weiteren Wege möglich sind. Die Medien haben hierbei schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Bekannt sind zahlreiche Whistleblower-Fälle, angefangen bei Watergate und den Pentagon-Papieren. Was aber bedeutet es, wenn Informanten bzw. Whistleblower im Internet selbst ihre Dokumente veröffentlichen können? Denn eine Bewertung und Einordnung der Dokumente ist ohne sorgfältige Recherche und Analyse nicht möglich.

Das ist die eigentliche Nagelprobe für WikiLeaks: Ob hier veröffentliche Dokumente tatsächlich geprüft, recherchiert und hinsichtlich ihrer Authentizität und Relevanz eingeordnet werden können. Dem Anspruch nach handelt es sich hier eigentlich um eine journalistische Aufgabe. Angeblich tun die Betreiber dies. Doch im Fall der Julius Baer Bank sieht dies nicht so aus – wie hätten die Betreiber die Daten denn ernsthaft überprüfen können? Dem Begleittext zu den Dokumenten nach handelt es sich höchstwahrscheinlich einfach um den Beschreibungstext des Informanten, der ungeprüft übernommen wurde. Ich bezweifle auch, ob „die Öffentlichkeit“ in diesem Fall in der Lage ist, die Fakten zu prüfen. Und ich frage mich, ob dies nicht auch das Tor zu Rufmord-Fällen öffnen kann. Gleichwohl gibt es auch bereits einige Erfolgsfälle für Wikileaks. Unter anderem dokumentierte Wikileaks, dass sich die deutsche Polizei mit dem Abhören von Skype-Telefonaten noch schwer tut.

Die Frage der Authentizität der Dokumente ist die eine, die andere ist die Analyse: In welchen Jurisdiktionen handelt es sich hier überhaupt um Straftaten? Diese Frage wird sich bei den meisten Fällen stellen, die komplexe Sachverhalte betreffen. Gleichwohl ist in diesem Fall eine Veröffentlichung offenbar der erste Schritt, um ein Verfahren in Deutschland in Gang zu kriegen. Denn ein „Anfangsverdacht“ sollte ja nun für die Staatsanwaltschaften gegeben sein. Die Frage ist nur, ob diese nun eigeninitiativ tätig werden oder auf eine Anzeige warten.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!