| Whistleblowerschutz und Förderung von Whistleblowing |
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| Montag, 15 Januar 2007 | |
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Whistleblowerschutz liegt nicht nur im Interesse des betroffenen Whistleblowers sondern auch im wohlverstandenen Interesse der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Staates. In der Wirtschaft helfen Whistleblower der Unternehmensleitung und den Unternehmenseigentümern zu erfahren, was im Unternehmen wirklich passiert. Ihre Förderung ist praktizierte Risikofrüherkennung. Letztlich ist es allemal günstiger internes Whistleblowing rechtzeitig ernst zu nehmen und erfolgswirksam werden zu lassen, als sich später externem Whistleblowing, der Aufdeckung von eskalierten Skandalen und riesigen Imageschäden ausgesetzt zu sehen. Daher wollen wir Unternehmen bei der Umsetzung eines effektiven internen best-practice Whistleblowerschutzes beraten und hierzu auch unsere Kontakte mit Whistleblowerorganisationen im Ausland nutzen. Gesellschaftlich bedeutet die Initiative Whistleblowerschutz die Förderung eines Klimas in dem ein offener Dialog und Wettbewerb um die besten Entwicklungskonzepte für unsere Gesellschaft zum Nutzen aller geführt werden kann. Wir wollen z.B. dass relevante Forschungsergebnisse über Risiken neuer Technologien oder Produkte bekannt werden, auch wenn der Auftraggeber sie am liebsten in der Schublade verschwinden lassen würde; dass gefährliche Praktiken schwarzer Schafe z.B. in der Lebensmittelbranche nicht erst viel zu spät durch in Zeiten knapper Kassen noch weiter reduzierte staatliche Untersuchungen oder gar Gesundheitsschädigungen ans Licht kommen, sondern dass sich jeder Einzelne Mitarbeiter seiner individuellen Verantwortung stellt und dies auch tun kann ohne seine wirtschaftliche Existenz gefährden zu müssen.
Dem Staat kommt, im Rahmen der Förderung von Demokratie und Rechtsstaat, dabei die Funktion zu, einen Auffangschutz für Whistleblower zu gewährleisten, wenn und soweit der Schutz durch Wirtschaft und Gesellschaft fehlschlägt. Er muss hierzu transparente Rahmenbedingungen und effektive Schutzmechanismen in Form gesetzlicher Regelungen schaffen und den Schutz der Meinungsfreiheit und wichtiger Gemeinschaftsgüter vor den Schutz von Individual- und Geheimhaltungsinteressen ansiedeln. Unabhängige Ermittler müssen die Mittel und Möglichkeiten haben der Wahrheit auch dann zum Durchbruch zu verhelfen, wenn Mächtige dies verhindern wollen. Hierzu sind klare gesetzliche Regelungen in vielen Rechtsgebieten nötig für deren Einführung wir uns stark machen wollen. Ein solches Bündnis ist uns mit der gemeinsamen Stellungnahme zum EU-Grünbuch Arbeitsrecht gelungen. Die Stellungnahme gibt zugleich einen guten Überblick über die wichtigsten Elemente eines effektiven Whistleblowerschutzes. Dieser sollte letztlich allerdings auch durch nationale Regelungen abgesichert werden. Einen ersten Eindruck von der derzeitigen Rechtslage in Deutschland bietet der Blick auf drei wichtige Entscheidungen der letzten Jahre zur Frage, ob ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber machen darf, oder ob dies seine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn Sie sich hier kostenlos registrieren , steht Ihnen darüber hinaus auch der Bereich "Rechtliches " diese Webseite, mit weiteren Informationen zur Verfügung. In der deutschen Wirtschaft wird Whistleblowerschutz derzeit vor allem in Form der Einrichtung von Kanälen für anonymes Whistleblowing (meist mit dem Ziel der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität) betrieben. Einige Unternehmen haben hierfür auch externe Ombudsleute eingesetzt. Whistleblower-Netzwerk e.V. führt derzeit eine Umfrage unter deutschen Großunternehmen durch, um mehr darüber zu erfahren wie dort Whistleblowing-Systeme konkret umgesetzt werden.
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