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Liebe Mitglieder, liebe Förderinnen und Förderer, sehr gehrte Damen und Herren,

lange mussten wir warten und wurden dann enttäuscht – die Rede ist vom Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Zweifellos stellt der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf eine Verbesserung gegenüber dem (schlechten) Status quo dar, v.a. durch den umfassenden Schutz vor Repressalien für Whistleblower und die Wahlfreiheit zwischen internen und externen Meldewegen. Allerdings unterschätzt die Bundesregierung, welchen wertvollen Beitrag Whistleblower zum demokratischen Diskurs leisten. Durch ihre Aufdeckungen ermöglichen sie Debatten über grundlegende Fehlentwicklungen, Rechenschaftslegung und Veränderung. Es ist daher äußerst bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keinen Schutz für Meldungen von ethisch fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße vorsieht und öffentliches Whistleblowing lediglich in Ausnahmefällen erlaubt. Rechtsradikale Umtriebe bei Polizei und Bundeswehr, ethisch verwerfliche Praktiken bei Facebook und Unterversorgung in der Altenpflege werden so weiter nur in Ausnahmefällen ans Licht kommen.

Ebenfalls zu bemängeln ist die weitgehende Ausnahme vom Whistleblowerschutz für den Geheimschutzbereich. Informationen aus Verschlusssachen fallen nur in den Schutzbereich des Gesetzes, wenn sie sich auf die unterste Geheimhaltungsstufe – „Nur für den Dienstgebrauch“ – beschränken, Straftaten betreffen und absolut behördenintern bleiben. Sie dürfen nicht aus dem Dunstkreis der Nachrichtendienste oder der nationalen Sicherheit stammen. Damit folgt der Entwurf dem überkommenen Muster, Whistleblowing dort zu schützen, wo es den Staat bei seinen Kontrollaufgaben unterstützt, aber dort zu behindern, wo es dem Geheimhaltungsbedürfnis der Politik zu nahetritt. Dabei zeigen Länder wie Irland, dass es anders geht. Dort gibt es eine spezielle Anlaufstelle für Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich.

Wie unzureichend der Regierungsentwurf an einigen Stellen ist, verdeutlichen auch die Vorgänge beim rbb. Informanten hatten Dokumente über das Fehlverhalten der damaligen rbb-Intendantin, ARD-Vorsitzenden und Investigativjournalistin Patricia Schlesinger und das Versagen der Kontrollorgane an die Medien weitergegeben und so eine Debatte über den Umgang mit öffentlichen Gebührengeldern ausgelöst. Sehr zum Missfallen von rbb-Chefredakteur David Biesinger, er drohte Whistleblowern bei Offenlegungen unverblümt mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Wir werden die nächsten Wochen nutzen, um zusammen mit unseren Partnern bei den Parlamentariern für Verbesserungen am Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz zu werben. Aufgrund unserer angespannten finanziellen Situation und dem schwierigen Förderumfeld werden wir uns außerdem verstärkt aufs Fundraising konzentrieren (müssen). Hierbei hoffen wir sehr auf Ihre Unterstützung, z.B. durch Spenden, Förderbeiträge und Werbung für uns in Ihrem Bekanntenkreis.

Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung,

Kosmas Zittel
Kosmas Zittel
(Geschäftsführung)
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Inhaltsverzeichnis

1. Editorial
2. Aus Politik und Gesetzgebung
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Whistleblowing-Hotline für Pflegemängel
  • Chatkontrolle
  • Staatstrojaner
  • Datenhehlerei-Paragraphen
3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
  • rbb
  • Julian Assange
  • Peiter Zatko, Ex- Sicherheitschef von Twitter
  • Xinjiang Police Files
  • Cathy Hutchinson, ehem. Mitarbeiterin von Donald Trump
  • SuisseSecrets
  • CumEx
  • Niels Högel, ehem. Krankenpfleger
  • Kai Enderes, ehem. Mitarbeiter von Attila Hildmann
4. In eigener Sache
  • Trauer um Hans-Christian Ströbele
  • Beiratssitzung
  • Einzug der Förderbeiträge
5. Empfehlungen
  • European Conference on Whistleblowing Legislation
  • Organisationsberatung

2. Aus Politik und Gesetzgebung

Gemäß der EU-Whistleblowing-Richtlinie hätte in Deutschland spätestens am 17.12.2021 ein Hinweisgeberschutzgesetz Inkrafttreten müssen. Die Große Koalition konnte sich seinerzeit jedoch nicht einigen und nahm so in Kauf, dass die EU-Kommission Ende Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (und 22 andere Mitgliedsstaaten) einleitete. Am 13. April legte das Bundesjustizministerium endlich einen Referentenentwurf vor, den die Bundesregierung am 27. Juli mit moderaten Änderungen beschlossen und in die parlamentarischen Beratungen geschickt hat.

Gegenüber der jetzigen Gesetzeslage sieht er Verbesserungen vor und geht über die (v.a. von CDU/CSU und BDA geforderte) 1:1-Umsetzung der EU-Whistleblowing hinaus. Der sachliche Anwendungsbereich wird auf Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet, was der BDA wenig überraschend als „überflüssig“ kritisiert. Trotzdem fällt der Regierungsentwurf hinter den Koalitionsvertrag zurück und enttäuscht all diejenigen, die sich seit Jahren für einen besseren Whistleblowerschutz starkmachen, wie aus den zahlreichen auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlichten Stellungnahmen zum Referentenentwurf vom 13.4. (u.a. Gesellschaft für Freiheitsrechte, Transparency Deutschland, DGB, WBN-Beiratsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric, Dr. Simon Gerdemann) und diesen Beitrag im Verfassungsblog hervorgeht. Wir bemängeln in unserer Stellungnahme (gemeinsam mit Whistleblowing International Network – WIN) unter anderem:
Schwächen Hinweisgeberschutzgesetz
  • Meldungen von „sonstigem Fehlverhalten“, etwa ethisch fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße, sind nicht geschützt. Dabei werden durch Whistleblowing Regelungs- und Kontrolllücken oft erst publik.
  • Whistleblowing gegenüber den Medien („Offenlegung“) ist weiterhin nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das behindert die journalistische Arbeit und erschwert es den Medien, ihre Kontrollfunktion auszuüben, wie auch ein Bündnis rund um ARD, ZDF, BDZV und DJV in seiner Stellungnahme anmerkt. Damit widerspricht die Regelung dem Informations- und Partizipationsanspruch einer demokratischen Gesellschaft. Offenlegungen sollten geschützt sein, wenn sie wesentlich im öffentlichen Interesse liegen.
  • Verschlusssachen sind weitgehend vom Whistleblowerschutz ausgenommen. Lediglich die Weitergabe von Verschlusssachen der untersten Geheimhaltungsstufe ist geschützt, sofern sie behördenintern erfolgt und Straftaten betrifft. Informationen, die die nationale Sicherheit betreffen oder von den Nachrichtendiensten stammen sind per se vom Whistleblowerschutz ausgenommen. Edward Snowden wäre in Deutschland demnach weiterhin ungeschützt.
  • Anonymen Meldung sollen aber müssen Meldestellen nicht nachgehen. Nicht-anonyme Meldungen haben Vorrang. Relevanz und Dringlichkeit des Hinweises sind nachrangig.
  • Unser Vorstandsmitglied Martin Porwoll (selbst Whistleblower) weist in seiner Stellungnahme auf die Notwendigkeit nicht-staatlicher Beratungsangebote und eines Unterstützungsfonds für Whistleblower hin, v.a. mit Blick auf das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Einen Überblick zum Umsetzungsstand in anderen europäischen Ländern bietet der EU Whistleblowing Monitor unserer Partnerorganisation WIN – Whistleblowing International.
whsitleblowingmeter

Bayern hat eine Whistleblowing-Hotline für Pflegemängel eingerichtet. Sie ist eine der Konsequenzen aus den massiven Missständen in einem Augsburger Pflegeheim. Trotz ihres Widerstands gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz scheint man sich bei der CSU des Nutzens von Whistleblowing durchaus bewusst zu sein, zumindest da wo es den Staat ein Stückweit von seinen Kontrollfunktionen entlastet.

Die EU-Kommission will Anbieter im Kampf gegen Kindesmissbrauch verpflichten, sämtliche Nachrichten in sozialen Medien, Chats und Webseiten auf verdächtige Inhalte zu scannen. Kritik an dieser „Chatkontrolle“ äußern u.a. die EU-Datenschutzbeauftragten und ein breites Bündnis von NGOs, darunter Whistleblower-Netzwerk (WBN). Sie würde dazu führen, dass Whistleblower sich nicht mehr auf die Sicherheit von Online-Kommunikationsdiensten verlassen könnten, da die Chatkontrolle die Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nötig macht.

Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Kampagnenseite „Chatkontrollle stoppen“, eine Kooperation der Digitalen Gesellschaft, des Chaos Computer Clubs und dem Vereins Digitalcourage.
Chatkontrolle Protest
Staatstrojaner und Kommunikationsdatennutzung höhlen ebenfalls das Vertrauen in geschützte Kommunikation aus. Daher hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den im „Artikel 10-Gesetz (G10)“ geregelten Einsatz von Staatstrojaner eingelegt. Die angegriffene Neuregelung erlaubt allen Nachrichtendiensten das Auslesen verschlüsselter Kommunikation. Bei einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde gegen das bayrische Verfassungsschutzgesetz hatte die GFF weitgehend recht bekommen. Das Verfassungsbericht bemängelte u.a. die Verletzung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten sowie den Einsatz von Staatstrojanern und Verdeckten Ermittlern.

Medien erhalten Hinweise auf Missstände häufig von Whistleblowern. Solche Hinweise und mögliche weitergehende Informationen versetzen Journalisten oft erst in die Lage, mit einer Recherche zu beginnen. Für Unsicherheit sorgte hier der 2015 eingeführte Datenhehlerei-Paragraf (202d Strafgesetzbuch), der den Umgang mit Daten unter Strafe stellt, die zuvor rechtswidrig erlangt wurden, z.B. von Whistleblowern. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass sich Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie „geleakte“ Daten entgegennehmen.

3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

Informanten hatten interne Dokumente zu den Missständen beim rbb an den BusinessInsider weitergegeben und so eine öffentliche Debatte über den Öffentlichen Rundfunk ausgelöst. Die Personalvertretungen des rbb fordern als eine Konsequenz mehr Schutz für Whistleblower. Zurecht, schließlich scheinen Hinweisgeber in der Führungsetage einen schlechten Ruf zu genießen. Chefredakteur David Biesinger und die Compliance-Beauftragte Anke Naujock-Simon warnten vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei der Weitergabe von internen Daten an Journalisten (hauseigene eingeschlossen). Zu Beginn der Affäre hatte die inzwischen entlassene rbb-Intendantin und ARD-Vorsitzende Patricia Schlesinger, früher selbst Investigativjournalistin, den Gang an die Öffentlichkeit als einen „Akt der Illoyalität“ bezeichnet. Wie wir in unserer Pressemitteilung ausführen, verdeutlicht der Fall exemplarisch den Nachbesserungsbedarf am Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz, insbesondere beim sachlichen Anwendungsbereich und bei Offenlegungen.
Pressemitteilung rbb

Die Situation von Julian Assange hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt nachdem zunächst der Westminster Magistrates Court und dann die britische Innenministerin Priti Patel seiner Auslieferung an die USA zugestimmt haben. Julian Assange hat gegen diese Entscheidung vor dem High Court Berufung eingelegt und könnte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Die zahlreichen Appelle von Journalisten-, Menschenrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen waren fruchtlos. Transparency Deutschland und WBN hatten erfolglos Außenministerin Baerbock aufgerufen, sich bei der britischen Regierung für Julian Assange einzusetzen und dabei auf die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit und Assange Verdienste bei der Aufdeckung schwerwiegender Missstände verwiesen.

Weitere Informationen zum Fall von Julian Assange können Sie unserer Webseite entnehmen.
Nach Facebook nun Twitter: Nachdem interne Meldungen nichts bewirkten, wendet sich der ehemalige Sicherheitschef von Twitter, Peiter Zatko, an die Behörden. Der Whistleblower kritisiert, dass Sicherheitslücken und fehlendes Problembewusstsein die Privatsphäre der Nutzer gefährden. Gerade bei derart komplexen technischen Themen sind wir auf Whistleblower angewiesen, die als Insider sowohl die Expertise als auch das notwendige Insiderwissen besitzen.

Ein anonymer Hacker hat internationalen Medien einen Datensatz mit tausenden Dateien und Fotos zugespielt und so u.a. ein Debatte über das Engagement deutscher Konzerne in der Region ausgelöst. Die Xinjiang Police Files zeigen, wie die chinesische Regierung die Uiguren in der Provinz systematisch unterdrückt, terrorisiert und in Lagern foltert.

Seine ehemalige Mitarbeiterin Cathy Hutchinson hat Donald Trump vor dem Untersuchungsausschuss massiv beschuldigt. Ihr zufolge hat Trump gewusst, dass die Demonstranten durch den Sturm des Kapitols den bevorstehenden demokratischen Machtwechsel verhindern wollte. Donald Trump habe dies für richtig befunden und nicht versucht die Gewalt zu verhindern. Der ehemalige US-Präsident bezeichnete Cathy Hutchinson daraufhin als verrückt. Ohne Insider aus seinem engsten Zirkel wie sie, würde die Öffentlichkeit schwerlich erfahren, welche Rolle Trump beim Sturm aufs Kapitol gespielt hat.

Ein anonymer Hinweisgeber hat Medien einen Datensatz („Suisse Secrets“) zugespielt. Er belegt, dass die Schweizer Bank Credit Suisse Konten von Kriminellen, umstrittenen Staatschefs und korrupten Kunden geführt hat. Die Investigativjournalisten von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR kommen zu dem Schluss, dass die Credit Suisse nicht ausreichend geprüft habe, ob das Geld aus kriminellen Geschäften wie etwa Korruption stammt. Der Whistleblower begründetet sein Handeln damit, aufzeigen zu wollen, dass das Schweizer Bankengeheimnis unmoralisch sei.

In seinen Tagebüchern beschreibt Ex-Warburg-Aufsichtsratschef Christian Oelarius u.a. seine Treffen mit dem heutigen Bundeskanzler Scholz im Zuge der CumEx-Affäre. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Whistleblower, der die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Tagebücher durchgesteckt hat – obwohl zweifellos ein öffentliches Interesse daran besteht, zu erfahren, welche Rolle führende Politiker hier gespielt haben.

Sie sind auf Missstände im Arbeitsumfeld gestoßen und suchen Rat? Dann informieren Sie sich auf unserer Webseite und wenden sich über unsere geschütztes Whistleblowing-Portal an unser Beratungsteam.
Beratungsangebot

Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel wurde wegen 85fachen Mordes verurteilt. Derzeit stehen mehrere seiner ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten wegen Beihilfe durch Unterlassung vor Gericht. Sie sollen frühzeitig etwas geahnt haben, aber nicht eingegriffen haben, teilweise aus Angst um den Ruf der Klinik. Stattdessen wurde Niels Högel mit einem guten Führungszeugnis an eine andere Klinik „weggelobt“, wo er weitere Taten beging. Der Fall zeigt, was für gravierende Auswirkungen ein fehlende Speak-Up-Kultur und falsches Loyalitätsverständnis haben kann.

Ende 2021 hatte sein ehemaliger Vertrauter und IT-Mitarbeiter private und geschäftliche Daten von Attila Hildmann an die Hacker-Gruppierung "Anonymous" weitergeleitet. Eigenen Aussagen zufolge wollte Kai Enderes damit über Hildmann aufklären und ihn stoppen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige gegen Kai Enderes. Es liegt der Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und „der Weitergabe von persönlichen Daten an eine im Internet agierende Gruppe“ vor.

4. In eigener Sache

Wir trauern um Hans-Christian Ströbele, langjähriges Beiratsmitglied von Whistleblower-Netzwerk, 1985-1987 und 1998-2017 Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90 / Die Grünen und ab 2002 Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium. Zeit seines Lebens hat er sich unbeirrbar für die Stärkung des freien demokratischen Diskurses und die schonungslose
Aufklärung von staatlichem Fehlverhalten eingesetzt.
Hans-Christian Ströbele
Whistleblower insbesondere beim Gang an die Öffentlichkeit besser zu schützen und sie zu ermutigen, statt abzuschrecken, war Hans-Christian Ströbele ein großes Anliegen. So war er maßgeblich an den frühesten und progressivsten Gesetzentwürfen zum Whistleblowerschutz von 2012 und 2014 beteiligt. Mit seinem unbeugsamen Einsatz hat Hans-Christian Ströbele die Debatte zur Stärkung der Transparenz staatlichen Handelns, der Meinungsäußerungsfreiheit und des Whistleblowerschutzes maßgeblich vorangetrieben. Hierfür haben wir ihm in einem Nachruf in Namen von Whistleblower-Netzwerk gedankt.

Anders als in den letzten Jahren konnte Hans-Christian Ströbele zu seinem großen Bedauern bei der letzten Beiratssitzung nicht dabei sein. Themen der Sitzung waren unter anderem die künftige Aufstellung und Finanzierung von Whistleblower-Netzwerk, das anstehende Hinweisgeberschutzgesetz und die Chatkontrolle.

Mitte September ziehen wir die Beiträge unserer Förderer und Unterstützer für die zweite Jahreshälfte ein. Förderer werden können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen. Durch ihre regelmäßigen Beiträge geben sie uns Planungssicherheit. Natürlich freuen wir uns ebenfalls über Spenden.

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5. Empfehlungen

Auf der „2nd European Conference on Whistleblowing Legislation“ vom 10. bis zum 11. September werden Experten und Forscher aus ganz Europa die nationalen Umsetzungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten analysieren. Die Veranstaltung findet hybrid statt, online und in der Universität Göttingen.
European Conference Whistleblowing Legislation
Eine Empfehlung zum Lesen und Teilen sind natürlich unsere Beiträge in diversen Medien, z.B. im Tagesspiegel, und in unseren Social-Mediakanälen Twitter, Facebook und LinkedIn.

Die Verabschiedung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes steht bevor. Es sieht für alle Organisationen ab 50 Mitarbeitenden die Pflicht zur Einführung eines Whistleblowing-Managements vor. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Unternehmen, Behörden und anderer Organisationen dabei. Unsere Auftraggeber erhalten so nicht nur ein Whistleblowing-Management, das einen echten Mehrwert für ihre Compliance- und Organisationskultur bedeutet, sondern leisten auch einen Beitrag zur Finanzierung von Whistleblower-Netzwerk. Wir freuen uns über Weiterempfehlungen!
WBS Organisationsberatung
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