78 NGOs fordern: "G20 muss Korruption effektiv bekämpfen"

In einem Schreiben an die Vorsitzenden der G20 Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung fordern 78 Nichtregierungsorganisationen die G20 Staaten auf, den im letzten November in Seoul verabschiedeten Aktionsplan gegen Korruption (und für Whistleblowerschutz) umgehend und basierend auf best practice Standards umzusetzen. Dabei sollte die G20 ein transparentes Verfahren wählen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft führen, um deren Expertise im Kampf gegen Korruption einzubinden.
Bereits das jetzige Schreiben enthält zahlreiche konkrete Vorschläge wie der Aktionsplan effektiv umgesetzt werden sollte:

  1. Ratifikation und Implementierung der UN Anti-Korruptions-Konvention (UNCAC)
    [Deutschland ist einer von nur 4 G20-Staaten die UNCAC nicht ratifiziert haben]
  2. Annahme und Durchsetzung von internationalen Maßnahmen gegen Bestechung
  3. Kampf gegen Geldwäsche
  4. Einreiseverbote der G20-Staaten für korrupte Beamte und Regierungsmitglieder
  5. Internationale Zusammenarbeit bei Anti-Korruptionsmaßnahmen
  6. Rückführung gestohlener Korruptionsgelder auf internationalen Konten
  7. Schutz von Whistleblowern
    • Bewertung des Standes des gesetzlichen Whistleblowerschutzes in allen G-20 Staaten anhand von „best practice“ Prinzipien wie jener, die von internationalen Experten entwickelt und von Transparency International 2009 veröffentlicht wurden
    • Verabschiedung und Umsetzung von Whistleblower-Gesetzgebung und Umsetzungsmechanismen in Übereinstimmung mit „best practice“ bis Ende 2012. Diese Gesetzgebung sollte: den öffentlichen und privaten Sektor umfassen, Whistleblower gegen Repressalien schützten und einen fairen Ersatz von Schäden beinhalten sowie die Einrichtung angemessener und verlässlicher Berichtswege fördern und eine unabhängige Prüfung sicherstellen.
    • Förderung von Whistleblowing als effektivem Mittel gegen Korruption und Missstände durch Unterstützung von Informationskampagnen und die Sammlung und Veröffentlichung von Daten zum Nutzen von Whistleblowing für die Allgemeinheit.
  8. Erhöhung der Schlagkräftigkeit von Anti-Korruptionsbehörden
  9. Korruptionsvermeidung im öffentlichen Sektor
  10. Verantwortliches Agieren internationaler Organisationen
  11. Stärkung der Kontrolle und Transparenz in der Lieferkette

Whistleblower-Netzwerk e.V. hat dieses Schreiben – übrigens als einzige NGO aus Deutschland –  ebenfalls mitgezeichnet und wird sich auch weiterhin, z.B. als Mitglied der UNCAC-Coalition, gegen Korruption und für den weltweiten effektiven gesetzlichen Schutz von Whistleblowern einsetzen.

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