Update: BSE-Whistleblowerin wird auch nach 20 Jahren nicht rehabilitiert!

Update: Gestern hatten wir noch einen Aufruf zur Rehabilitierung veröffentlicht, heute steht fest: Der Kreistag Segeberg hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP Frau Dr. Herbst die Rehabilitierung verweigert. Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag der Grünen wenigstens einen Preis für Zivilcourage zu stiften. Frau Dr. Herbst musste sich sogar noch vorwerfen lassen, dafür verantwortlich zu sein, dass BSE-Fleisch auf den Tellern landete. Patrick Breyer hat angekündigt den Fall auf Landesebene weiterverfolgen zu wollen. Auch wir bleiben am Ball und berichten weiter.

Seit 20 Jahren kämpft die Tierärztin Dr. Margrit Herbst, deren Geschichte wir in unserer Ausstellung dargestellt haben, um ihre Rehabilitierung. 1994 wurde sie vom Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein fristlos entlassen, nachdem sie zunächst lange intern und schließlich auch öffentlich – zumeist erfolglos – darauf bestanden hatte Rinder mit verdächtigen Symptomen auf das Vorliegen einer BSE-Erkrankung zu untersuchen.  Dies war zu teuer und sie wurde zu unbequem, es war einfacher und billiger die unbequeme Kritikerin loszuwerden. Zwar wäre jene Kündigung nach dem Maßstäben der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtswidrig, sie wurde damals von deutschen Arbeitsgerichten jedoch bestätigt.

Auf Initiative der Linkspartei und der Piraten hat sich der Hauptausschuss des Kreises Segeberg in den letzten Wochen mehrfach mit dem Fall Herbst und ihrer möglichen Rehabilitierung beschäftigt. Wir hatten hierüber mittels Twitter und Facebook berichtet.

Heute steht nun die Endscheidung des Kreistages Segeberg über die Rehabilitierung von Frau Dr. Herbst an. Aber ihre Chancen stehen schlecht, denn der Hauptausschuss hat sich am Dienstagabend mit den Stimmen von CDU und SPD mehrheitlich gegen die Rehabilitierung ausgesprochen.

Nachfolgend veröffentlichen wir Auszüge aus einem Appell des Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten / Schleswig-Holstein), der sich sehr für Frau Dr. Herbst einsetzt und ihren Fall in einem Wiki mit zahlreichen Originaldokumenten ausführlich dokumentiert hat. Whistleblower-Netzwerk kann sich diesem Aufruf an die Mitglieder des Kreistages in Segeberg und andere Verantwortliche nur anschließen:

Ich appelliere an die Mitglieder des Kreistags, ihrer Verantwortung vor Frau Dr. Herbst, anderen mutigen Whistleblowern und der Öffentlichkeit, die auf Informationen über Missstände angewiesen ist, gerecht zu werden: ‚Wenn Sie diese Chance zur Rehabilitierung vertun, vertiefen Sie das Unrecht, das Frau Dr. Herbst angetan worden ist! Der Kreis wird seinen Fehler dann vielleicht erst nach ihrem Tode anerkennen. Wenn Ihre Kinder in 10 Jahren erneut entscheiden, werden sie sich für Ihre jetzt anstehende Entscheidung entschuldigen müssen? Wenn Sie die Rehabilitierung jetzt scheitern lassen, senden Sie auch das fatale Signal an Hinweisgeber von heute, dass Ihnen Ruhe in der Öffentlichkeit wichtiger ist als die öffentliche Gesundheit und das Wohl der Bürger. Ich bin entsetzt, dass im Jahr 2014 längst überholte Bewertungen aus den 1990er Jahren nochmals bestätigt werden sollen.
‚Natürlich kann von Angestellten erwartet werden, dass sie Missstände zunächst intern ansprechen. Genau das hat Frau Dr. Herbst aber jahrelang erfolglos getan. Der Landrat hatte ihr zwar Untersuchungskompetenzen eingeräumt, seine zuständigen Mitarbeiter haben solche weiteren Untersuchungen aber stets vereitelt. Diesbezügliche Anrufe von Frau Dr. Herbst bei der Kreisverwaltung blieben erfolglos. Der Agrarminister als oberste Aufsichtsbehörde behauptete sogar, der BSE-Verdacht sei in jedem Fall eindeutig ausgeräumt worden, was den Untersuchungsergebnissen widerspricht.

In dieser Situation war interne Abhilfe erkennbar aussichtslos. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass Whistleblower an die Öffentlichkeit gehen dürfen, wenn ‚weitere innerbetriebliche Beschwerden … kein wirksames Mittel dargestellt hätten‘. Außerdem ist die juristische Frage, ob fristlos gekündigt werden durfte, eine andere als die Frage, ob es richtig war, dies zu tun. Der Kreis hätte anders reagieren können und müssen. In Anbetracht des Gewissenskonflikts von Frau Dr. Herbst und dem öffentlichen Gesundheitsinteresse war die fristlose Kündigung eine vollkommen unverhältnismäßige Reaktion auf eine öffentlich längst geführte Diskussion um den Schutz vor BSE.

In der Diskussion der Details rächt sich nun, dass Bundesregierungen aus SPD, CDU, Grüne und FDP bis heute kein Whistleblower-Schutzgesetz zustande gebracht haben, wie wir Piraten es seit Jahren fordern. Bis heute drohen nach einem von uns beauftragten Gutachten Sanktionen, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes vertuschte Schlampereien und Pflichtverletzungen in Amtsstuben an das Licht der Öffentlichkeit bringen – ein unhaltbarer Zustand.

Wenn sich jetzt die Grünen für Frau Dr. Herbst einsetzen, müssen sie sich fragen lassen, warum ihr Umweltminister Habeck an dem falschen Bericht seines Ministeriums aus dem Jahr 1994 festhält? Die rot-grün-blaue Landesregierung macht keinen Finger für ein Whistleblower-Schutzgesetz krumm und lässt auch die Möglichkeit zur Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems ungenutzt. Und warum weigert sich die Landesregierung bis heute, Frau Dr. Herbst für eine Ehrung durch den Bundespräsidenten vorzuschlagen? Die im Kreis angestoßene Diskussion muss endlich auf Landesebene weiter geführt werden.“

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