Neue Verfassungsbeschwerde gegen Anti-Whistleblowing-Paragrafen „Datenhehlerei“

Mit einer Pressekonferenz haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und netzpolitik.org heute ihre Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen vorgestellt: https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/

Der von der großen Koalition geschaffene Straftatbestand (§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen.

Damit kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und Helfer. Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Formulierung des Gesetzes erfasst sie darüber hinaus aber auch das Sich-Verschaffen, die Überlassung und Verbreitung elektronisch gespeicherter Daten, die von Hinweisgebern („Whistleblowern“) an Journalisten weitergegeben wurden.

Die Arbeit mit Informationen wie denen von Edward Snowden, die dieser unter Bruch der US-amerikanischen Geheimhaltungsvorschriften an die Öffentlichkeit gebracht hatte, würde damit Datenhehlerei darstellen.

Indem sie den Umgang mit Materialien von Whistleblowern im Grundsatz unter Strafe stellt, greift die neue Strafvorschrift unverhältnismäßig in die von Artikel 5 Grundgesetz geschützte Freiheit der journalistischen Recherche ein. Investigative Journalisten und Blogger werden durch dieses Gesetz kriminalisiert, nur weil sie ihren Job machen, mit „Leaks“ arbeiten und dadurch Machtmissbrauch oder Angriffe auf die Bürgerrechte zutage bringen. Damit ist auch die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz betroffen.

Wir drücken die Daumen!

https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/

 

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