Antwort von Luc Jochimsen zum Thema Whistleblowing

Auf unsere Anfrage an die Kandidierenden für das Amt des Bundespräsidenten haben wir jetzt die erste Antwort vom Büro von Frau Jochimsen bekommen, die wir nachfolgend dokumentieren:

„ich bin gebeten worden auf Ihre Mail zu antworten, da Luc Jochimsen im Rahmen ihrer Präsidentschaftskandidatur ein noch engeren Terminkalender hat, als es sonst schon der Fall ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Das von Ihnen angesprochene Problem ist Frau Jochimsen sehr bewusst. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde von ihr das Thema Whistleblowing im Rahmen der Debatte um journalistische Berichterstattungsfreiheit aufgegriffen. Damals wurde von ihr ein Änderungsantrag maßgeblich initiiert, in dem es unter Rückgriff auf die besonderen Belange von Journalisten hieß: „die Vorratsdatenspeicherung, die keinen besonderen Schutz für die journalistische Berichterstattungsfreiheit vorsieht und potentielle Hinweisgeber (sog. Whistleblower) abschreckt, über Missstände per Telefon, Fax oder Internet zu berichten, zurückzunehmen und gleichzeitig die diesbezüglich seit Januar 2008 erhobenen Daten zu löschen.“

Seien Sie versichert, dass Frau Jochimsen sich auch für Personen einsetzen wird, die Zivilcourage am Arbeitsplatz zeigen und im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen. Diesen dürfen durch ihr begrüßenswertes bürgerrechtliches Engagement keine Nachteile entstehen. Diese Position gilt unabhängig davon, ob Frau Jochimsen Bundespräsidentin wird oder nicht.“

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