Whistleblowing und EU-Recht

In den letzten Wochen gab es im Europäischen Parlament gleich zwei öffentliche Diskussionsrunden, die sich dem Thema Whistleblowing widmeten. Eine Gruppe von Abgeordneten verschiedener Fraktion und einige NGOs wollen hier am Ball bleiben und EU-Rechtsakte anstoßen. Zugleich aber stimmte der Rechtsausschluss des Parlaments mehrheitlich für eine neue EU-Richtlinie, die den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausbaut und Whistleblowing weiter erschweren wird.

Seit Ende 2014 gibt es im Europäischen Parlament ein Gruppe von Abgeordneten verschiedener Fraktionen, die sich in einer IntergroupIntegrity – Transparency, anti- corruption and organised crime“ zusammengetan haben. Gemeinsam mit NGOs wie Transparency International, Alter-EU und Restarting the Future wollen diese Abgeordneten sich auch für eine Harmonisierung und Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern in der EU einsetzen.

Das Europäische Parlament hatte 2013 und 2015 mehrheitlich bereits entsprechende Initiativen der EU-Kommission gefordert, konkretisiert wurden die Pläne aber bisher nicht. Die Intergroup und die NGOs wollen dies nun ändern und die Kommission, welcher das alleinige Vorschlagsrecht für EU-Rechtsakte zusteht, mit einem konkreten Entwurf zum Handeln treiben.

Bis jener Entwurf auf dem Tisch liegt wird es aber wohl noch etwas dauern, denn bisher sind auch die Intergroup und die NGOs kaum über allgemeine Absichtserklärungen und eine Vorstudie hinausgekommen.

Immerhin fanden in Brüssel aber bereits mehrere öffentlche Veranstaltungen statt, die für das Thema Whistleblowerschutz sensibilisieren sollen. So gab es vor wenigen Wochen eine Podiumsdiskussion (YouTube-Video) zu der u.a. Julian Assange und Sarah Harrison zugeschaltet waren und in deren Rahmen auch eine Vertreterin der Europäischen Bürgerbeauftragten (die zuletzt bei der Ausgestaltung ihrer eigenen internen Whistleblowing-Regelungen den Vorschlägen von Whistleblower-Netzwerk e.V. wenig Beachtung geschenkt hatte) und der EU-Kommission auftraten.

Gerade die Vertreterin der EU-Kommission machte aber deutlich, dass man dort derzeit keine konkreten Initiativen in Punkto Whistleblowerschutz plant. Dies obwohl eine aktuelle Umfrage belegt, dass 74 Prozent der Europäer, die Korruption beobachteten darüber schwiegen.

In einer zweiten Veranstaltung in der letzten Woche präsentierten die Intergroup und Transparency International den erschütternden Whistleblowerfall des John Wilson, eines einfachen Polizisten aus Irland, der gemeinsam mit einem Kollegen ein Netzwerk hochrangiger Polizeiführer, Richter und Politiker aufdeckte, die Verkehrsverstöße von Netzwerkangehörigen und ihren Freunden über viele Jahre unter den Tisch kehrten.

Geschildert wurde auch wie das Advocacy und Legal Advice Center (ALAC) von TI-Irland die Whistleblower gegen zahlreiche Widerstände und Anfeindungen unterstütze und der Fall letztlich mit zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtslage von Whistleblowern in Irland beitrug. Schade nur, dass es weder auf EU-Ebene noch in Deutschland ein ALAC gibt und man hier wie dort von Transparency International als Whistleblower nur zu hören bekommt, dass man sich dort mit Einzelfällen nicht beschäftigt.

Als zweiter Whistleblower trat auf jener Veranstaltung Antoine Deltour auf, der als ehemaliger Mitarbeiter bei PWC die Steuersparkooperation zwischen dem Staat Luxemburg und multinationalen Unternehmen aufdeckte (Luxleaks) und vor kurzem den Bürgerpreis des Europäischen Parlaments erhalten hat. Allerdings wird er zugleich in Luxemburg – genauso wie der Journalist, der die Story veröffentlichte – strafrechtlich verfolgt und wird sich wohl im Herbst vor einem Richter verantworten müssen. Daher braucht er unsere Solidarität.

Auch bei dieser Veranstaltung wiederholte die Vertreterin der – vom ehemaligen luxemburgischen Premierminister geleiteten – EU-Kommission wieder, dass man natürlich grundsätzlich für den Schutz von Whistleblowern sei, einen speziellen Rechtsakt diesbezüglich aber jedenfalls in nächster Zeit nicht anstrebe.

Unterdessen hatte am Tag zuvor der Rechtsausschuss des EU-Parlaments einem anderen Kommissionsvorschlag mit nur wenigen Änderungen zugestimmt: einer Richtlinie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. In dieser ist zwar eine Ausnahme für bestimmte Arten von Whistleblowing vorgesehen, wer die dafür nötigen Bedingungen aber nicht erfüllt oder auch nur deren Erfüllung nicht gerichtsfest beweisen kann, dürfte sich aber zukünftig noch schneller Regressansprüchen von Schutzrechtsinhabern ausgesetzt sehen.

Während in der Europäischen Menschenrechtskonvention die Meinungsfreiheit, also auch das Whistleblowing eigentlich die Regel ist und jegliche Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung und einer nachgewiesenen Notwendigkeit bedarf, soll die neue EU-Richtlinie auf der Basis einer sehr weit gehenden Definition die praktisch alles schützt was ein Unternehmen für schutzwürdig erachtet, dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis zukünftig genau umkehren. Die Beweislast läge dann beim Whistleblower. Schutzvorschriften oder gar Rechte für Whistleblower sucht man in jenem Richtlinienentwurf ebenfalls vergebens.

Angesichts der Abstimmung und der christ- und sozialdemokratischen Mehrheiten im Europäischen Parlament, sowie der vom Lobbyismus der Industrie geprägten Haltungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten dürfte jener Richtlinienentwurf bald in Kraft gesetzt werden – auf einen effektiven Schutz für Whistleblower durch EU-Recht, werden wir alle aber wohl noch sehr lange warten müssen.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!