Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

  • ein Beitrag von Katharina Nocun

Am Montag, den 28. November 2016 hat der Whistleblower-Netzwerk e.V. als Mit-Beschwerdeführer eine breit unterstütze Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Katharina Nocun, Beirat im Whistleblower-Netzwerk e.V., begründet diesen Schritt wie folgt:

vds-nocun-wbn-sharegrafik

Der vom Verein Digitalcourage organisierten Verfassungsbeschwerde haben sich neben dem Whistleblower-Netzwerk e.V. auch zahlreiche Prominente angeschlossen, darunter die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling sowie ver.di-Chef Frank Bsirske.

Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für Whistleblower

Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2218)“ wurde trotz massiver Bedenken von Bürgerrechtlern verabschiedet. Ab Ende der Umsetzungsfrist im Juni 2017 werden alle Telekommunikationsanbieter gesetzlich dazu verpflichtet folgende Daten ihrer Kunden anlasslos zu protokollieren:

  • Standortdaten beim Smartphone/Handy (bei Telefonaten, SMS, Internetverbindung) (4 Wochen)
  • Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten samt Kommunikationspartnern (10 Wochen)
  • Zeitpunkt von SMS-Versendungen samt Kommunikationspartnern (10 Wochen)
  • IP-Adresse bei Einwahl ins Internet und Dauer der Verbindung (10 Wochen)

Dieser große Lauschangriff auf das Kommunikationsverhalten der Bürger gefährdet Whistleblower massiv. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird ermöglicht, Whistleblower gezielt aufzuspüren und auszuspionieren.

Die Bundesregierung hat bisher versäumt ein befriedigendes Konzept zum Schutz von besonders geschützten Berufsgruppen, wie etwa Journalisten und Anwälten, vorzulegen. Da Whistleblower auf den Schutz der Kommunikation mit diesen Gruppen existenziell angewiesen sind, sind Whistleblower durch Vorratsdatenspeicherung besonders gefährdet. Insbesondere, da für Hinweisgeber im öffentlichen Interesse keinerlei besondere Schutzvorkehrung vorgesehen ist.

Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse Missstände aufdecken wollen, werden durch die Vorratsdatenspeicherung eingeschüchtert. Wer überwacht wird, schreckt davor zurück, sich an Beratungsstellen, Anwälte oder Journalisten zu wenden. Diese Effekte sind wissenschaftlich erwiesene Folgen von Massenüberwachung. Dabei hat der Fall Snowden erst vor nicht allzu langer Zeit gezeigt, dass es mutige Hinweisgeber braucht, um gesellschaftlich wichtige Debatten anzustoßen.

Das Whistleblower-Netzwerk lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Sie setzt die Bevölkerung einem Generalverdacht aus und fügt der Demokratie hierdurch nachhaltigen Schaden zu.

Karlsruhe, übernehmen Sie!

Das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wurde 2010 vom Bundesverfassungsgerichtfür weitgehend verfassungswidrig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Menschenrecht auf Privatsphäre. Eine anlasslose und massenhafte Überwachung von Kommunikationsströmen unbescholtener Bürger schadet der Demokratie nachhaltig. Die Vorratsdatenspeicherung muss deshalb unverzüglich gestoppt werden, um den Schutz der Grundrechte der Bürger zu wahren. Das Whistleblower-Netzwerk setzt alle Hoffnungen in das Bundesverfassungsgericht. Unser Appell an Karlsruhe: Schützen Sie mutige Hinweisgeber – Kippen Sie auch dieses Gesetz!

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!