Frankfurt: Berufungsverhandlung über 19. Kündigung gegen Bank-Whistleblowerin

Am Montag, den 19.11.2012 verhandelt das hessische Landesarbeitsgericht in 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 130, ab 10:30 Uhr im Raum B 1.06 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 212/12 über die Berufung der DZ Bank AG in Sachen der 19. Kündigung gegen Andrea Fuchs. Die Verhandlung ist öffentlich. Den Fall von Frau Fuchs haben wir in unserer Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen!“ dargestellt.
Es ist schon ein Skandal, dass die deutsche Justiz Kettenkündigungen wie die vorliegende nicht von vornherein als unzulässigen Rechtsmissbrauch ansieht. Immerhin war Frau Fuchs zum Zeitpunkt der hier zu verhandelnden Kündigung aus dem Dezember 2004 bereits rechtskräftig gekündigt. Erst wesentlich später hatte Frau Fuchs nach einem mehrinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren und einer Restitutionsklage die Aufhebung der vorhergehenden Kündigungen mangels rechtmäßíger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erreichen können. Dennoch kündigte ihr die DZ Bank erneut, diesmal weil Frau Fuchs es 2004 gewagt hatte, ihre bis dahin gemachten Erfahrungen als Bänkerin und Whistleblowerin in dem Buch „Die Judasbank“ als persönlichen Erlebnisbericht zu veröffentlichen.
In erster Instanz ist die DZ Bank mit ihrer 19. Kündigung jedoch gescheitert, da sie die Anhörungsfrist des Betriebsrates (§ 102 BetrVG) nicht eingehalten hat und auch nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen konnte, dass dieser eindeutig und endgültig auf die Einhaltung der Anhörungsfrist verzichtet hatte. Auf die Frage, ob die Buchveröffentlichung von der Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt war, kam es demnach erstinstanzlich gar nicht an.
Eigentlich dürfte dies auch in der Berufungsverhandlung nicht anders sein. Andererseits  hat Frau Fuchs aber Befürchtungen: Angesichts zahlreicher auch schlechter Erfahrungen mit der Justiz und auch und gerade mit dem für die jetzige Verhandlung zuständigen Vorsitzenden Richter, ist Ihr Vertrauen in eine Justiz erschüttert. Noch im letzten Jahr, kurz vor dem Heinisch-Urteil des EGMR, hatte dieser ihren Anspruch auf eine bankübliche Bonuszahlung mit Verweis auf ihre Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber rundweg abgelehnt, wogegen Fuchs mittlerweile eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Umso wichtiger dürfte es sein, dem Gericht hier als aufgeklärte Öffentlichkeit über die Schulter zu schauen und Frau Fuchs im ungleichen Kampf gegen eine Großbank, die als Dach der Volks- und Raiffeisenbanken ihre Existenz der Idee der Solidarität von Genossen verdankt, nicht alleine zu lassen. Deshalb wird Whistleblower-Netzwerk e.V. die Verhandlung am Montag begleiten und freut sich über alle, die es uns gleichtun wollen. All jene Leserinnen und Leser dieses Blogs, die am Montag nicht nach Frankfurt kommen können, aber Mitglieder von Genossenschaftsbanken sind, können ja mal bei ihrer Bank vor Ort nachfragen, ob diese sich durch ein solches Verhalten ihrer Dachorganisation gut repräsentiert fühlt.

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