Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz

Auf die Umsetzung in deutsches Recht kommt es an

Die Kommission in Brüssel hat heute den Entwurf einer Richtlinie zum Whistleblower-Schutz vorgestellt. Das ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Vorausgegangen waren seit Jahren Forderungen von Seiten des Europäischen Parlaments und Empfehlungen des Europarats, Whistleblower angemessen zu schützen. Mit einem eigenen Gesetzentwurf und einer beispiellosen Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen europaweit hatte die Fraktion der GRÜNEN/EFA im EP erheblichen Druck aufgebaut. Spektakuläre Enthüllungen wie die Luxemburger-PWC-Steuerdeals durch Antoine Deltour mögen der Politik schließlich ihre eigene Hilflosigkeit vor Augen geführt haben, Missständen ohne Insider auf die Spur zu kommen.
Im Ergebnis hat dies zu einem ansehnlichen Vorschlag von gemeinsamen Mindeststandards zum Whistleblower-Schutz im privaten und öffentlichen Sektor geführt.
Als Stärken des vorliegenden Entwurfs sind hervorzuheben:

  • Die Motivation des Whistleblowers tritt in den Hintergrund. Es zählt der Wert der Information.
  • Behörden und Unternehmen schon ab 50 Mitarbeitern/10 Mio. € Umsatz müssen Hinweisgebersysteme einführen. Den Hinweisen muss nachgegangen und über den Verlauf Rechenschaft abgelegt werden.
  • Behinderungen des Whistleblowing und Vergeltungsmaßnahmen aller Art sind unter Strafe zu stellen. Die Vertraulichkeit ist zu wahren. Die Beweislast im Fall von Verstößen trägt im Wesentlichen der Arbeitgeber.

Soweit, so gut. Was auf dem mehrjährigen Weg bis zur Umsetzung in nationales Recht daraus wird, ist schwer vorherzusagen. Ohnehin regelt der Entwurf nur das Anzeigerecht der WB bei Rechtsbrüchen von Unionsrecht auf bestimmten Gebieten. Die entsprechenden Rechtsakte werden in einem „Annex“ detailliert aufgeführt. Der Katalog ist lang. Aber lang ist auch Liste der Bereiche, die keine Erwähnung finden: von Arbeitnehmerrechten über Handelsabkommen, Migration, Asyl und außenpolitische Angelegenheiten bis hin zum Energierecht (außer Atomenergie). Wenn also nur die Mindeststandards umgesetzt würden, bedeutete das für potentielle Whistleblower kein Mehr, sondern ein Weniger an Rechtssicherheit in Bezug auf das, was sie ungestraft aufdecken dürfen.
Qualität und Folgen des Kommissionsentwurfs für deutsche Whistleblower werden sich also erst nach der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht einschätzen lassen.
Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk meint dazu:

„Wir fordern seit Jahren ein umfassendes, eigenständiges WB-Schutzgesetz für Deutschland. Ein potentieller Whistleblower muss sich im Zweifelsfall zwischen der „blinden“ Loyalität zu seinem Arbeitgeber und der Loyalität der Gesellschaft und dem Gemeinwohl gegenüber entscheiden. Dafür braucht er klare Vorgaben und keinen Flickenteppich rechtlicher Regelungen. Generell muss als Richtschnur dienen, dass gravierende Rechtsbrüche nicht dem Geheimschutz unterliegen dürfen.“

 

Wenn der Richtlinienentwurf als Anstoß für solch ein Gesetz dient, ist er jedenfalls zu begrüßen.

Für Rückfragen: Annegret Falter +49 1627393651

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