Die richtige Whistleblowing Gesetzgebung für Beamte – eine kanadische Debatte

Der kanadische Mitte-Rechts Politiker Gary Mar sprach sich laut dem „Edmonton Journal“ vom 08. September 2011 für eine Whistleblowing Gesetzgebung zugunsten des öffentlichen Diensts des Bundesstaates Alberta aus. Seine Parteifreundin Alison Redford hatte dies schon vier Monate davor getan, aber Mars und Redfords Ideen klaffen auseinander:

Während laut Mar sich Beamte ausschliesslich an einen Ombudsmann wenden sollen, möchte Redford es Whistleblowern anheim stellen, wem Sie ihre Hinweise anvertrauen wollen.
Redford schlägt daher vor, es  Whistleblowern zu erlauben, einen Ombudsman ebenso um Hilfe zu ersuchen, wie Behördenbeauftragte, Gerichte, Oppositionspolitiker oder die Medien. Dies gehöre zu einer transparenten Regierung einfach dazu.
Ian Bron, Direktor der Whistleblowing Organisation „Canadians for Accountability” (Kanadier für Rechenschaftspflicht) meinte zu dieser Debatte, dass eine gute Whistleblowing Gesetzgebung mehrere Beschwerdealternativen erlauben müsse:
Geschlossene Systeme werden immer dazu benutzt, Whistleblower zu vernichten – immer, immer, immer … sie werden zu einem sehr, sehr gefährlichen Spießrutenlauf für den Whistleblower … Arbeitnehmer haben dann kein Vertrauen in das System, Manager missbrauchen es, und am Ende wird den öffentlichen Interessen geschadet“.
Weiters würden Whistleblower durch eine gute Gesetzgebung  geschützt werden, und zwar unabhängig davon, welche dieser Alternativen sie auswählen. Gleichzeitig sehe eine solche Gesetzgebung Strafen für jene Beamte vor, die Repressalien gegen Whistleblower einsetzen. Wie im Blogeintrag vom 11. August 2011 berichtet, hat vor kurzem Irland in seinem Strafgesetzbuch solche Strafen vorgesehen.
David Hutton, Direktor von FAIR , einer weitere kanadischen Whistleblowing Organisation, erinnerte daran, das die kanadische Gesetzgebung auf Bundesebene vorsieht, dass Beamte sich nur an eine Stelle wenden dürfen, nämlich an einen sogenannten „Integritätsbeauftragten“; diese Position hatte drei Jahre lang Frau Christiane Ouimet inne.
Während ihrer Amtszeit, so Hutton, erhielt Ouimet 228 Beschwerden, untersuchte sieben und fand keine Missstände. Nachdem sie zurücktreten war, mussten alle Fälle neu aufgerollt werden, und der kanadische Rechnungshof bezeichnete das System als „spektakulären Fehlschlag“.
Anstatt sie für ihr Fehlverhalten zu bestrafen, habe die Regierung Ouimet mit einen „Golden Handshake“ von umgerechnet € 364.000.- belohnt, meinte Hutton weiter. Dies sei ein Schlag ins Gesicht für die für Behörden geltenden Whistleblowing Regelungen und zeige, dass niemand jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird:
Beamte die ohne weitere Fragen zu stellen, Weisungen befolgen – selbst unethische und rechtswidrige Weisungen – werden aufgewertet, belohnt und befördert während jene, die aufgrund ihrer Integrität Widerstand leisten, als illoyal gelten und verfolgt werden“.
Konsequenz: Beamte sehen sich nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben ehrlich zu erfüllen, sie können keine Einwände mehr vorbringen oder sich äußern, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Behörde nicht mehr im öffentlichen Interesse agiert. Resultat: Innerhalb des Staatsapparates werden Korruption und Inkompetenz Tür und Tore geöffnet.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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