Kein hinreichender Whistleblowerschutz in Deutschland – Bundesregierung missachtet internationale Vorgaben

Berlin, 27.01.2017 – Das Whistleblower-Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, noch vor dem Ende der Legislaturperiode für einen wirksamen Schutz von Whistleblowern in Deutschland zu sorgen. Statt die Menschen zu schützen, die mit ihrem Mut die Allgemeinheit auf Missstände wie Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufmerksam machen, hat sie mit neuen Überwachungsgesetzen die Rechtsunsicherheit für Whistleblower noch vergrößert.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD 2013 zugesichert zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben zum Whistleblowerschutz hinreichend umgesetzt sind. Eine solche Prüfung wurde nicht vorgenommen. Internationale Vorgaben und Verträge (G20, Europarat, OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung, Zivil- und Strafrechtübereinkommen gegen Korruption, Europäische Menschenrechtskonvention) verlangen wirksamen Hinweisgeberschutz. Das deutsche Recht entspricht n i c h t den internationalen Vorgaben.

Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Eine offene Gesellschaft braucht heute mehr denn je Zivilcourage und zutreffende Information. Mit ihrer Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz bestraft die Bundesregierung genau diejenigen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen.“

Whistleblower-Netzwerk fordert noch vor der Bundestagswahl eine Umsetzung folgender Punkte:

  1. Verabschiedung eines Whistleblower-Schutzgesetzes, das Arbeitnehmer und Beamte statusunabhängig vor Benachteiligungen schützt. Dies ist u.a. durch eine Beweislastumkehr im arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren und einer Vermutungsregel für die Meinungsfreiheit zu gewährleisten.
  2. Berücksichtigung des Schutzes von Whistleblowern, Journalisten und Bloggern bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen (Trade Secrets Directive).
  3. Weitgehende Neuformulierung des Straftatbestandes der Datenhehlerei (§202d StGB), der nach geltender Rechtslage Journalisten und Blogger, IT-Experten und Juristen massiv gefährdet, wenn sie mit ‚geleakten‘ Dokumenten umgehen.
  4. Weitgehende Neuformulierung von §8 PKGr-Gesetz, wonach sich Angehörige der Nachrichtendienste mit Hinweisen an das Parlamentarische Kontrollgremium wenden können. Ihre Identität wird nach geltender Rechtslage nicht wirksam geschützt. Dies aber ist die Mindestvoraussetzung wenn es darum geht, Hinweise auf Fehlverhalten und Missstände in den Diensten zu erhalten.
  5. Klarstellung eines Beschlagnahmeverbots für Ombudsleute, da sonst die Identität von Whistleblowern aufgedeckt werden kann.
  6. Keine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere nicht bevor ein befriedigendes Konzept zum tatsächlichen Schutz von besonders geschützten Berufsgruppen wie Journalisten und Anwälten vorliegt. Nach jetziger Rechtslage werden auch deren Kommunikationsdaten erhoben und gespeichert. Das gefährdet Whistleblower massiv.

Bereits vor einigen Wochen hat Whistleblower-Netzwerk e.V. einen Whistleblower-Hilfsfonds ins Leben gerufen. Damit soll Whistleblowern eine erste rechtliche Beratung und weitere Hilfen ermöglicht werden.

Hintergrundpapier (PDF)
Pressekontakt: falter@whistleblower-net.de   Tel. 0170 2965660
Annegret Falter

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