Whistleblowerschutz bei Siemens: Theorie vs. Realität

„Siemens verpflichtet alle Mitarbeiter, sich an Recht und Gesetz zu halten. Anonyme Tippgeber, die Missstände aufdecken, genießen offiziell besonderen Schutz. Ihre Identität soll geheim bleiben, sie sollen keine Racheakte ihrer Vorgesetzten fürchten müssen. Soweit die Theorie.“

Die Praxis erschließt sich aus dem Artikel der SZ über den Fall des Norwegischen Whistleblowers Per Yngve Monsen:

„… einen anonymen Brief an die deutsche Konzernzentrale seines Arbeitgebers Siemens Business Services (SBS) … war es der Beginn eines jahrelangen Albtraums. Dabei hatte der als Controller nur seine Pflicht tun wollen. … weist seine norwegischen Vorgesetzten … auf den Regelverstoß hin, aber es geschieht nichts … „Wir haben einen Maulwurf. Wir werden ihn finden und feuern.“ … Anhand der Akten war es Monsen zufolge ein Leichtes, ihn zu identifizieren. Einige Monate später wird bei einer Umstrukturierung Monsens komplette Abteilung aufgelöst. Alle 400 Angestellten bekommen bei SBS einen anderen Job – alle, bis auf einen. Monsen wird wegen allgemeinem „Stellenabbau“ entlassen. … Monsen klagt vor Gericht und gewinnt. SBS wird im September 2005 zu einer Schadensersatzzahlung von 1,5 Millionen Kronen (etwa 181 000 Euro) verurteilt. Das Gericht bestätigt auch Monsens Vorwürfe … Per Yngve Monsen hat in seiner alten Branche keinen Job mehr gefunden. Siemens hatte ihm zwar Angebote gemacht, aber Monsen hat sie ausgeschlagen. Er habe das Gefühl gehabt, man wolle ihn kaufen, sagt er. Stattdessen schreibt er ein Buch über seinen Fall. Außerdem will er eine Stiftung gründen, die Tippgebern wie ihm künftig zur Seite stehen soll. „Die Arbeitgeber müssen begreifen2, sagt er, „dass Leute wie ich eigentlich ein Gewinn für das Unternehmen sind.“

In Deutschland undenkbar –
zumindest was den Schadensersatz vor Gericht angeht.

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