Böckler-Stiftung für Whistleblower-Systeme

Aus Anlass der jüngsten Korruptionsaffären weist die Hans-Böckler-Stiftung in einer Presseerklärung auf die Bedeutung von Whistleblower-Systemen als Präventionsmaßnahme hin.

„Das Unternehmen richtet eine interne oder externe Stelle ein, die anonyme Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Anti-Korruptionsregeln aufnimmt und verarbeitet. Der Aufsichtsrat des Unternehmens kann dann entsprechende Hinweise aufgreifen und tätig werden.
Entscheidend für solche Frühwarnsysteme sei die Anonymität des Hinweisgebers bei gleichzeitiger Nachprüfbarkeit seiner Informationen, sagt Dr. Matthias Müller, Corporate-Governance-Experte in der Hans-Böckler-Stiftung. Beides könne heute auch mit Hilfe von Computertechnik erreicht werden. „Solche Systeme ermöglichen Anonymität, gepaart mit der Möglichkeit der wechselseitigen Kontaktnahme. Letzteres erschwert anonymes Anschwärzen ohne Grund“, so Müller.“

Aber Vorsicht Herr Müller, Corporate-Governance und die von ihnen angeregte Aufnahme von Whistleblowing in den „Deutschen Corporate Governance Kodex“ sind sicherlich sinnvoll und nützlich aber keinesfalls ausreichend. Dies zeigen z.B. die Meldungen um die fragwürdige Rolle der Anti-Korruptionsabteilung bei Siemens. Außerdem ist selbst technisch gut gesicherte Anonymität dort wertlos, wo es um Informationen geht über die nur ganz wenige Personen verfügen, es also trotz Anonymität leicht nachvollziehbar ist, wer der Whistleblower ist.

Ein weiteres Problem aller freiwilligen Unternehmens-Lösungen ist schließlich, dass das Unternehmen (und hier ja erst einmal typischerweise der Vorstand) die Hinweise aufgreifen kann, oder eben nicht. Spätestens hier wird deutlich, dass wir – zumindest wenn es um (Straf-)Rechtsverstöße oder erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt geht – mehr brauchen als Corporate Governance, nämlich: effektive staatliche Regeln zum Whistleblowerschutz (Offenbarungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sanktionsbewehrter Schutz vor Repressalien), unabhängige Staatsanwaltschaften und Gerichte und gesellschaftliche Anerkennung von Whistleblowern.

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