Im Namen des Volkes: Folter im Libanon interessiert uns nicht!

Gleiches gilt auch für die Frage, ob der BKA-Präsident hierüber im Innenausschuss des deutschen Bundestages lügt oder nicht. So lässt sich wohl das Urteil des VG Köln vom 31.5.2007 im Klageverfahren des Herrn Mayer gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BKA, zusammenfassen.

Der langjährige, verdiente BKA Beamte Robert Mayer hatte, nachdem man ihn zu unrecht mittels eines Disziplinarverfahrens seine Karrierechancen verbaut hatte, eine Einigung über eine Wiedergutmachung mit der Behördenleitung erreicht. Er sollte kurzzeitig zur Bundespolizei versetzt, dort befördert und anschließend wieder zum BKA zurückversetzt werden. Zumindest an die ersten beiden Punkte hielt sich das BKA auch, machte dann aber hinsichtlich der Rückversetzung Schwierigkeiten. Nach zahlreichem Hin –und her schien es so, dass Mayer zurückversetzt würde. Jedenfalls bis er – als Whistleblower – den BKA-Chef der Lüge im Innenausschuss des deutschen Bundestages bei seiner Aussage zu den Foltervorwürfen im Libanon bezichtigte und dieser darauf hin seine Zusage endgültig zurücknahm und Mayer die Beeinträchtigung des Betriebsklimas und anderes mehr vorwarf.

Nun musste das Verwaltungsgericht Köln entscheiden und tat dies wie folgt. Mayer hat keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung. Zwar wurde die gegebene Zusicherung auch vom BKA bestätigt, aber zu Mayers Pech war diese nicht schriftlich und daher nach § XY unverbindlich. Die Behörde hat daher einen Ermessenspielraum welcher im Ergebnis auch nicht auf Null reduziert ist. Mayer hat es nämlich in der Tat gewagt, den BKA Chef einen Lügner zu nennen. Und weiter erläuterte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung: Wir brauchen den Vorwurf der Lüge durch den BKA-Chef nicht aufzuklären, hier geht es nur um ein Versetzungsrecht und das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde. Außerdem obliegt dem Beamten eine Zurückhaltungspflicht. Da diese Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, wird eine Berufung nicht zugelassen.

Wir lernen: Im Namen des deutschen Volkes und seiner Justiz, hat sich der ordentliche deutsche Beamte auch dann zurück zu halten, wenn er wahrheitsgemäß seinen Vorgesetzten einer Lüge überführen könnte, da dies ja die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden würde. Na, da brauchen wir uns um die Funktionsfähigkeit unseres Staates ja wirklich keine Sorgen mehr zu machen.

Hatten unsere Verfassungsväter und -mütter nicht eigentlich Lehren aus einer Zeit ziehen wollen, als Verbrecher an der Spitze des Staates standen und daher Grundrechte wie Artikel 5 und 20 Absatz 4 ins Grundgesetz geschrieben? Schon, aber das Grundgesetz hat das Verwaltungsgericht Köln für seine Entscheidung ja gar nicht gebraucht!

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