Erster Whistleblower des Staates?

Bravo Herr Bundespräsident! Mit ihrer Entscheidung das offensichtlich verfassungswidrige Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht zu unterzeichnen und dadurch sein In-Kraft-Treten zu verhindern, haben Sie schon einige Elemente des typischen Whistleblowings erfüllt. Dies obwohl Sie eigentlich nur Ihre Pflicht getan haben – aber auch dies ist ja typisch für Whistleblower.
Bleibt zu hoffen, dass Sie sich auch in Zukunft und jenseits des Art. 87d GG für die Beachtung unserer Verfassung einsetzen werden. Z.B. wenn die Großkoalitionäre diesen Artikel nun ändern oder abschaffen wollen, um weiterhin Tafelsilber verscherbeln zu können. Dann könnte sich nämlich die Frage stellen, inwieweit die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 GG auch dem verfassungsändernden Ausverkauf des Staates an Privatinteressen entgegensteht.

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