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Samstag, 05 Dezember 2009 |
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Richtiger Umgang mit Whistleblowing in Unternehmen bietet viele Vorteile. Für alle Beteiligten! Davon sind wir vom Whistleblower-Netzwerk e.V. überzeugt und überzeugen auch Sie gerne. Die diesbezüglichen Inhalte und Hinweise auf unserer Webseite werden derzeit noch ausgebaut und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Nehmen Sie dazu bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.
In Deutschland werden Whistleblowing-Systeme in Unternehmen derzeit leider oft noch verkürzt auf ein Mittel zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Schwerpunkte sind dann die Einrichtung von Hotlines oder Ombudsleuten, ohne dass die Voraussetzungen für deren Akzeptanz und Funktionieren immer hinreichend beachtet werden. Außerdem besteht das Vorurteil, dass Whistleblowing-Systeme nur etwas für Großunternehmen sind bzw. für jene, die zu deren Einführung - z.B. auf Grund von US-Börsenrecht - verpflichtet sind.
Damit verschenken Unternehmen derzeit oft ein gewaltiges Potential, sich im Unternehmen bereits vorhandene, kritische Informationen rechtzeitig zu erschließen und diese zum Vorteil des Unternehmens und seiner Innovationsfähigkeit, zur Sicherung seines Rufs, zur Verbesserung der internen Kommunikationsstrukturen, zur Erhöhung der intrinsischen Motivation der Mitarbeiter und zur Früherkennung von Risiken aller Art nutzbar zu machen.Es geht um weit mehr als Korruptionsbekämpfung.
Funktionieren kann dies alles aber nur, wenn die Mitarbeiter in den Mittelpunkt gestellt werden. Wenn der Dialog mit ihnen gesucht wird und wenn genügend Anreize vorhanden sind, damit bei diesen Vertrauen entsteht und bestehen bleibt. Vertrauen, dass diese, wenn sie auf mögliche Probleme und Missstände aufmerksam werden, innerhalb des Unternehmens äußern und damit etwas bewirken und positiv verändern können, ohne selbst Risiken eingehen zu müssen.
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Samstag, 05 Dezember 2009 |
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Der Einsatz von Whistleblowing-Systemen ist auch für anderen Organisationen als Wirtschaftsunternehmen vorteilhaft. Insoweit gilt das zu Unternehmen ausgeführte weitgehend entsprechend . Allerdings besteht bei andere Organisationen, wie z.B. Vereine, Nichtregierungsorganisationen oder auch Einrichtungen der Öffentlichen Hand in der Regel eine noch wesentliche stärkere öffentliche Erwartungs- und Beobachtungssituation als bei Wirtschaftsunternehmen.
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Dienstag, 15 Januar 2008 |
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Nachdem spezielle Mechanismen zum Whistleblowerschutz durch den amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act (SOX) zunächst nur für an US-Börsen gelistete Unternehmen vorgeschrieben wurden, zeigen sich allmählich, angefangen bei Großunternehmen, auch in der deutschen Wirtschaft erste Anzeichen für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern. Hinzu kommt die sich immer weiter verbreitende Einsicht über das Risiko -und Schadenspotential von Korruption und Wirtschaftskriminalität und die Erkenntnis, dass Hinweise von Mitarbeitern das wichtigste Mittel zur Aufdeckung derartiger Risiken sind.
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