Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz gilt es frühzeitig Pflöcke einzuschlagen. Schließlich ist der Zeitrahmen wegen der Bundestagswahl eng gesteckt. Zudem gilt es den vorhandenen Handlungsspielraum zu nutzen, um größtmögliche Rechtssicherheit und Schutz für Whistleblower zu schaffen. Erste Vorschläge hierfür, etwa eine Ausweitung des Schutzes auf nationale Kompetenzbereiche, hatten Whistleblower-Netzwerk und Transparency International Deutschland in einem gemeinsamen Papier bereits vorgestellt. In einem Workshop am 21.11.2019 mit Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wurden diese nun vertieft.
Deutlich wurde dabei, dass mit der EU-Richtlinie das jahrzehntelange deutsche Paradigma des Vorrangs für internes Whistleblowing endet. Strittig ist lediglich, ob es für die in der Richtlinie vorgeschriebene Förderung des internen Whistleblowings durch die nationalen Regierungen ausreichend ist, umfassend über die Möglichkeiten zum internen Whistleblowing zu informieren. Ergänzend denkbar wäre unter anderem die Erweiterung der Kronzeugenregelung auf internes Whistleblowing. Fraglich ist, ob es überhaupt derartiger zusätzlicher Anreize bedarf. Die meisten Hinweisgeber bevorzugen ohnehin interne Meldungen. Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen daher lediglich gute und sichere Whistleblower-Systeme anbieten, an die sich Hinweisgeber vertraulich wenden können. Bei all dem bleibt aber klar: Whistleblowing soll der Prävention, Aufklärung und Beseitigung von schwerwiegenden Missständen dienen und nicht als weiteres Kontrollinstrument für Arbeitgeber.