Gerichtstermin für Whistleblowerin Inge Hannemann

11:30 h, 28. Febr. 2014, Ortstermin Arbeitsgericht Hamburg,
Hannemann vs. Jobcenter Hamburg.

 

 

In dem nüchternen Gebäude  aus den 70 er Jahren fand unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit und der Medien die Verhandlung über die Freistellung von Frau Hannemann statt.

 

Neben dem Austausch von juristischen Förmlichkeiten ging es zunächst eine Sachstandsklärung. Frau Hannemann versuchte die Anschuldigungen ihres Arbeitgebers anhand von konkreten Einzelfällen zu widerlegen. Die dazu gehörigen sehr umfangreichen schriftlichen Begründungen, bzw. bisher nicht vorgelegten Unterlagen wurden zunächst vom Gericht entgegengenommen, deren Verwendung aber offen gelassen. Der Anwalt von Frau Hannemann nahm dann, nach interner Beratung, die Überreichung  der Unterlagen zurück und lies ein Versäumnisurteil ergehen, dagegen ist nun ein schriftlicher begründeter Einspruch möglich in dem auch Unterlagen vorgelegt werden können.
D.h konkret der Kampf geht für Frau Hannemann weiter.

 

Bericht und Foto: P. Wendt

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