| Whistleblowing-Systeme in anderen Organisationen |
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| Samstag, 5. Dezember 2009 | |
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Der Einsatz von Whistleblowing-Systemen ist auch für anderen Organisationen als Wirtschaftsunternehmen vorteilhaft. Insoweit gilt das zu Unternehmen ausgeführte weitgehend entsprechend . Allerdings besteht bei andere Organisationen, wie z.B. Vereine, Nichtregierungsorganisationen oder auch Einrichtungen der Öffentlichen Hand in der Regel eine noch wesentliche stärkere öffentliche Erwartungs- und Beobachtungssituation als bei Wirtschaftsunternehmen. Jene Organisationen dienen nämlich oft einem öffentlichen Zweck und müssen die Erfüllung jenes Zweckes gegenüber einer bestimmten Gruppe oder gegenüber der Öffentlichkeit stets erneut beweisen und rechtfertigen. Um so mehr sind auch Whistleblowing-Systeme sinnvoll, die neben den eigenen Mitarbeitern auch andere Organisationsmitglieder und -betroffene einbinden. Außerdem sollte insbesondere bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, neben einer wirksamen internen Kontrolle und einer unabhängigen Kontrolle durch andere öffentliche Einrichtungen auch dem Informationsrecht der Bevölkerung und der Kontrollfunktion der Medien stärkeres Gewicht beigemessen werden. |



