Gerichtsverhandlung im Fall Hannemann – Vergleich, ohne Präjudiz für das Hauptverfahren!

Zum Hintergrund der Verfahren von Frau Inge Hannemann: Das Arbeitsgericht Hamburg tagte heute im Hauptsacheverfahren Frau Hannemann gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie (BASFI). Diese ist Arbeitgeberin von Frau Hannemann und hatte die Zuweisung von Frau Hannemann an das Jobcenter zum 30. Juni 2014 beendet. Durch ihr ungewöhnliches Engagement im Jobcenter Hamburg, war Frau Hannemann bundesweit als Hartz 4 Rebellin bekannt geworden.Die BASFI hat  Frau Hannemann seit einigen Tagen als Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt mit einer Tätigkeit in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe eingesetzt. Diese neue Position ist aber höher eingestuft. Gegen die Beendigung der Zuweisung zum Jobcenter und die Übertragung der neuen Tätigkeit kämpft Frau Hannemann in einem andern Verfahren. Sie bringt vor, dem Anforderungsprofil der nun zugewiesenen Tätigkeit derzeit nicht zu entsprechen zu können.

In einem vorausgegangenen Verfügungsverfahren hatte die Kammer eine Aufhebung der Zuweisung abgewiesen.

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Unter dem Beifall des Publikums, machte Inge Hannemann heute deutlich, dass das Verfahren überhaupt nicht nötig gewesen wäre, wenn das Jobcenter nicht versucht hätte sie mundtot zu machen  und ihre kritischen Äusserungen zum Thema Hartz 4 massiv zu unterbinden. Sie machte auch deutlich, dass das heutige Verfahren nicht vom Hauptverfahren ablenken darf, in der über die Rechtmässigkeit der Suspendierung vom Jobcenter verhandelt wird.

Die  Arbeitgeberin ging im weiteren Verfahren weitestgehend auf die Vorstellungen von Frau Hannemann ein, eine “ leidensgerechte“ Arbeitsstelle zu erhalten. Hiebei spielte die Erkrankung von Frau Hannemann eine Rolle, die zu einer Leistungseinschränkung geführt hat.

Am Ende wurde von Richter Horn ein Vergleich konstruiert, der ein medizinischen Gutachten sowie eine Weiterbeschäftigung in der nun begonnenen Tätigkeit vorsieht. Ziel des Gutachtens ist die Beschreibung der Tätigkeiten, die von Frau Hannemann ausgeführt werden können sowie konkrete Massnahmen die zu einer Arbeitserleichterung für Hannemann gem. ihrem Krankheitsbild führen.

Ein Fortschritt, ohne das Hauptverfahren zu präjudizieren!

Text und Bild – Peter Wendt

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