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| Samstag, 05 Dezember 2009 | |
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"Whistleblower" heißt wörtlich übersetzt (Alarm-)Pfeifenbläser. Es gab bereits verschiedene Versuche den Sinn, bzw. das dahinter stehende Konzept mit einer Deutschen Übersetzung zu erfassen. Die vielleicht gelungenste Umschreibung ist "jemand der Alarm schlägt", wobei die Substantivierung mit "Alarmschläger oder Alarmschlagender" sicherlich zumindest sehr ungewohnt klingt und die Verwendung der Umschreibung auf Dauer auch sperrig wirkt. Im niederländischen "klokkenluiders" und im französischen "systeme d´altert" findet sich diese Konnotation ebenfalls wieder.
Teilweise wurde in Deutschland auch der Begriff "Skandalaufdecker" verwandt, konnte sich aber nicht durchsetzen. "Informant" wird im deutschen Sprachraum vor allem im Zusammenhang mit Informantenschutz verwandt und meint vor allem jene die den Medien Informationen mitteilen. Andere häufige Verwendungen erfolgen im Bereich Geheimdienste oder im Bezug auf totalitäre Regime. All dies trifft nicht was mit Whistleblowing gemeint ist, weshalb wir uns für die Beibehaltung des englischen Begriffs entschieden haben. "Denunziant" und "Nestbeschmutzer" sind im Deutschen Kampfbegriffe die auch gegen Whistleblower ins Feld geführt werden. Häufiger verwendet wird mittlerweile auch der Begriff "Hinweisgeber". Dies vor allem im Zusammenhang mit so genannten Hinweisgebersystemen. Auch wir verwenden ihn mittlerweile manchmal als Synonym für Whistleblower, sehen ihn eigentlich jedoch als zu neutral und technizistisch an. Gerade wenn es darum geht Rechte für Whistleblower einzufordern, z.B. jenes auf Aufklärung von Sachverhalten, besteht die Gefahr, dass diese Rechte mittels Verwendung des Begriffs Hinweisgeber abgesprochen werden können, da dessen Aufgabe ja mit der Abgabe des Hinweises erfüllt zu sein scheint. Auch die positive gesellschaftlich zivilcouragierte Dimension die Whistleblowing im englischen Sprachraum hat, bleibt dabei schnell auf der Strecke |


