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30.07.2010
 
Presseerklärung 05.03.2010 PDF Drucken
Freitag, 5. März 2010

Verantwortung von Amtsträgern stärken

Whistleblower-Netzwerk fordert Aufschub der Verjährung von Amtsdelikten

Whistleblower, also Menschen die auf Missstände hinweisen, machen in Deutschland leider immer noch viel zu häufig die Erfahrung, dass z.B. auch „öffentliche“ Institutionen (Behörden, Ministerien) sie im Einsatz für öffentliche Interessen nicht unterstützen. Stattdessen werden derlei Hinweise geleugnet, vertuscht oder die Aufklärung auf die lange Bank geschoben. Wenn nach vielen Jahren die Fakten dann doch noch ans Tageslicht kommen, können die verantwortlichen Amtsträger oder untätige Strafverfolger nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Einer der Gründe: etwaige Straftaten, z.B. Strafvereitelung im Amt, Begünstigung im Amte, Rechtsbeugung, Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen, sind verjährt.

Mit einer E-Petition an den Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende des Netzwerks, Guido Strack,  im November 2009 eine Initiative gestartet, um Änderungen herbei zu führen. Sein Vorschlag lautet: die Verjährung von Amtsdelikten, insbesondere von Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch sein oder ein vorgesetztes Amt innehat. Ähnlich wie bei sexuellen Straftaten gegen Minderjährige, bei denen bereits heute ein Verjährungsaufschub gilt, besteht nämlich auch hier die Gefahr, dass die Aufdeckung der Straftat durch ein Abhängigkeitsverhältnis und die besondere Machtstellung der Täter be- oder verhindert wird. Diese nutzen die ihnen durch ihr Amt verliehene hierarchische Macht und ihre damit oft einhergehende Stellung als Vorgesetze zur Vertuschung und Einschüchterung. Ohne die viel zu selten vorhandene Bereitschaft von Untergebenen, als Whistleblower bzw. Zeugen gegen ihre ‚Chefs’ auszusagen, wird sich aber andererseits deren strafbares Verhalten meist nicht gerichtsfest nachweisen lassen. Zugleich macht es ihre Weisungsgebundenheit selbst Staatsanwälten schwer, gegen Regierungsmitglieder und deren Amigos vorzugehen, so lange diese in Amt und Würden sind. Schließlich gibt es oft, z.B. bei Korruption und Strafvereitelung, auch keinen unmittelbar persönlich Geschädigten,  sondern nur rechtswidrig Begünstigte, die ebenfalls schweigen.
Trotz guter Argumente stand die Petition bisher unter keinem guten Stern. Der Petitionsausschuss lehnte die Behandlung als E-Petition ohne jede Begründung ab und schlägt nach Einholung einer Stellungnahme des Justizministeriums nunmehr deren Einstellung durch den Ausschussdienst vor, wodurch eine politische Diskussion im Petitionsausschuss selbst vermieden würde. Dies, obwohl sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jüngst beim politischen Aschermittwoch selbst noch für eine effektive Strafverfolgung von etwaigen Straftaten im Umfeld der Affären um die Bayerische Landesbank stark gemacht hat,  ebenso aktuell der katholischen Kirche große Aufklärungsdefizite vorwirft.

Whistleblower-Netzwerk hat die Petition und die Reaktionen des Petitionsausschusses jetzt auf seiner Webseite www.whistleblower-netz.de veröffentlicht und bittet um Unterstützung. Diese kann z.B. geschehen durch die Zusendung von Beispielsfällen, in denen Staatsanwaltschaften die Ermittlungen gegen Amtsträger mit dem Argument der Verjährung verweigert oder eingestellt haben, aber auch durch Nachfragen bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses, warum sie diese Petition nicht unterstützen. „Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem Einschreiten rufen, sollte  doch eigentlich erwarten werden, dass sie diese Petition unterstützen. Oder sollten sie eventuell Angst haben, es sich dadurch mit einigen Kollegen und vasallentreuen Beamten zu verscherzen?“ fragt Guido Strack. Er empfiehlt allen, die glauben, solche Fälle gäbe es doch gar nicht, die Lektüre des Buchs „Macht und Missbrauch“ des CSU-Mitglieds und ex-Ministerialrats Wilhelm Schlötterer, einen Blick auf die aktuelle Affäre um die hessischen Steuerfahnder und den Besuch der Webseite www.anstageslicht.de/whistleblower. Unter jener Adresse hat das Dokumentionszentrum „ansTageslicht.de“ an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg, ein Kooperationspartner des Whistleblower-Netzwerks, neben den genannten noch weitere Fälle dokumentiert.

Materialien:

Der Unterstützungsaufruf zur Petition: http://www.whistleblower-net.de/blog/2010/03/05/whistleblower-netzwerk-fordert-aufschub-der-verjaehrung-von-amtsdelikten
Die Orginal-Dokumente zur Petition und ihrer Behandlung: http://whistleblower-net.de/pdf/Petition-8466a.pdf
Einige Fälle bei ansTageslicht.de: www.ansTageslicht.de/Schloetterer , www.ansTageslicht.de/steuerfahnder , www.ansTageslicht.de/KlausFoerster , www.ansTageslicht.de/Borcharding

Ansprechpartner für die Presse:

Guido Strack, Allerseelenstr. 1n, 51105 Köln, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Tel.: 0221 1692194

Was macht das Whistleblower-Netzwerk?

Der Whistleblower-Netzwerk e.V. ist eine 2006 gegründete Initiative für Whistleblowerschutz. Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Themenbereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt. Der gemeinnützige Verein setzt sich daher für ein Klima des offenen Dialogs ein und sucht die Rahmenbedingungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu verbessern. Der Verein berät Whistleblower und solche, die es werden könnten. Außerdem vernetzt er sie mit möglichen Unterstützern.

Hinweis:

Whistleblower-Netzwerk betreibt auch einen Blog, in dem wir regelmäßíg über aktuelle Themen rund um Whistleblowing und Whistleblower-Fälle berichten. Schauen Sie doch einmal rein unter http://whistleblower-net.de/blog oder abonnieren Sie die Blog-Meldungen als E-Mail unter http://www.feedburner.com/fb/a/emailverifySubmit?feedId=1824939&loc=de_DE
 
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