| Bahn und GTZ – Ombudsmann muss abberufen werden |
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| Freitag, 08 Mai 2009 | |
Bahn und GTZ – Ombudsmann muss abberufen werdenIn Schreiben an die Vorsitzenden der Vorstände und Aufsichtsgremien von Bahn und GTZ fordert Whistleblower-Netzwerk e.V. die sofortige Abberufung von Herrn Rechtsanwalt Edgar Joussen der bisher in beiden Unternehmen als Ombudsmann tätig war.
Laut Medienberichten, u.a. im Handelsblatt, soll Joussen eine aktive Rolle bei der ungesetzlichen Bespitzelung von Bahn-Mitarbeitern gespielt haben. Auch auf Nachfrage war keine Stellungnahme von ihm hierzu zu bekommen. Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerk e.V. kommt daher zu dem Schluss: „Unabhängig von der Richtigkeit der Vorwürfe ist davon auszugehen, dass ein potentieller Whistleblower angesichts dieser Umstände nicht mehr das nötige Vertrauen haben wird, sich mit heiklen Informationen an Herrn Joussen als Ombudsmann zu wenden, daher ist seine sofortige Abberufung geboten“.
Whistleblower-Netzwerk verweist weiter darauf, dass jegliche weitere Beziehung eines Ombudsmanns zu dem betreuten Unternehmen – erst recht wenn diese nicht transparent gemacht wird – äußerst problematisch ist. Damit wird das Fundament seiner Arbeit, nämlich seine Unabhängigkeit in Frage gestellt. GTZ und Bahn sollten jetzt die Situation für eine Neuausrichtung ihrer Hinweisgebersysteme nutzen. „Ombudsmannsysteme müssen in Konzeption und vor allem auch täglicher Praxis hohen ethischen und best-practice Kriterien genügen und die Aufklärung und Bekämpfung von Risiken, Missständen und Gesetzesverstößen in den Mittelpunkt stellen; dies auch dann, wenn dem kurzfristige Eigeninteressen des Managements entgegenstehen, was ihre wirklich unabhängige externe Absicherung bedingt.“ Nur so könnte Whistleblowing gefördert und Vorstand und Aufsichtsgremien ihrer Aufgabe gerecht werden, Schaden vom Unternehmen abzuwenden und dem öffentlichen Wohl zu dienen
Nachtrag vom 13.5.2009: |



