RentnerInnen als Whistleblower

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit entscheiden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus oft berechtigter Angst vor Repressalien zu schweigen, statt im öffentlichen Interesse auf Missstände hinzuweisen und zum Whistleblower zu werden. Aber diese Entscheidung sollte überdacht werden, wenn der Arbeitgeber, nach einem Arbeitsplatzwechsel oder nach der Verrentung keine Möglichkeit zur Sanktion mehr hat und die Missstände und das öffentliche Interesse an deren Beseitigung weiter bestehen.

Weitere Informationen zu diesem Konzept bietet die Seite von „Green Seniors„.

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