Transparency Deutschland und Whistleblower-Netzwerk begrüßen Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz

Bundesregierung muss bei nationaler Umsetzung Anwendungsbereich ausweiten

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland und Whistleblower-Netzwerk e.V. begrüßen die Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße, Missstände und Gefahren an ihrem Arbeitsplatz melden, bedeutet die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ eine deutliche Verbesserung der bestehenden Vorschriften. Skandale wie CumEx, von denen die Öffentlichkeit ohne den Mut von Hinweisgebern wohl nie erfahren hätte, zeigen, wie dringlich ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland ist.

Deutsche Fassung der EU-Richtline: Zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

„Die Richtlinie ist ein extrem wichtiger Schritt, um Hinweisgeber besser zu schützen. Hinweisgeber unterstützen die Gesellschaft dabei, sich vor illegalen und für die Allgemeinheit schädlichen Machenschaften zu schützen, indem sie diese aufdecken“, so Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland.

Annegret Falter, Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks: „Wir erwarten von der Bundesregierung, ihren Handlungsspielraum bei der Umsetzung in deutsches Recht so expansiv wie möglich zugunsten von mehr Rechtssicherheit und Schutz für Whistleblower zu nutzen.“

Hinweisgeber brauchen endlich Rechtssicherheit

In Bezug auf die nun anstehende Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erwarten Transparency Deutschland und Whistleblower-Netzwerk Verbesserungen, die über die Richtlinie hinaus das Schutzniveau für Whistleblower erhöhen. Die neue Richtlinie umfasst lediglich Verstöße gegen EU-Recht. Bliebe es dabei, müssten potentielle Whistleblower einschätzen, ob ihre Meldung im konkreten Fall zulässig und damit geschützt ist. Darum würden Meldungen im Zweifelsfall gänzlich unterbleiben. „Der Anwendungsbereich muss dringend und möglichst umfassend auch auf nationale Regelungsbereiche ausgeweitet werden“, so Annegret Falter.

„Wir brauchen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz, Deutschland hat sich dem zu lange entzogen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, dem Hinweisgeberschutz die notwendige Priorität einzuräumen“, so Hartmut Bäumer.

Zuständige Behörden zweckdienlich ausstatten

Die Richtlinie ermöglicht Whistleblowern, sich mit der Meldung über einen Missstand direkt an die Behörden zu wenden, etwa an eine auf nationaler Ebene zu schaffende „zuständige Stelle“. Diese Behörden müssen aufgrund eines zu erwartenden Anstiegs von Meldungen effektiv ausgestaltet und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet werden.

 

Weiterführende Informationen

Überlegungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“) – Dr. Simon Gerdemann, LL.M. (Berkeley)
Positionspapier von Whistleblower Netzwerk und Transparency Deutschland

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