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21.05.2012
 
Presseerklärung 29.04.2009 PDF Print
Mittwoch, 29 April 2009

Telekom braucht Frühwarnsystem

Kritische Aktionäre verlangen Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz von Whistleblowern

Köln – Die Deutsche Telekom braucht dringend ein Frühwarnsystem zur Erkennung und Bekämpfung von Missständen. Wegen der Verwicklung in die Rasterfahndung des Bundeskriminalamts und Bespitzelung von Journalisten, Gewerkschaftern und Aufsichtsräten fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom bei der Hauptversammlung am Donnerstag nicht zu entlasten.

Die Telekom hat nach Angaben von gut unterrichteten Konzernkreisen dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt. „Besonders gravierend ist, dass es dabei nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren ging, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom“, sagte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands. „Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 eindeutig festgestellt, dass die Rasterfahndung einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr rechtmäßig sei.“

Als Reaktion auf die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hatte Vorstandsvorsitzender René Obermann im Sommer 2008 mehr „Courage von der Belegschaft“ gefordert. Die Beschäftigten sollten sich gegen ein mögliches Fehlverhalten von Vorgesetzten und Kollegen stellen. „Obermann hat damit völlig zu Recht auf die Chancen von Whistleblowing als wichtigem Frühwarnsystem zur Erkennung und Bekämpfung von Missständen hingewiesen“, sagte Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks e.V. „Nun möchte ich vom Vorstand mehr darüber erfahren, welche konkreten Schritte die Telekom seither getan hat, um Whistleblowing und Whistleblower zu fördern und den von Obermann geforderten ´Kulturwandel im Denken´ zu erreichen.“

Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft sind in den Jahren 2005 und 2006 ca. 60 Menschen von der Deutschen Telekom bespitzelt worden, darunter Aufsichtsräte des Unternehmens sowie Journalisten und Gewerkschafter. Die Telekom hat nicht nur Verbindungsdaten ausgewertet, sondern nach Angaben eines Betriebsrats auch Telefonate direkt abgehört.

Anfang Mai 2008 beauftragte die Telekom ausgerechnet den Ex-Vizepräsidenten des BKA, Reinhard Rupprecht, mit der internen Untersuchung der Überwachungsaffäre und der Erarbeitung von Empfehlungen zum verbesserten Umgang mit Daten.

Kontakt und Informationen:

Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Tel. 0221 / 599 56 47, Mobil-Tel. 0173 / 713 52 37, This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it
Guido Strack, Whistleblower-Netzwerk e.V., Tel. 0221 / 1692193, www.whistleblower-net.de

 
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