Beratung von Whistleblowern

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir nicht jede Anfrage beantworten können, sondern uns auf das für uns in ehrenamtlicher Arbeit derzeit Machbare beschränken müssen. Neben der individuellen Beratung engagieren wir uns auf politischer und medialer Ebene, damit Whistleblower künftig vernünftig geschützt werden. Schildern Sie beim ersten Kontakt Ihr Anliegen knapp und formulieren möglichst bereits, wie wir Ihnen helfen können.

Unser Beratungsangebot wendet sich nur an (potenzielle) Whistleblower, die im öffentlichen Interesse auf erhebliche Missstände in ihrem Arbeitsumfeld hingewiesen haben oder überlegen, dies zu tun. Hierzu gehören allerdings nicht die Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz, für die es eigene Berater bzw. Beratungsstellen und Netzwerke gibt.

Allgemeine Beratung bzw. Beratungsvermittlung

Wir können (potenziellen) Whistleblowern Hilfestellung anbieten oder ihnen dabei helfen diese zu finden:

Haben Sie sich bereits an Medien gewandt und keine interessierten Reaktionen erhalten, werden wir voraussichtlich zu keinem anderen Schluss kommen. Wichtig ist: Eine therapeutische, juristische (im Sinne von Rechtsberatung) oder journalistische Bearbeitung ist im Rahmen der Beratung nicht möglich und kann diese auch nicht ersetzen. Wir können jedoch erste Einschätzungen geben und Vorschläge für ein weiteres Vorgehen erarbeiten. Gegebenenfalls vermitteln wir an entsprechende Fachleute vor Ort.

Whistleblowing

So können Sie online (anonym) Missstände melden und Kontakt zum Beratungsteam aufnehmen:

Whistleblowingportal

Die Rechtssituation

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zur Rechtslage.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Informationen, die eine Person, einen Fall oder eine davon betroffene Organisation identifizieren könnten, werden bei uns allenfalls zwischen den Mitgliedern des Beratungsteams und ggf. den Mitgliedern des Vereinsvorstandes, keinesfalls aber ohne die Einwilligung des Betroffenen nach außen kommuniziert. Machen Sie sich bewusst, dass Sie gegen Ihre arbeits- oder dienstrechtlichen Pflichten, evtl. sogar gegen Strafrechtsnormen verstoßen könnten. Für uns ist es unproblematisch, Ihre Identität und die der betroffenen Organisation nicht zu kennen und zumindest in einem ersten Stadium auch keine Details zu erfahren oder auf der Basis eines hypothetisch unterstellten Sachverhalts mit ihnen zu kommunizieren.

Tipps für potenzielle Whistleblower:

1. Planvoll vorgehen: Seien Sie informiert, vorbereitet, versuchen Sie den nächsten Schritt des Gegenübers zu antizipieren und haben Sie Alternativen.

2. Respekt bewahren: Wenn Sie anfangen überall nur noch Feinde zu sehen und Menschen auch so zu behandeln werden Sie verlieren.

3. Sauber dokumentieren: Sammeln Sie die Fakten und lassen Sie diese für sich selbst sprechen, Spekulationen und Anschuldigungen helfen nicht weiter.

4. Unterstützung suchen: Persönliche und fachliche Unterstützung und Solidarität hilft, aber sie zu erwerben und zu erhalten ist oft harte Arbeit.

5. Angriffspunkte vermeiden: Wenn die Gegenseite Ihre Fakten nicht widerlegen kann, droht es persönlich und gefährlich zu werden; bieten sie keine Angriffspunkte.

6. Kommunizieren Sie möglichst anonym und niemals von den Geräten Ihres Arbeitgebers.

Leitprinzipien unserer Beratung

Wir wünschen uns, dass mehr und mehr Menschen die Zivilcourage aufbringen, wo nötig zum Whistleblower zu werden und auf Missstände hinzuweisen. Sie sind mutig und beweisen ihre Loyalität gegenüber der Gesellschaft. Wir wünschen uns, dass Whistleblowing als bessere Alternative zum Schweigen anerkannt und praktiziert wird.

Wir wünschen uns aber auch, dass Whistleblower dabei in einer ehrlichen und respektvollen Weise mit sich und anderen umgehen, in dem Bewusstsein, dass jedermann fehlbar ist und es für ein beobachtetes Verhalten viele gute Gründe geben kann, die der Beobachter zunächst vielleicht nicht erkennt. Wir haben Verständnis für jeden, der sich in seiner konkreten Situation und angesichts von Zwängen und Ängsten, denen er ausgesetzt ist, gegen Whistleblowing entscheidet und einen anderen, für ihn zu diesem Zeitpunkt passenderen Weg wählt. Wir wollen keinen Zwang zum Whistleblowing, weder durch den Staat noch durch Unternehmen und andere Organisationen, sondern wünschen jedem eine aus freien Stücken getroffene, wohl abgewogene und ethisch vor sich und anderen auf Dauer vertretbare Entscheidung. Wir sind bereit diese zu akzeptieren.

Klaus Bergmann
Dr. Detlev Böttcher
OStA a.D. Robert Bungart

Beratungskonzept Langfassung zum ausklappen

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