PwC-Studie: Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010

PwC hat gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Studie zur Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010 vorgelegt. Grundlage ist die Befragung von 500 repräsentativen Behördenvertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Das Thema Whistleblowing bzw. Hinweisgeber spielt demnach eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und Prävention. So zeigt die Studie u.a. dass 36% der Erstentdeckungen von Korruptionsdelikten im öffentlichen Sektor auf interne- und 30% auf externe-Hinweisgeber zurückgehen, während alle anderen Wege und Kontrollinstrumente zusammen sich das dritte Drittel teilen. Dabei schlagen Hinweisgebersysteme in jenem letzten Drittel  mit 3% zu Buche. Die Entdeckung von Korruptionsdelikten im öffentlichen Sektor geht also schon heute zu mehr als 2/3 auf Whistleblower zurück.

Andererseits kümmern sich viele Behörden noch viel zu wenig um das Thema Whistleblowing und Hinweisgeber. Dies wird – neben dem von PwC in der Studie nicht thematisierten fehlenden rechtlichen Schutz – auch an der geringen Verbreitung von Hinweisgebersystemen (Hotlines, webbasierte Systeme oder Ombudsleute) deutlich. Diese finden sich insgesamt erst in 28% aller Behörden. Für die Privatwirtschft hatte PwC 2009 insoweit immerhin  Quote von 34% ermittelt, während in Kommunalbehörden, Universitäten und Unikliniken der Prozentsatz  sogar nur 23 % beträgt.

Zugleich zeigt sich bei der Frage nach der Bereitschaft zur Meldung im Falle eines Korruptionsverdachts dass ein Hinweisgebersystem mit 64%iger Zustimmung eigentlich der bevorzugte Meldeweg wäre. Auch ist die Akzeptanz von Hinweisgebersystemen grundsätzlich gegeben. Mitarbeiter aus dem gehobenem Dienst, dem höheren Dienst und der Leitungsebene geben diese jeweils mit über 2/3 als „hoch“ oder „sehr hoch“ an und selbst bei sonstigen Mitarbeitern liegt jene Quote noch bei 51%.  Wenn dennoch nur 8% der Vorfälle über Hinweisgebersysteme gemeldet werden, spricht dies laut PwC dafür „dass Hinweisgebersysteme entweder noch nicht ausreichend oder zu kurz implementiert sind“, obwohl sie aus der Sicht der befragten Behörden immerhin das Potential hierzu besäßen.

Insgesamt plädiert PwC eindeutig für einen Ausbau der Hinweisgebersysteme in Behörden – nicht zuletzt wohl auch um diesbezüglich eigene Beratungsleistungen anbieten zu können – versäumt es aber in der Studie zu thematisieren, dass ein solches System seinen potentiellen Benutzern auch Anreize und Sicherheiten bieten muss, damit es wirklich genutzt wird.  Dazu gehört u.a. eine hinreichende Einbindung der Mitarbeiter bei der Konzeption und Implementierung genauso wie hinreichende Unabhängigkeit und Mechanismen die sicherstellen, dass Hinweisen auch dann noch umfassend nachgegangen, wirksame Sanktionen auch dann noch verhängt werden, wenn der Fisch vom Kopf stinkt.

Die PwC Studie kann dort kostenlos in Papierform bestellt werden.

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