Mit einer Pressekonferenz haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und netzpolitik.org heute ihre Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen vorgestellt: https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/
Der von der großen Koalition geschaffene Straftatbestand (§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen.
Damit kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und Helfer. Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Formulierung des Gesetzes erfasst sie darüber hinaus aber auch das Sich-Verschaffen, die Überlassung und Verbreitung elektronisch gespeicherter Daten, die von Hinweisgebern („Whistleblowern“) an Journalisten weitergegeben wurden.
Die Arbeit mit Informationen wie denen von Edward Snowden, die dieser unter Bruch der US-amerikanischen Geheimhaltungsvorschriften an die Öffentlichkeit gebracht hatte, würde damit Datenhehlerei darstellen.