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30.07.2010
 
Gemeinsame Stellungnahme zum EU Grünbuch Arbeitsrecht PDF Drucken
Sonntag, 3. September 2006

Europäische Whistleblower-Organisationen „Whistleblower-Netzwerke.V“, „Freedom to care“ und „Explisit“ fordern mehr Whistleblowing für Europa:

Europa braucht mehr Whistleblowing!

Whistleblowing findet in Europa zu selten statt - mit fatalen Folgen: Korruptionbleibt unentdeckt, Lebensmittelskandale häufen sich, Umweltschäden werden vertuscht und es kommt zu vielen vermeidbaren Unfällen. Engagierte Mitarbeiter wissen oft Bescheid und würden auch gerne etwas unternehmen. Doch sie

halten sich zurück – aus falsch verstandener Loyalität und aufgrund einer weit verbreiteten Kultur des Schweigens. Sie befürchten kein Gehör zu finden oder gar abgestraft zuwerden.

Unter dem Motto „Europa braucht mehr Whistleblowing“ haben jetzt drei Whistleblower-Organisationen aus Deutschland, Großbritannien und Norwegen eine gemeinsame Stellungnahme zum Arbeitsrecht-Grünbuch der Europäischen Kommission abgegeben. „Whistleblower-Netzwerke.V.“, „freedomto care“ und „Explisit“ fordern die EU-Kommission auf, sich des Themas anzunehmen. Sie sollfür einen effektiven Schutz und verbesserte Bedingungen für Whistleblower sorgen, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema fördern sowie die Öffentlichkeit über dieVorteile von Whistleblowing informieren.

Ein Whistleblower macht als Mitarbeiter oder Angehöriger einer Organisation im öffentlichen Interesse auf Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufmerksam. Er tut dies entwede rintern, oder – zumeist erst nach erfolglosen internen Versuchen –   extern, also gegenüber staatlichen Stellen oder der Öffentlichkeit.

Währendes in den USA bereits seit langem, spezielle gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern gibt und das Repräsentatenhausgerade deren Verbesserung beschlossen hat, gibt es in Europa derartige Gesetze vor allem in Großbritannien. In Deutschlandwurde fehlender Whistleblowerschutz von der Initiative Nachrichtenaufklärung gerade erst zu einem der zehn in denMedien am meisten vernachlässigten Themen gekürt. Dies musssich ändern!

Kernelemente einer anzustrebenden Regelung sind das Recht auf eine faire und unabhängige Untersuchung der Meldung, das Recht staatliche Stellen zu informieren und im Notfall auch die Öffentlichkeit einschalten zu dürfen sowie ein effektiver Schutz gegen alle Formen möglicher Repressalien. Praktische Unterstützung für Whistleblower in ihrer oft schwierigen Situation und eine gerechte Beweislastverteilung sind weitere wichtige Neuerungen, die Whistleblowing in Europa ermöglichen und fördern sollen.

Die Stellungnahme betont, dass eine zukünftige europäische Regelung an den Hindernissen ansetzen muss, die Whistleblowing heute erschweren. Hinweise von Whistleblowern müssen ernst genomme nund untersucht werden. Die Überbringer der unangenehmen Nachrichten dürfen keinen Repressalien ausgesetzt werden. Dies erfordert verlässliche gesetzliche Absicherungen. Nur wenn der Schutz in der Praxis funktioniert, wird auch das nötigeVertrauen bei potentiellen Whistleblowern entstehen, aktiv zu werden, statt weiter zu schweigen.

Rechtlich unverbindliche Bekundungen wie etwa in „Codes of Conduct“ können nicht sicherstellen, dass die betroffene Organisation oder das betroffene Unternehmen eine Untersuchung auch dann durchführt und Konsequenzen zieht, wenn wichtige Unternehmensinteressen oder das eigene Führungspersonal betroffen sind. Die gegenwärtige Praxis zeigt immer wieder, dass Unternehmen und Organisationen aus diesen Gründen immer wieder vertuschen und abgestrafen. Vertrauen kann daher nur entstehen, wenn interne Regelungen durch verbindliche rechtliche Regelungen sowie eine wirklich unabhängige Kontrolle durch öffentlicheStellen und Gerichte extern abgesichert werden. Vor allem dort, wo es um Whistleblowing in staatlichen Einrichtungen geht, muss auch öffentliches Whistleblowing als demokratischer Kontrollmechanismus möglich sein.

Repressalien können von der Kündigung, über die Nichtbeförderung bis hin zu Mobbing und zur Aufnahme auf schwarze Listen bei Neueinstellungen in äußerst vielfältigen Formen auftreten - ein umfassender und praktisch realisierbarer Schutz ist daher nötig. Der Schutz muss Whistleblowern auch dann gewährt werden, wenn ihre Anschuldigungen objektiv falsch sind – solange die Whistleblower ehrlich von deren Richtigkeit ausgehen.

Whistleblowern ist mit einem gesetzlichen Repressalienverbot nicht geholfen, wenn sie selbst beweisen müssen, dass eine Repressalie als Reaktion auf ihr Whistleblowing vorliegt. Ähnlich wie im europäischen Anti-Diskriminierungsrecht muss auch hier eine Beweislastumkehr greifen. Wenn Mitarbeiter ihr Whistleblowing sowie eineVerschlechterung ihrer beruflichen Situation nachweisen können, sollte der Arbeitgeber selbst nachweisen müssen, dass zwischen beidem keine Kausalität vorliegt. Anderenfalls sollten Whistleblower zwischen der Wiederherstellung des ursprünglichen diskriminierungsfreien Zustandes oder einem umfassenden Schadensersatz wählen können. Dieser sollte über eine bloße Abfindung hinausgehen sowie alle materiellen und immaterielle Schäden und Kosten umfassen.

Guido Strack der Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V., weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regelungen dazu beitragen können Hemmschwellen zu senken und Vertrauen zu schaffen: „Ich setze darauf, dass es überall zum Normalfall wird, dass Mitarbeiter offen, rechtzeitig und erfolgreich auf Risiken und Mssstände hinweisen, statt zu schweigen. Whistleblowing muss zum Normalfall werden, der keine Helden oder gar Märtyrer mit besonderer Zivilcourage erfordert.“

Eine verbesserte Rechtslage wäre nicht nurzum Vorteil der Mitarbeiter, die offener sprechen und agierenkönnten, sondern auch zum Vorteil von Unternehmensleitungen und–Inhabern, die jenseits der hierarchischen ganz neueInformationskanäle erschließen könnten. IhreMitarbeiter müssten dann nicht in eine „innere Kündigung“flüchten. Da Regelverstöße nicht mehr so leichtvertuscht werden könnten, würden die Wettbewerbsbedingungengerechter. Straftäter würden abgeschreckt und viele Unfällekönnten vermieden werden.

Überdie Whistleblower-Organisationen:

WhistleblowerNetzwerk e.V. wurde im September 2006 als Zusammenschluss vonBetroffenen, Unterstützern und Interessierten gegründet, umWhistleblowern durch Rat und Tat zu helfen. Das Netzwerk setzt sichfür ein Umdenken und effektive Regelungen zum Schutz vonWhistleblowern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ein.

Auchdie bereits 1991 gegründete britische Whistleblower-OrganisationFreedom to care bietet Tipps, praktische Hilfe undUnterstützung für Whistleblower. Darüber hinausengagiert sie sich politisch für eine weitere Verbesserung derin Großbritannien bereits bestehenden Regelungen.

Explisit ist vor kurzem in Norwegengegründet worden. Zu den Gründungsmitgliedern gehörtPer-Yngve Monsen, der 2003 bei Siemens Norwegen pflichtgemäßund zunächst anonym auf eine illegal überhöhteAbrechnung aufmerksam gemacht hatte. Statt einen in internenRichtlinien versprochenen Schutz zu gewährleisten, führtedie Siemens-Führungsetage eine wahre Hexenjagd auf die undichteStelle durch. Monsen wurde enttarnt und schließlichentlassen. 2005 verurteilte ein norwegisches Gericht Siemens zuSchadensersatz. Monsen begründet seinen Einsatz fürbesseren Whistleblowerschutz mit den Worten: „Ich wage zuhoffen, dass bessere Zeiten kommen werden, mit weniger Korruption undmehr demokratischen Rechten. Alles andere wäre sehr traurig.“

Hier finden Sie den vollständigen Text der Stellungnahme zumEU-Grünbuch in Deutschund Englisch.

 
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"Der Kündigungsschutz ist längst ausgehebelt und Unternehmer, die am längeren Hebel sitzen können erstmal unter Vorwänden jeden unliebsamen aus dem Betreib entfernen. Und dann braucht es oft Monate und Jahre bis jemand zu seeinem Recht kommt, mürbe gemacht ist und sich vielleicht mit einer schäbbigen finanziellen Abfindung abspeisen lässt."

Günter Wallraff
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