G20 Aktionsplan gegen Korruption endlich umsetzen!

Im Anschluss an ihren Aktionsplan vom November 2010 aus Seoul, haben die G20-Staaten unlängst einen „G20 Anti-Corruption Action Plan 2013 – 2014“ beschlossen. Das G20-Mitglied Deutschland hat bisher aber nicht einmal die wesentlichen Versprechungen des ursprünglichen Aktionsplans umgesetzt.
So ist Deutschland einer von nur noch drei G20-Staaten die – im Gegensatz zu 164 anderen Staaten weltweit – noch immer nicht die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen (UNCAC) ratifiziert haben. Auch im Hinblick auf die, bis Ende 2012 versprochene, Umsetzung eines effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes, tut sich in Deutschland – trotz klarer Kritik von G20 und OECD – weiterhin nichts.
Umso erstaunlicher ist es, dass es auch im, mit Zustimmung Deutschlands verabschiedeten, Aktionsplan 2013-2014 wieder heißt:

„The G20 countries that do not already have whistleblower protections will enact and implement whistleblower protection rules, drawing on the principles developed in the Working Group, for which Leaders expressed their support in Cannes and also take specific actions, suitable to the jurisdiction, to ensure that those reporting on corruption, including journalists, can exercise their function without fear of any harassment or threat or of private or government legal action for reporting in good faith.“

Soll hier nur das Märchen von den guten Absichten weiter erzählt werden, oder ist die Bundesregierung wirklich zu einem Kurswechsel in Sachen fehlendem gesetzlichen Whistleblowerschutz bereit? Whistleblower-Netzwerk wird dies beobachten und notfalls im anstehenden Bundestagswahlkampf thematisieren.
AAuslauf internationaler Ebene beteiligen wir uns daran, dafür zu sorgen, dass es nicht bei leeren Versprechungen bleibt, sondern die Lücke bei der Um- und Durchsetzung des Kampfes gegen Korruption endlich geschlossen hat. Als Mitglied der UNCAC-Coalition unterstützen wir daher einen gemeinsamen Brief vieler Organisationen der Zivilgesellschaft an die Leiter der G20 Arbeitsgruppe gegen Korruption. Zum Aspekt Whistleblowing heißt es darin:

„To protect whistleblowers from reprisals, all G20 countries should pass whistleblowers protection legislation for public and private sectors without loopholes and that establishes comprehensive protection procedures. Such legislation should ensure prompt, effective and independent follow-up of disclosures – as committed to in the 2010 and 2013 – 2014 G20 Anti-Corruption Action Plans. This legislation and procedures should be subject to consultation with relevant experts and civilsociety to ensure they meet best practice standards.“

 

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