Bundestag beschließt Asyl für Snowden und weltweit besten Whistleblowerschutz

Am 01.04.2014 um 1:23 Uhr war es soweit. „Das Gesetz hat die Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefunden und ist damit beschlossen“ verkündete Bundestagspräsident Lammert. Erst knapp eine Stunde zuvor hatten die Fraktionschefs der Grünen und der Linksfraktion einen Änderungsantrag zum „Gesetz zu vorsorglichen Mechanismen zur Begrenzung des Übertragungsrisikos der Schweinepest“ eingebracht, der es in sich hatte:

Kurzerhand hatten sie vorgeschlagen jenem Gesetz noch alle Paragraphen des Gesetzentwurfes des Whistleblower-Netzwerks zum Schutz öffentlicher Interessen durch Whistleblowing anzuhängen. Hinzu kamen drei weitere Paragraphen, die sämtlichen gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten auf die Geheimhaltung rechtmäßiger Umstände eingrenzen, Whistleblowing als allgemeinen Rechtfertigungsgrund im Strafrecht und als zwingenden Grund für die Gewährung von Asyl vorsahen und auch die Gewährung von Asyl und Schutz für wegen des Hinweises auf schwere Menschenrechtsverletzungen verfolgte, namentlich genannte Personen, darunter auch Edward Snowden, Chelsea Manning und Julian Assange festschrieben.

Im sehr spärlich besetzten Bundestag fand jener Antrag dann kurze Zeit später die Mehrheit, bestehend aus Linkspartei, Grünen und einigen zuvor eingeweihten progressiven SPD Abgeordneten. Auch ein Abgeordneter von CDU/CSU hatte den Änderungsantrag wohl nicht mitbekommen und stimmte wie geplant für das Gesetz gegen die Schweinepest.

Gregor Gysi zeigte sich anschließend sehr erfreut über den gelungenen Coup: „Der Bundestag hat bewiesen, dass er neben Sparpaketen und Einschränkungen der Informationsfreiheit auch in wirklich wichtigen gesellschaftlichen Fragen zu schnellem Handeln in der Lage ist“.

Ob das Gesetz wirklich in Kraft treten wird, ist derzeit allerdings noch unklar. Unionsfraktionschef Kauder soll sich als er die Nachricht beim Frühstück erhielt an seinem Brötchen verschluckt haben. „Warum hat mich denn keiner geweckt, ich rufe jetzt den Bundespräsidenten an, er darf ein solches Gesetz zum Schutz von Denunzianten und Blockwarten, dass unsere Bündnisfähigkeit gefährdet keinesfalls unterschreiben“, soll seine erste Reaktion gewesen sein.

 

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