Veranstaltungstipp: Whistleblower-Ausstellung in Karlsruhe

Vom 17. Juni bis 05. Juli, gastiert unsere Foto-Ausstellung “Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!” erstmals in Süddeutschland: in der Residenz des Rechts, in Karlsruhe. Veranstalter vor Ort sind MdB Karin Binder (DIE LINKE) und der ver.di-Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald. Veranstaltungsort ist – auch dies eine Premiere – ein Gewerkschaftshaus: ver.di-Haus Karlsruhe, 7.OG, Rüppurer Straße 1a, 76137 Karlsruhe.

Offiziell eröffnet wird die Ausstellung ebendort mit einer Veranstaltung am 17. Juni um 18:00 Uhr. Wir freuen uns hierfür die Wissenschaftlerin Irma Kreiten als Gesprächspartnerin gewonnen zu haben. Irma Kreiten wird dabei ihre Erfahrungen als Whistleblowerin aus dem Wissenschaftsbetrieb schildern.

Nach ihrem Magisterabschluss war Irma Kreiten von 2005 – 2008 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Tübinger Sonderforschungsbereich “Kriegserfahrungen” angestellt und musste massive Einschränkungen ihrer Wissenschaftsfreiheit miterleben, weil sie sich fachlich fundiert mit einem weitgehend unbekannten Völkermord, dem an den Tscherkessen, befassen wollte. Ihr wurde u.a. nahegelegt, auf die Untersuchung genozidaler Gewalt zu verzichten und keine Kontakte zu den Nachkommen der Überlebenden aufzunehmen. Sie wurde gedrängt, sich auf die Perspektive der Täter einzulassen und als sie sich weigerte Kolonialgewalt zu verharmlosen und Verbrechen zu leugnen, wurde sie gemobbt, bewilligte Forschungsgelder wurden einbehalten und ihr wurde mit einer Verleumdungsklage gedroht. Erst seit kurzen spricht sie offen darüber, z.B. mit German Foreign Policy und in der Wochenzeitung Freitag.

Die Ausstellung in Karlsruhe ist bis zum 5 Juli für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglich: Montags-Donnerstags von 9 bis 16 Uhr und Freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Infos gibts im Ausstellungsflyer.

Wer nicht nach Karlsruhe kommen kann, kann sich unsere Ausstellung auf dieser Webseite auch online anschauen. Dort findet sich mit den Fällen Dr. Rainer Moormann und Prof. Dr. Eberhard Hildt  (letzterer war übrigens gerade im Interview mit Quarks & Co zu sehen) auch weitere Fälle aus dem Wissenschaftsbetrieb.

Ein anderer Hochschul-Whistleblower kämpft derzeit noch vor Gericht um seinen Job:  Diplom-Ingenieur Ingo Karras wurde von der Hochschule Lausitz gefeuert, weil er, nachdem internes Vorgehen fruchtlos geblieben waren, sich als Mitarbeiter des Zentrums für barrierefreies Studium öffentlich gegen eine Diskriminierung von Behinderten an jener Hochschule aussprach. Die Hochschule Lausitz hat jene Missstände zwar zwischenzeitlich korrigiert, hält aber an der Kündigung von Karras fest. Er braucht daher ganz aktuell Unterstützung aus der Zivilgesellschaft.

Die aktuellen Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz wollen Whistleblowern den Gang in die Öffentlichkeit ebenfalls generell untersagen. Die HRK vertraut statt dessen ganz auf Ombudspersonen und Ombudsgremien, auf deren angebliche Unabhängigkeit und den Schutz des Whistleblowers durch Vertraulichkeit:

Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Dies ist auch bei leichtfertigem Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Fall sowie bei der Erhebung bewusst unrichtiger Vorwürfe.

Aus Sicht eines Whistleblowers ist dies alles wenig ermutigend. Und auch als Steuerzahler fragt man sich, ob es gerechtfertigt ist, Wissenschaft aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung mit öffentlichen Mittel zu finanzieren, wenn jene ihre Missstände und Risiken lieber unter der Decke halten will, statt sich einer notwendigen gesellschaftlichen Diskussion zu stellen.

 

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Bundestag lehnt gesetzlichen Schutz von Whistleblowern ab

In der vergangenen Nacht kam es im Deutschen Bundestag (ohne Aussprache, Reden wurden zum Protokoll gegeben) zur Abstimmung über die im vergangenen Jahr von den Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfe und Anträge mit denen diese gesetzliche Regelungen zum Schutze von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern schaffen wollten.

Die Regierungsfraktionen haben alle Vorschläge rundweg abgelehnt.

Deutschland isoliert sich damit weiter von der internationalen Gemeinschaft, die in vielen internationalen Übereinkünften und Dokumenten den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern fordert und ausweislich eines aktuellen Berichts von Transparency International zur Umsetzung der UNCAC in etlichen Staaten auch schon konkrete gesetzliche Maßnahmen eingeleitet hat. Nicht zuletzt begehen die Regierungsfraktionen einen Wortbruch gegenüber den anderen G20-Staaten, denn dort hatte ihre Bundesregierung sich selbst zur Einführung effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes, eigentlich schon bis Ende 2012, bekannt.

Anzumerken, bleibt noch, dass die Oppositionsfraktionen ihre jeweiligen Anträge gegenseitig nicht unterstützt haben.

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Veranstaltungen zu Whistleblowing in Leverkusen und Berlin

In den nächsten beiden Wochen finden sowohl in Leverkusen als auch in Berlin Veranstaltungen zum Thema Whistleblowing statt auf die wir kurz hinweisen möchten:

Am 6.3.2013 geht es um “Kritik am Arbeitgeber als „ethischen Ungehorsam“ – Ist dies richtig? Ist dies möglich?”. Nikolaus Roth führt in die Problematik und das Thema Whistleblowing ein und erläutert u.a. den inneren Zwiespalt und die Schwierigkeiten, die Menschen haben, die sich kritisch zum Unternehmen äußern. Veranstaltungsort ist das Arbeitslosenzentrum&mehr in der Schulstrasse 5 in 51373 Leverkusen-Wiesdorf. Beginn ist 19:00 Uhr, der Eintritt ist ohne Anmeldung möglich und kostenlos.

Einen ganzen Tag widmet sich dem Thema “Whistleblowing” eine Veranstaltung von Transparency International und der Böll-Stiftung am 11.3.2013 in Berlin. Unter dem Motto “Whistleblowing for Change – Die Gesetze zum Schutz der Whistleblower weiterbringen!” diskutieren hier zahlreiche internationale Experten über Best-Practice und Handlungsperspektiven. Es geht darum, Bürgerinnen und Bürgern sichere Alternativen zum Schweigen zu verschaffen. Und das weltweit. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos eine vorherige Anmeldung ist aber nötig.

 

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Umfrage zu Hinweisgebersystemen im Mittelstand

Im Rahmen unserer Unterstützung für wissenschaftliche Projekte rund um das Thema Whistleblowing veröffentlichen wir nachfolgenden Aufruf zur Teilnahme an einer Umfrage:

Der Begriff „Compliance“ ist im Jahre 2012 endgültig in den großen deutschen Konzernen angekommen. Doch wie sieht es mit dem Aushängeschild der deutschen Wirtschaft aus – den kleinen und mittelständischen Unternehmen?

Die aktuelle wissenschaftliche Studie zu Compliance Hinweisgebersystemen – sog. “Whistleblowing Systemen” – geht dieser Frage nach.

Einerseits wird die Verbreitung von Compliance Meldesystemen in mittelständischen Unternehmen untersucht, andererseits die Akzeptanz des Systems bei Angestellten und Unternehmern.

Whistleblowing ist, wenn jemand Insider-Informationen bezüglich groben Fehlverhaltens (Korruption, Schmiergelder, schwarze Kassen, gefährliche Produkte, unethisches Handeln, usf.) veröffentlicht; entweder gegenüber Menschen oder Autoritäten, die in der Lage sein könnten, etwas dagegen zu tun.

Der renommierte Compliancexperte Christoph E. Hauschka bringt es in einem FTD-Interview auf den Punkt: “Heute können auch mal dreistellige Millionenbeträge verlangt werden. Jeder Mittelständler muss sich klar sein, dass sein Fehlverhalten oder das der Mitarbeiter die Firma ruinieren kann.”

Hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zur Teilnahme an der Whistleblowing Studie einladen. Der Fragebogen ist unter der Adresse http://www.whistleblowing-studie.de erreichbar. Die Bearbeitung des Fragebogens dauert durchschnittlich sieben Minuten.

Die Daten werden anonym erfasst und nur für wissenschaftliche Forschungszwecke verwendet. Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch eine kostenfreie Zusammenfassung der Ergebnisse zugesandt.

Wie bei jeder wissenschaftlichen Forschungsarbeit ist es wichtig möglichst viele unabhängige Meinungen zu erhalten. Wir bitten Sie deshalb sehr, die Umfrage mit Ihrer Teilnahme zu unterstützen. Herzlichen Dank!

Über die Studie:

Die Whistleblowing Studie 2012 ist Teil einer wissenschaftlichen Master-Arbeit an der Hochschule Deggendorf mit dem Thema „Anonym nutzbare Compliance Meldesysteme im deutschen Mittelstand – Ein Best-Practice-Ansatz im Lichte von rechtlichen Rahmenbedingungen, Verbreitung & Akzeptanz“. Die Umfrage ist bis Ende Dezember 2012 unter der Internetadresse http://www.whistleblowing-studie.de für interessierte Teilnehmer erreichbar.

Der exekutive Studiengang „Risiko- und Compliancemanagement“ des Deggendorf Institute of Management und Technology (dimt) wird geleitet von Prof. Dr. jur. Josef Scherer – Seniorpartner der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Scherer, Dr. Rieger & Partner und Insolvenzverwalter. Die Absolventen schließen das Studium mit dem akademischen Titel Master of Arts (M.A.) ab.

Kontakt:
Felix M. Gerg

Nestroystraße 17

81373 München

E-Mail: felix.gerg@stud.hdu-deggendorf.de
Internet: http://www.whistleblowing-studie.de

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Buchbesprechung: Umgang mit Mitarbeiterhinweisen – Handlungsempfehlungen für Sicherheitsverantwortliche

Der in der Steinbeis-Edition erschienene Band wendet sich ursprünglich an Studierende des Studienganges Sicherheitsmanagement der Steinbeis-Hochschule Berlin und will diese beim Transfer theoretischen Wissens in die Praxis unterstützen. Autor ist der Rechtsanwalt, Ombudsmann und Mediator Björn Rohde-Liebenau, der bereits zahlreiche Schriften rund um die Themen Risikokommunikation und Whistleblowing verfasst hat.

Im vorliegenden Band macht er deutlich, dass es bei Whistleblowing vor allem darum geht, dass die Kommunikation über potentielle Risiken gelingt, dass Kommunikation generell ein kompliziertes Unterfangen ist, das Chancen und Risiken bietet und dass dies erst recht dort gilt, wo Gegenstand der Kommunikation ein Risikohinweis in einem betrieblichen Kontext ist. Rohde-Liebenau zieht dabei den Kreis der potentiellen Sender und Empfänger bewusst weit und bezieht alle ein, die Insiderwissen aus dem Unternehmen haben können, also z.B. auch Leiharbeiter oder Mitarbeiter von Subunternehmen. Auch externes Whistleblowing wird behandelt.

Nach Rohde-Liebenau kommt es entscheidend darauf an, die ansonsten häufig unterbleibende oder nur unstrukturiert erfolgende Risikokommunikation zu fördern und richtig mit ihr umzugehen. Was dies bedeutet, wird an den Beispielen am Ende des Bandes besonders deutlich, in denen z.B. Reaktionsmöglichkeiten auf scheinbar banale und ganz nebenbei fallen gelassene Sätze wie “Mein Wasserkocher schaltet sich nicht mehr von selbst ab.” thematisiert werden. Hier wie auch an anderen Stellen gilt es, hellhörig zu sein, also ein aktiver Empfänger zu werden, in eine weiterführende Kommunikation einzusteigen, tieferliegende Ursachen zu ergründen und dann, wo notwendig, angemessen zu handeln.

Beschränkungen von Kommunikation sollten umgekehrt erst dort erfolgen, wo zu viel Nebensächliches die Kommunikationskanäle blockiert und das Wichtige darin unterzugehen droht. Für all jene Risikokommunikation, die durch die normalen Kanäle nicht oder nicht richtig fließt, sollten laut Rohde-Liebenau auch Bypässe zur Verfügung stehen. Vor allem als solche sieht er Whistleblowing-Systeme und Obudsleute an, deren Einrichtung und Nutzung er Unternehmensverantwortlichen empfiehlt. Dies auch mit dem Argument der Vermeidung externen Whistleblowings, wobei Rohde-Liebenau allerdings die rechtliche Zulässigkeit solchen Whistleblowings angesichts der deutschen Rechtsprechung wohl doch etwas zu positiv einschätzt.

Auch wenn die Verständlichkeit des Bandes an einigen Stellen unter seine Abstraktheit leidet (die erst durch die Beispiele am Ende etwas aufgebrochen wird), enthält er doch einige wichtige Anregungen für den Umgang mit Risikokommunikation innerhalb von Organisationen und sei daher all jenen ans Herz gelegt, die sich mit dem interen Umgang mit Whistleblowing beschäftigen.

Steinbeis-Hochschule Berlin (Hg); Rohde-Liebenau, Björn: Umgang mit Mitarbeiterhinweisen — Handlungsempfehlungen für Sicherheitsverantwortliche – Transfer-Dokumentation-Report; ISBN: 978-3-943356-15-1; 2012.

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