UNO-Gericht entscheidet Whistleblower-Fall

Das United Nations Dispute Tribunal hat in der letzten Woche eine Entscheidung im Fall des UNDP-Whistleblowers Artjon Shkurtaj getroffen und diesem eine Enschädigung von 14 Netto-Monatsgehältern und 5.000 US-$ zugesprochen. Shkurtaj hatte als Mitarbeiter des UN-Entwicklungshilfe Programms (UNDP) in Nord-Korea aufgedeckt, dass dort Gelder veruntreut wurden. Danach war er von UNDP entlassen worden.

Was auf den ersten Blick positiv klingt, stellt sich bei genauerem Hinsehen als problematisch dar, denn Shkurtaj hat sein Verfahren jetzt nur zu einem kleinen Teil gewonnen. Sein Hauptvorwurf bei seiner Kündigung habe es sich um eine unzulässige Repressalie auf sein Whistleblowing gehandelt, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Dies obwohl es nach den Regeln der UNDP eigentlich dieser oblegen hätte, zu beweisen, dass Shkurtaj nicht wegen des Whistleblowings gekündigt worden war und ein solcher Beweis nie angetreten oder gar erbracht wurde.

Die ihm jetzt zugestandene Lohnnachzahlung bringt Shkurtaj seinen Job nicht zurück und beruht formal lediglich darauf, dass ihm vor Erstellung eines Abschlussberichts der UNDP-Untersuchung des Falles – in welchem ihm schwere Vorwürfe gemacht wurden (wohingegen Untersuchungen des US-Kongresses die Aussagen von Shkurtaj weitgehend bestätigten) – kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Die Schadensersatzzahlung geht darauf zurück, dass UNDP über zwei Jahre lang eine für Shkurtaj positive Empfehlung des Ehtikbeauftragten ignorierte.

Viele weitere Informationen und Links zu dem Fall finden sich GAP-Blog. Die US-Whistleblower-Organisation GAP unterstützt Shkurtaj auch in juristischen Fragen.

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