Vertrauen in die Polizei stärken – Whistleblowerschutz im Öffentlichen Dienst ausbauen

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Zweifellos finden Polizeieinsätze oft in einem schwierigen, teils aggressiven Umfeld statt. Das rechtfertigt aber nicht die Vertuschung rechtswidrigen Verhaltens auch von Seiten der Polizei. Vielmehr beschädigt es das Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol, wenn bei Betroffenen und Angehörigen das Gefühl entsteht, in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten werde halbherzig ermittelt, so die Sendung: „Staatsgewalt – Wenn Polizisten zu Tätern werden“, in der Reihe „Exclusiv im Ersten“ vom 29. Juli.

Tatsächlich kommt es nur bei einem verschwindend geringen Anteil von Anzeigen wegen Polizeigewalt zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung. Falsch verstandene Solidarität unter Kolleg*innen, überkommene beamtenrechtliche Meldestrukturen und Angst vor Mobbing und Repressalien bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen stehen der Aufklärung im Wege. Ein besserer Schutz von Hinweisgeber*innen im öffentlichen Dienst ist daher dringend notwendig. Zur Bekämpfung der Korruption wurde diese Forderung schon im Beamtenstatusgesetz teilweise umgesetzt. Dennoch hatte sich die Bundesregierung bei den Beratungen in Brüssel gegen die Einbeziehung des Öffentlichen Dienstes in den Geltungsbereich der neuen EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz ausgesprochen.

Das bestehende Dienstrecht muss dahingehend angepasst werden, dass Missstände ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.
Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V.

„Die Polizei und der öffentliche Dienst insgesamt sollte bei der Aufklärung von Fehlverhalten und beim Schutz von Whistleblowern mit gutem Beispiel vorangehen. Das bestehende Dienstrecht muss dahingehend angepasst werden, dass Missstände ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.“, sagt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V. „Die demnächst in deutsches Recht umzusetzende Richtlinie zum Whistleblowerschutz aus Brüssel macht dies nunmehr unumgänglich.“

So richtet sich die EU-Richtlinie u.a. bei der Einrichtung interner Whistleblowingstellen nicht nur an den Privatsektor, sondern insbesondere auch an den öffentlichen Dienst. Vor allem aber haben Whistleblower im öffentlichen Dienst ein gleichermaßen ausgeprägtes Schutzbedürfnis, dessen Berücksichtigung nicht zuletzt den Interessen der EU an einer effektiven Politikdurchsetzung entspricht. Darum stellt die Richtlinie auch und gerade nationale Beamte ausdrücklich unter ihren Schutz, wie der Whistleblowing-Experte Simon Gerdemann auf Anfrage unterstreicht.

Ein zuverlässiger Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst vor Vergeltungsmaßnahmen aller Art bedeutet v.a. eine Anpassung des beamtenrechtlichen Pflichtenkanons und eine Änderung des §353b StGB sowie ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungsangebot.

Whistleblower-Netzwerk erwartet von der Bundesregierung, den Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst nun so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern.

Bei Rückfragen:

Annegret Falter
+49 1702965660
falter@whistleblower-net.de

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