Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess

Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.

Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.

Der zuständige Richter, der durch sein Urteil in einem anderen Verfahren gegen Andrea Fuchs und seine Äußerungen in der letzten Verhandlung bei unabhängigen Beobachtern bereits erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hervorgerufen hatte, fasste sich diesmal sehr kurz. Er vermied während des Verfahrens jegliche eigenen Äußerungen zur Sache oder auch zu den aktuellen Presseveröffentlichungen. Umso krachender fiel dann das Urteil aus: Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, die Revision trotz vieler schwieriger Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit von Kettenkündigungen und von Whistleblowing nicht zugelassen.

Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:

  • für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
  • noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.

Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.

Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.

Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.

Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.

Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank

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Persönliche Nachlese einer Gerichtsverhandlung im Fall Fuchs II

In Sachen der Whistleblowerin Andrea Fuchs ./. DZ-Bank gab es hinsichtlich der 19. Kündigung am 29.04.2013 den zweiten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz vor dem LAG Frankfurt. Wie schon beim ersten Verhandlungstermin am 19.11.2012 waren auch diesmal Vertreter des Whistleblower-Netzwerks vor Ort. Nachfolgend also Teil II einer persönlichen Nachlese.

 

Kurzer Prozess mit Andrea Fuchs

Während der Richter beim letzten Verhandlungstermin noch einige Einblicke in seine Rechtsauffassungen gewährte – und dabei deutliche Defizite seiner Unabhängigkeit zu Tage traten – bleib er diesmal kurz und sachlich.

Beide Parteien wiederholten kurz ihre Rechtsauffassungen. Hier die DZ-Bank als Berufungsklägerin, die die Beweiswürdigung der ersten Instanz angriff, die streitgegenständliche Betriebsratsanhörung als rechtmäßig ansah, obwohl der Betriebsrat nicht wusste, dass Frau Fuchs zu jenem Zeitpunkt bereits rechtskräftig gekündigt war und die im Übrigen das Buch der Frau Fuchs als Anhäufung von Beleidigungen und Verleumdungen darstellte, was die Bank in jedem Falle zur Kündigung berechtige. Außerdem sei das Arbeitsverhältnis zerrüttet und der Bank eine Fortsetzung auch wegen späterer Aktivitäten, z.B. eines Interviews mit diesem Blog unzumutbar.

Dort Herr Rechtsanwalt Hünlein, der Anwalt von Frau Fuchs, der auf die Beweislast der Bank und die erheblichen Erinnerungslücken der Zeugen in erster Instanz hinwies und betonte, dass es ja letztlich die DZ-Bank war, die die erste Kündigung der Frau Fuchs unbedingt schon vor Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Rechtskraft erwachsen lassen wollte und sich daher nunmehr entgegenhalten lassen müsse, dass die vorliegende Kündigung unzulässig gegenüber einer rechtskräftig gekündigten Ex-Arbeitnehmerin ausgesprochen worden war. Hünlein verwies außerdem darauf, dass die Verantwortlichen der Bank durch Frau Fuchs vorab über die geplante Buchveröffentlichung informiert worden waren, aber weder damals noch vor oder parallel zur Kündigung gegen irgendwelche Inhalte des Buches vorgegangen seien. Auch müsse das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Rechtsprechung des EGMR zum Whistleblowing beachtet werden, weshalb die Kündigung rechtswidrig sei.

Nach weniger als einer halben Stunde Verhandlung zog sich das Gericht dann zur Beratung zurück und verkündete 90 Minuten später sein Urteil: Die Kündigungsschutzklage der Frau Fuchs wurde unter Aufhebung des gegenteiligen Urteils des ArbG Frankfurt aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dass wars!

Jedenfalls insoweit und erstmal, denn jetzt muss Andrea Fuchs warten bis sie die Urteilsbegründung in Händen hält und das kann bis zu sechs Monaten dauern. So wie es aussieht wird sie dann wohl eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht machen, um dort eine Revision des Urteils zu erreichen. Eigentlich sollten die Chancen für eine Revision gut stehen, denn dass ein Gericht wie hier ohne die bestehende Möglichkeit einer eigenen Beweisaufnahme zu nutzen aufgrund des Protokolls der Beweisaufnahme der Vorinstanz dessen Ergebnis mal eben auf den Kopf stellt, ist eher selten. Auch in den Rechtsfragen Kettenkündigung und Whistleblowing dürfte es dem Richter am LAG Frankfurt in den nächsten Wochen schwer fallen eine Begründung zu formulieren, die eine Revision übersteht. Andererseits sind aber nur ca. 10 % aller Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich und ohne Zulassung der Revision bliebe Frau Fuchs dann nur der noch längere und mühsamere Weg nach Karlsruhe und evtl. auch noch nach Straßburg. Und dies alles mit bereits 16 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung auf dem Buckel. Wer soll dies noch durchhalten? Ist es System?

 

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Warum hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg Frau Hannemann nicht gekündigt?

Ein Beitrag von Annegret Falter

Am 22.4.2013 wurde Frau Inge Hannemann, Mitarbeiterin des Jobcenter team. arbeit. hamburg, ihre „Freistellung vom Dienst bis auf Widerruf“ übergeben. Eine Freistellung durch den Arbeitgeber wie in diesem Fall kann bedeuten: Man prüft die Gründe und Erfolgsaussichten für eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung und möchte während dessen die Angestellte möglichst nicht mehr sehen. Was aus der Sicht der Jobcenter-Zentrale wenn auch nicht klug, so doch nachvollziehbar sein mag.

Nicht nachvollziehbar dürfte dieser Umgang mit einer kritischen Mitarbeiterin für all diejenigen sein, für die der öffentliche Widerstand einer Arbeitsvermittlerin gegen die Hartz IV – Sanktionspraxis einen Akt berufsethischer Verantwortung und Zivilcourage darstellt, der durch Art. 5 GG gedeckt ist. Nicht nachvollziehbar auch für die Steuerzahler, die eine Arbeitnehmerin bezahlen müssen, die bei vollen Bezügen von der Pflicht zur ‚Erbringung ihrer Arbeitsleistung‘ vorläufig entbunden ist. Nicht nachvollziehbar für Whistleblower-Netzwerk, war es doch die in Hamburg allein regierende SPD, die sich in ihrem Wahlprogramm und noch in der letzten Woche im Bundestag explizit für den rechtlichen Schutz von Whistleblowern einsetzt.

Was wirft man Inge Hannemann konkret vor?

Man wirft ihr erstens Meinungsäußerungen vor, die sie in ihrer Freizeit in ihrem Blog http://altonabloggt.wordpress.com/ geschrieben hat. Der ist ihrem Arbeitgeber seit langem ein Dorn im Auge. Sie nimmt da kein Blatt vor den Mund. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die Sanktionspraxis der Jobcenter nach §§ 31 und 32 SGB II. Davon hat sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am Arbeitsplatz nun einmal keine gute Meinung. Die muss sie aber auch nicht haben. Die haben viele Menschen nicht – Bürgerrechtler, Anwälte, Wissenschaftler, Betroffene; von der Riesengruppe der überforderten Mitarbeiter in den Jobcentern (Krankenstand in Hamburg 26%) und den von Klagen überschwemmten Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ganz zu schweigen. Auch die Linkspartei fordert die Abschaffung von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern. “Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend, weil sie Menschen immer wieder in Existenznot bringt – und dabei werden auch noch Fehler gemacht”, kritisierte unlängst Katja Kipping und sprach von einer Erfolgsquote von 60 Prozent der Klagen gegen Sanktionen. Zudem drückten Hartz-IV-Sanktionen auf die Löhne, weil sie Arbeitslosen gar keine andere Wahl ließen, als selbst extrem schlecht bezahlte Jobs anzunehmen (dpa v. 21.4.2013).

Da hatte Frau Hannemann einige Tage zuvor mit Fraktionsmitgliedern ein Gespräch geführt.

Frau Hannemann spricht auch offen über eine „Sanktionsquote“, die in den Jobcentern vorgegeben würde (analog zur Vermittlungsquote, Anzahl der Kundengespräche, Anzahl der Eingliederungsvereinbarungen). Diese Information tauchte schon früher immer mal gerüchteweise auf, wurde aber bisher offiziell nicht zugegeben. Eine Sanktionsquote könnte nämlich als Beleg dafür herangezogen werden, dass der „Sinn“ von Sanktionen nicht nur in der ‚Motivierung‘ von ‚Arbeitsunwilligen‘ liegt, sondern – auch oder vor allem – in der Einsparung von Transferleistungen. Jobcenter müssen bekanntlich wirtschaftlich arbeiten („im Sinne des Steuerzahlers“); dazu verhelfen womöglich die Kürzung der 382 € ALG II, der Miete, der Sonderzahlungen…

Wenn dem so wäre – wäre das nun nur „peinlich“ für die Verantwortlichen in Politik und Sozialverwaltung? Oder wäre das vielleicht sogar ein „ein Verstoß gegen das Grundgesetz“? Letzteres ist die – durchaus vertretbare – Meinung von Frau Hannemann und ein weiterer Grund für ihre Freistellung. Schließlich sollen ihr noch diffuse Vorwürfe zu Fehlverhalten am Arbeitsplatz in Bezug auf ihre persönliche Sanktionspraxis gemacht worden sein. Aber kann die Behörde das belegen? Für eine Kündigung scheint es jedenfalls nicht zu reichen.

Den Freistellungsbescheid selber darf Frau Hannemann nicht veröffentlichen, weil das gegen ihre ‚Verschwiegenheitspflicht‘ verstieße. Durch diese arbeitsrechtlich vorgegebene Schranke wird es den Bürgerinnen und Bürgern wieder einmal unmöglich gemacht sich in solch einer, die Gesellschaft als angeblich soziales Ganzes betreffenden Angelegenheit ein informiertes Urteil zu bilden.

Das Jobcenter hat Frau Hannemann also nicht gekündigt, sondern „nur“ freigestellt. Aber eine Freistellung ist kein bezahlter Urlaub auf unbestimmte Zeit, sondern eine ernste, eine existenzielle Drohung. Was wird damit bezweckt? Ein „Schuss vor den Bug“ von Frau Hannemann? Damit sie angesichts einer drohenden Kündigung endlich den Mund hält? Damit sie aufhört zu bloggen, zu nerven, sich um die Befindlichkeiten ihrer ‚Kunden‘ zu kümmern, in den sozialen Medien zu posten und der Presse Interviews zu geben?

Damit endlich Ruhe einkehrt an der Sanktionsfront ?

Wenn sich das Jobcenter team.arbeit.hamburg da mal nicht täuscht. Frau Hannemann gehört zu denen, die sich ihres eigenen Verstandes und ihres moralischen Kompass‘ zu bedienen trauen – und die sich zu wehren wissen. Ihr Unterstützerkreis im Netz wächst stündlich. Die von Whistleblower-Netzwerk unterstützte Petition, welche die Aufhebung der Freistellung und aller Sanktionen gegen Frau Hannemann fordert, hatte nach einem Tag bereits über 4.600 Unterschriften.

 

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Aktuelle Linktipps zu Whistleblowing

In den letzten Tagen gab es einige Neuigkeiten und Berichte rund um das Thema Whistleblowing, auf die wir zumindest kurz hinweisen wollen:

- Auf Youtube gibt es einen Mitschnitt der Berliner Konferenz Whistleblower – das Gewissen im Krieg u.a. mit Julian Assange und dem Bradely Manning Support Netzwerk, welches für den 01.06.2013 ebenfalls in Berlin zu einer neuen Solidaritätsaktion für Manning aufruft.

- In Österreich ist in der letzten Woche seitens des Justizministeriums eine Webseite online gestellt worden über welche Hinweise z.B. auf Korruption und Wirtschaftskriminalität an eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft – vermeintlich anonym – abgegeben werden können. Die Technik der Seite stammt aus Deutschland und entspricht jener, die z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Interessant ist neben der Freischaltung der Seite vor allem die Kritik daran, die jetzt aufgekommen ist und neben einer unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken hinsichtlich der Enttarnung von Hinweisgebern auch auf die fehlende Barrierefreiheit des Angebots abstellt.

- Auf der internationalen Whistleblower-Konferenz in Berlin wurde vor kurzem nochmals deutlich, dass die US-Regierung derzeit eine sehr zweischneidige Politik gegenüber Whistleblowern fährt. Während für bestimmte Gruppen von Whistleblowern sowohl aus der normalen Staatsverwaltung als auch der privaten Wirtschaft der gesetzliche Schutz in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde, gibt es in jenen Bereichen, die Berührungspunkte zu den Themen nationale Sicherheit und Militär aufweisen einen Krieg gegen Whistleblower. Diesem widmet sich das Filmprojekt “War on Whistleblowers” welches über seine Webseite noch Unterstützer sucht.

- Auch im Fall Gustl Mollath hat sich etwas getan. Nach Rechtsanwalt Strate hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unklar ist allerdings wie lange das zuständige Landgericht Regensburg jetzt für die Überprüfung jener Anträge benötigen wird und ob es Mollath eventuell schon vor dem vollständigen Abschluss des Verfahrens in die Freiheit entlassen wird.

- Schließlich beleuchtet ein Artikel bei jetzt.de den Umgang der UN mit Whistleblowern. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer hat dort ein Schiedstribunal zwar erstmals festgestellt, dass ein Whistleblower der auf Korruption hingewiesen hatte in seinen Rechten massiv verletzt und nach 27 Jahren Dienstzeit zu unrecht ohne Pensionsansprüche vor die Tür gesetzt wurde – wovon UN-Generalsekretär Ban Ki Moon nichts wissen wollte. Das Tribunal sprach dem Whistleblower jedoch für all das nur eine Entschädigung von gerade einmal 65.000 $ statt der geforderten 3,8 Millionen $ zu. Es bleibt abzuwarten, ob die USA jetzt, wie im Beitragsgesetz angelegt, ihren UN-Beitrag mangels ausreichendem Whistleblowerschutz durch die UN-Institutionen reduzieren werden.

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Wächterpreis 2013 für Berichterstattung im Fall Mollath

Mit dem “Wächterpreis der Tagespresse” werden seit 1969 jährlich Couragierte Reporter ausgezeichnet die ohne Rücksicht auf Namen und bestehende Verhältnisse Missstände schonungslos aufdecken.

In diesem Jahr (Verleihung am 3. Mai 2013, dem “Tag der Pressefreiheit”) geht einer der Preise an die Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzel (Süddeutsche Zeitung), für ihre Artikelserie über den Fall Gustl Mollath. In der Pressemitteilung des DokZentrums ansTageslicht.de, bei welchem die offizielle Homepage des Wächterpreises angesiedelt ist, wird in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten von Mitgliedern des Whistleblower-Netzwerks hingewiesen:

“Dass der Fall des psychiatrisierten “Gustl Mollath” aus Nürnberg seit Herbst letzten Jahres zum bundesweiten Skandal wurde, hängt mit der spezifischen Karriere solcher Themen zusammen: Nach einem schmutzigen Rosenkrieg zweier Eheleute wird der Ehemann per Gerichtsurteil in einer forensischen Nervenklinik ‘interniert. Dort sitzt MOLLATH seit 2006: eingesperrt. Seine Argumente vor Gericht, seine Ehefrau sei in Schwarzgeldtransfers in die Schweiz involviert, taten die Richter als Wahnvorstellung ab.  Anders die beschuldigte Bank: Sie ging der Sache nach, stellte Steuerhinterziehungspraktiken fest, entließen MOLLATH’s Frau. Die wiederum zeigte ihren Ehemann wegen Mißhandlung an.
MOLLATH schreibt 2003 an die Staatsanwaltschaft. Beschuldigt die involvierte Bank und seine Ex. Es geschieht nichts. MOLLATH wendet sich an andere staatliche Institutionen: ohne Erfolg. Erste Unterstützer gehen in die Spur, sprechen verschiedene Medien an. Niemand  (“FR” , “SPIEGEL”, “stern”) will die Geschichte aufgreifen, sie schmeckt zu sehr nach Verschwörungstheorie.
2009 spricht einer der Unterstützer das Whistleblower-Netzwerk an. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Ein ehemaliger Steuerfahnder aus Hessen, der selbst psychiatrisiert wurde, sowie ein anderes Mitglied des Whistleblowwer-Netzwerks nehmen sich des Falles an – der Unterstützerkreis wird größer. Ende 2011 eine erste Geschichte: in den “Nürnberger Nachrichten” und im TV-Magazin “Report Mainz”. Die Causa MOLLATH kursiert weiterhin nur in lokalen (Fach)Öffentlichkeiten.
Im Oktober 2012 entscheidet sich ein anonymer Whistleblower, den weiteren Fortgang zu beschleunigen: Er rückt den internen Revisionsbericht der involvierten HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 heraus. Dort finden sich alle Vorwürfe von MOLLATH schwarz auf weißt: mit Namen und Details. Nun gehören die Verschwörungstheorie(n) der Vergangenheit an und auch die beiden “SZ”-Redakteure Olaf PRZYBILLA und Uwe RITZER greifen jetzt das Thema auf, recherchieren weitere Details und schreiben über den Fall – die Causa MOLLATH wird bundesweit bekannt. Das publizistische Engagement wird nun mit dem dritten Wächterpreis belohnt.
Erstes Ergebnis dieser Themenkarriere: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg rollt den Fall wieder von vorne auf, will alles neu prüfen…”

 

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