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Sonntag, 01 Februar 2009 |
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Die regelmäßigen Besucher haben es wahrscheinlich schon bemerkt:
Whistleblower-Netzwerk e.V. hat seit einigen Tagen ein neues Logo und
auf Webseite und Blog hat sich der Look auch etwas verändert.
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Mittwoch, 11 Juni 2008 |
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Neben den inhaltlichen Beschlüssen hat das Whistleblower-Netzwerk auf seiner Mitgliederversammlung am 7.6.2008 auch einen neuen Vorstand gewählt.
Dem geschäftsführenden Vorstand (zugleich Vorstand im Sinne des BGB) gehören nunmehr an:
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Samstag, 09 Juni 2007 |
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Im Rahmen der Tagung "Whistleblower und Journalisten" hat der Verein Whistleblower-Netzwerk e.V. am 7.6.2007 auch seine zweite ordentliche Mitgliederversammlung seit der Gründung im September 2006 durchgeführt.
Wichtigstes Ergebnis der Mitgliederversammlung war die erstmalige Wahl eines Erweiterten Vorstandes. Ab dem 1.7.2007 gehören dem Vorstand nunmehr auch Ana Scheiner und Heiner Tettenborn an. Während der Rechtsanwalt Heiner Tettenborn die Aufgabe des Schatzmeisters von Christiane Schulzki-Haddouti übernimmt wurden diese und Gesundheitsexpertin Ana Scheiner als Beisitzerinnen gewählt.
Außerdem beschloss die Mitgliederversammlung auch noch einige Satzungsergänzungen. So wurde u.a. der Vereinszweck der Kriminalprävention, also der Aufklärung und Vermeidung von Straftaten durch Whistleblowing stärker betont und dem Vorstand wurde die Möglichkeit zur Besetzung eines Wissenschaftlichen Beirates eingeräumt für den nun geeignete Personen gefunden werden sollen.
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Montag, 15 Januar 2007 |
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Im Vorfeld einer Zivilcourage Tagung in Iserlohn ist am 29. September 2006 in der
Evangelischen Akademie Iserlohn der Verein Whistleblower-Netzwerk
gegründet worden (Foto: Antje Bultmann).
In den Geschäftsführenden Vorstand wurden Guido
Strack , Antje Bultmann und Christiane Schulzki-Haddouti gewählt. Schirmherr des Vereins ist Prof. Dr. Joseph Weizenbaum.
Das Protokoll der Gründungsversammlung und die Vereinssatzung sind hier dokumentiert. Am 28.11.2006 wurde das Whistleblower-Netzwerk unter der Nr. VR 15250
im Vereinsregister des AG Köln eingetragen. Außerdem hat das Finanzamt
Köln-Ost einen vorläufigen Bescheid
erlassen, in welchem dem Verein bescheinigt wird, dass er nach der
Satzung der Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §§ 51ff. der
Abgabenordnung dient.
Inhaltlich wollen wir als erstes unser Angebot auf diesen Webseiten
ausbauen und ein detailliertes Arbeitsprogramm erstellen. Ihre
Anregungen hierzu können Sie gerne an uns schicken.
Sie können jetzt Vereinsmitglied werden, indem Sie die Beitrittsanmeldung incl. Einzugsermächtigung
ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post schicken an:
Whistleblower-Netzwerk, c/o Guido Strack, Taunusstr. 29a, 51105 Köln.
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