Home arrow Presse arrow Presseerklärung 08.10.2008  
08.02.2012
 
Presseerklärung 08.10.2008 PDF Print
Mittwoch, 08 Oktober 2008

Whistleblower-Netzwerk fordert Insider-Klauseln in Vergaberecht

Whistleblower-Netzwerk hat, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Reform des Vergaberechts die am 13.10.2008 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben, die die Einbeziehung von Regelungen zum Whistleblowerschutz im Vergaberecht fordert.

300 Milliarden Euro beträgt der Wert, für den jedes Jahr öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft vergeben werden. Nicht selten sind bei der Vergabe oder der eigentlichen Ausführung Korruption, Miss- und Vetternwirtschaft im Spiel, was die Steuerzahler jährlich Milliarden Euro kostet. Oft kennen aber nur wenige Insider genügend Details, um diese Missstände offen und den Sumpf trocken zu legen.

Deshalb setzt sich das Whistleblower-Netzwerk e.V. bei der anstehenden Reform des Vergaberechts dafür ein, Insider-Klauseln in das Gesetz aufzunehmen, um Hinweisgeber zu ermutigen, sich mit ihrem Wissen an die zuständigen Behörden zu wenden.

Im Gegenzug sollen diese Whistleblower vor Benachteiligungen geschützt werden, insbesondere weil sie oft zwangsläufig mit ihren Hinweisen auf Korruption gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

Neben den eigentlichen Tätern sind es nämlich oft einfache Mitarbeiter bei Firmen und Behörden, die hier über wichtige Informationen verfügen. Es liegt deshalb im Interesse der Allgemeinheit, dass die Korruptionsfahnder Kartell- und Vergaberechtsverstöße aufdecken und abstellen. Das kann nur erfolgen, wenn die Hinweisgeber nicht anschließend Mobbing oder gar Kündigung fürchten müssen.

Das Whistleblower-Netzwerk begrüßt am Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit künftig auch soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielen sollen. Es gilt aber auch, all diese Kriterien durch flexible Kontrollmechanismen, z.B. Whistleblower-Klauseln, abzusichern.

Im deutschen und auch europäischen Kartellrecht hat die Politik bereits reagiert und eine Art Kronzeugenregelung geschaffen, um (Mit-)Täter milder zu bestrafen, wenn diese den Behörden wichtige Hinweise geben. Diese Regelungen zeigen bereits erste Erfolge in der Praxis.

Übrigens hat auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bedeutung von Whistleblowerschutz im Vergaberecht erkannt und in ihren Antrag zum Vergaberecht explizt aufgenommen.

Weitere Dokumente und Links 



Ansprechpartner für die Presse 

  • Guido Strack, Vorsitzender des Vorstands im Whistleblower-Netzwerk e.V., Taunusstr. 29a, 51105 Köln, Tel.: 0221/1692194, E-Mail:

Was macht das Whistleblower-Netzwerk?

Der Whistleblower-Netzwerk e.V. ist eine 2006 gegründete Initiative für Whistleblowerschutz. Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Themenbereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltsschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt. Der gemeinnützige Verein setzt sich daher für ein Klima des offenen Dialogs ein und sucht die Rahmenbedigungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu verbessern. Der Verein berät Whistleblower, und solche die es werden könnten. Außerdem vernetzt er sie mit möglichen Unterstützern.

 
New in blog