Wir wollen WhistleblowerInnen und ihre Geschichten bekannt machen. Ihr Schicksal aus der Anonymität herausholen und ihnen ein Gesicht geben. An konkreten Beispielen soll deutlich werden, welche Bedeutung Whistleblowing schon heute hat, aber auch, welchen Problemen sich jene Menschen die so Zivilcourage beweisen derzeit gegenüber sehen und wo hier Hilfe nottut
Dies tun wir z.B. ganz konkret im Rahmen unserer Foto-Ausstellung "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen!"
Die Texte enstanden in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner dem dok-zentrum ansTageslicht.de. Dort finden sich z.T. noch weitergehende Dokumentationen von Fällen, VON MENSCHEN, DIE ETWAS BEWEGEN.
Diese Zusammenstellung, die einen Schwerpunkt auf den deutssprachigen Raum und EU-Insitutionen setzen will, ist noch höchst unvollständig. Internationale Listen mit Whistleblowern finden sich z.B. bei Wikileaks oder Wikipedia . Außerdem hat Antje Bultmann hat eine Präsentation erstellt, die einige weitere internationale Whistleblower kurz vorstellt.
Falls Sie andere Fälle kennen oder Interesse an Recherche und Dokumentation von Whistleblowerfällen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Dienstag, 10 Juni 2008 |
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Update: Anlässlich der Ankündigung der SPD einen Gesetzesentwurf vorzulegen haben wir unsere Vorschläge nochmals konkretisiert .
1. Recht auf freie Meinungsäußerung und tatsachenbezogene Hinweise im Zivilrecht – Unmittelbare Drittwirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG
Ähnlich wie in anderen Europäischen Staaten (wie z.B. in Frankreich) muss auch in Deutschland die unmittelbare Geltung der Meinungsfreiheit für alle Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse explizit im Zivilrecht verankert werden, inklusive einer Zulässigkeitsvermutung für alle Äußerungen, die nicht bewusst oder leichtfertig unwahr sind und die Wahrnehmung von Rechten oder die Geltendmachung öffentlicher Interessen betreffen.
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Freitag, 26 November 2010 |
Deutschland hat dringenden Handlungsbedarf
* Update:
78 NGOs fordern: “G20 muss Korruption effektiv bekämpfen”
Anlässlich ihrer Tagung in Seoul hat die G20 im Rahmen des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung eine klare Zielvorgabe für gesetzlichen Whistleblowerschutz formuliert: "Bis Ende 2012 werden die G20-Staaten Regelungen zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen".
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Dienstag, 10 Juni 2008 |
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Stellungnahme des Whistleblower-Netzwerk e.V.
zu dem gemeinsamen Vorschlag des BMAS, BMELV, BMJ für eine gesetzliche Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 612a n.F. BGB)
[Anm.: Dieser Vorschlag aus dem Sommer 2008 ist zwar mittlerweile am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Zur Verdeutlichung der Position von Whistleblower-Netzwerk e.V. halten wir es aber nach wie vor für sinnvoll unsere damalige Stellungnahme hier zu dokumentieren. ]
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