Bundestag lehnt gesetzlichen Schutz von Whistleblowern ab

In der vergangenen Nacht kam es im Deutschen Bundestag (ohne Aussprache, Reden wurden zum Protokoll gegeben) zur Abstimmung über die im vergangenen Jahr von den Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfe und Anträge mit denen diese gesetzliche Regelungen zum Schutze von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern schaffen wollten.

Die Regierungsfraktionen haben alle Vorschläge rundweg abgelehnt.

Deutschland isoliert sich damit weiter von der internationalen Gemeinschaft, die in vielen internationalen Übereinkünften und Dokumenten den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern fordert und ausweislich eines aktuellen Berichts von Transparency International zur Umsetzung der UNCAC in etlichen Staaten auch schon konkrete gesetzliche Maßnahmen eingeleitet hat. Nicht zuletzt begehen die Regierungsfraktionen einen Wortbruch gegenüber den anderen G20-Staaten, denn dort hatte ihre Bundesregierung sich selbst zur Einführung effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes, eigentlich schon bis Ende 2012, bekannt.

Anzumerken, bleibt noch, dass die Oppositionsfraktionen ihre jeweiligen Anträge gegenseitig nicht unterstützt haben.

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Der Fall Mollath – In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie

So lautet der Titel einer ausführlichen  Dokumentation von Monika Anthes und Eric Beres, welche DAS ERSTE am kommenden Montag, dem 03.06.2013, um 22:45 Uhr, ausstrahlen wird.

Unbedingt sehenswert!
Auf der Homepage von REPORT MAINZ kann man sich bereits einen kurzen Trailer mit weiteren Informationen anschauen.
Mehr zum Fall Mollath auch unter: www.gustl-for-help.de

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Banken-Whistleblowerin verliert Kündigungsschutzprozess

Bayern hat mit der Affäre um den Ingenieur Gustl Mollath, der seit über 6 Jahren in der Psychiatrie gehalten wird, bereits seinen handfesten Justizskandal; die Staatsanwaltschaft selbst hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – ein seltener Vorgang.

Droht jetzt auch Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., ein solcher Skandal? Die ehemalige Wertpapierhändlerin Andrea Fuchs, die sich vor 16 Jahren bei der DZ Bank gegen einen strafbaren Insidertatbestand durch ihre Vorgesetzten gewehrt hat und inzwischen 20 Mal gekündigt worden war, hat nun vor dem Landesarbeitsgericht ihre Kündigungsschutzklage Nr. 19 verloren.

Der zuständige Richter, der durch sein Urteil in einem anderen Verfahren gegen Andrea Fuchs und seine Äußerungen in der letzten Verhandlung bei unabhängigen Beobachtern bereits erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hervorgerufen hatte, fasste sich diesmal sehr kurz. Er vermied während des Verfahrens jegliche eigenen Äußerungen zur Sache oder auch zu den aktuellen Presseveröffentlichungen. Umso krachender fiel dann das Urteil aus: Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, die Revision trotz vieler schwieriger Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit von Kettenkündigungen und von Whistleblowing nicht zugelassen.

Das eigentliche Problem besteht aber auch nach der aktuellen Entscheidung fort. In keinem der insgesamt über 75 Gerichtsverfahren hatte sich je einer der Richter an den Frankfurter Arbeitsgerichten:

  • für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft interessiert
  • noch den für Andrea Fuchs wichtigsten Entlastungszeugen angehört.

Dabei hätte schon ein Blick in ein seitens der DZ Bank und der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes ‚Mobbingprotokoll’ (verfügbar unter www.ansTageslicht.de/Mobbingprotokoll) Aufschluss darüber gegeben, was ohnehin in der DZ Bank geplant war: Ausgrenzung, Mobbing, Kündigung. Es ist ein seltenes Dokument, das einen tiefen Einblick in die Unternehmenskultur der Genossenschaftsbank gewährt.

Die DZ Bank, völlig überrascht, dass dieses Dokument doch auftauchen konnte, deklariert es jetzt als „gefälscht“. Seinen Weg in die Öffentlichkeit aber hat es über die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC gefunden, die wohl eher für die Sorgfalt ihrer Recherchen bekannt ist. Dies hat unserer Kooperationspartner, das DokZentrum ansTageslicht.de, das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg in Forschung und Lehre eingebunden ist, unter www.ansTageslicht.de/Akten detailliert beschrieben.

Der Fall Andrea Fuchs weist viele Parallelen zu Gustl Mollath auf: zurückgehaltene Dokumente, fehlendes rechtliches Gehör und die ganze Dramatik des Schicksals der betroffenen Personen. Gustl Mollath zwangsweise psychiatrisiert, Andrea Fuchs in über sechszehn Jahren traumatisiert. Damals 34 Jahre jung hat sie bis heute keinen Arbeitsplatz mehr finden können; die DZ Bank hat ihr bis heute kein Arbeitszeugnis ausgestellt.

Whistleblower-Netzwerk und die Studierenden aus Hamburg werden den Fall, der juristisch demnächst mit einer Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht seine Fortsetzung finden wird, weiter beobachten und wollen konkrete Antworten von den damals wie heute Verantwortlichen der DZ Bank haben, z.B. zum Mobbingprotokoll und seiner Umsetzung.

Mehr zum gesamten Fall unter www.ansTageslicht.de/DZBank

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Persönliche Nachlese einer Gerichtsverhandlung im Fall Fuchs II

In Sachen der Whistleblowerin Andrea Fuchs ./. DZ-Bank gab es hinsichtlich der 19. Kündigung am 29.04.2013 den zweiten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz vor dem LAG Frankfurt. Wie schon beim ersten Verhandlungstermin am 19.11.2012 waren auch diesmal Vertreter des Whistleblower-Netzwerks vor Ort. Nachfolgend also Teil II einer persönlichen Nachlese.

 

Kurzer Prozess mit Andrea Fuchs

Während der Richter beim letzten Verhandlungstermin noch einige Einblicke in seine Rechtsauffassungen gewährte – und dabei deutliche Defizite seiner Unabhängigkeit zu Tage traten – bleib er diesmal kurz und sachlich.

Beide Parteien wiederholten kurz ihre Rechtsauffassungen. Hier die DZ-Bank als Berufungsklägerin, die die Beweiswürdigung der ersten Instanz angriff, die streitgegenständliche Betriebsratsanhörung als rechtmäßig ansah, obwohl der Betriebsrat nicht wusste, dass Frau Fuchs zu jenem Zeitpunkt bereits rechtskräftig gekündigt war und die im Übrigen das Buch der Frau Fuchs als Anhäufung von Beleidigungen und Verleumdungen darstellte, was die Bank in jedem Falle zur Kündigung berechtige. Außerdem sei das Arbeitsverhältnis zerrüttet und der Bank eine Fortsetzung auch wegen späterer Aktivitäten, z.B. eines Interviews mit diesem Blog unzumutbar.

Dort Herr Rechtsanwalt Hünlein, der Anwalt von Frau Fuchs, der auf die Beweislast der Bank und die erheblichen Erinnerungslücken der Zeugen in erster Instanz hinwies und betonte, dass es ja letztlich die DZ-Bank war, die die erste Kündigung der Frau Fuchs unbedingt schon vor Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Rechtskraft erwachsen lassen wollte und sich daher nunmehr entgegenhalten lassen müsse, dass die vorliegende Kündigung unzulässig gegenüber einer rechtskräftig gekündigten Ex-Arbeitnehmerin ausgesprochen worden war. Hünlein verwies außerdem darauf, dass die Verantwortlichen der Bank durch Frau Fuchs vorab über die geplante Buchveröffentlichung informiert worden waren, aber weder damals noch vor oder parallel zur Kündigung gegen irgendwelche Inhalte des Buches vorgegangen seien. Auch müsse das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Rechtsprechung des EGMR zum Whistleblowing beachtet werden, weshalb die Kündigung rechtswidrig sei.

Nach weniger als einer halben Stunde Verhandlung zog sich das Gericht dann zur Beratung zurück und verkündete 90 Minuten später sein Urteil: Die Kündigungsschutzklage der Frau Fuchs wurde unter Aufhebung des gegenteiligen Urteils des ArbG Frankfurt aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dass wars!

Jedenfalls insoweit und erstmal, denn jetzt muss Andrea Fuchs warten bis sie die Urteilsbegründung in Händen hält und das kann bis zu sechs Monaten dauern. So wie es aussieht wird sie dann wohl eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht machen, um dort eine Revision des Urteils zu erreichen. Eigentlich sollten die Chancen für eine Revision gut stehen, denn dass ein Gericht wie hier ohne die bestehende Möglichkeit einer eigenen Beweisaufnahme zu nutzen aufgrund des Protokolls der Beweisaufnahme der Vorinstanz dessen Ergebnis mal eben auf den Kopf stellt, ist eher selten. Auch in den Rechtsfragen Kettenkündigung und Whistleblowing dürfte es dem Richter am LAG Frankfurt in den nächsten Wochen schwer fallen eine Begründung zu formulieren, die eine Revision übersteht. Andererseits sind aber nur ca. 10 % aller Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich und ohne Zulassung der Revision bliebe Frau Fuchs dann nur der noch längere und mühsamere Weg nach Karlsruhe und evtl. auch noch nach Straßburg. Und dies alles mit bereits 16 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung auf dem Buckel. Wer soll dies noch durchhalten? Ist es System?

 

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Wächterpreis 2013 für Berichterstattung im Fall Mollath

Mit dem “Wächterpreis der Tagespresse” werden seit 1969 jährlich Couragierte Reporter ausgezeichnet die ohne Rücksicht auf Namen und bestehende Verhältnisse Missstände schonungslos aufdecken.

In diesem Jahr (Verleihung am 3. Mai 2013, dem “Tag der Pressefreiheit”) geht einer der Preise an die Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzel (Süddeutsche Zeitung), für ihre Artikelserie über den Fall Gustl Mollath. In der Pressemitteilung des DokZentrums ansTageslicht.de, bei welchem die offizielle Homepage des Wächterpreises angesiedelt ist, wird in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten von Mitgliedern des Whistleblower-Netzwerks hingewiesen:

“Dass der Fall des psychiatrisierten “Gustl Mollath” aus Nürnberg seit Herbst letzten Jahres zum bundesweiten Skandal wurde, hängt mit der spezifischen Karriere solcher Themen zusammen: Nach einem schmutzigen Rosenkrieg zweier Eheleute wird der Ehemann per Gerichtsurteil in einer forensischen Nervenklinik ‘interniert. Dort sitzt MOLLATH seit 2006: eingesperrt. Seine Argumente vor Gericht, seine Ehefrau sei in Schwarzgeldtransfers in die Schweiz involviert, taten die Richter als Wahnvorstellung ab.  Anders die beschuldigte Bank: Sie ging der Sache nach, stellte Steuerhinterziehungspraktiken fest, entließen MOLLATH’s Frau. Die wiederum zeigte ihren Ehemann wegen Mißhandlung an.
MOLLATH schreibt 2003 an die Staatsanwaltschaft. Beschuldigt die involvierte Bank und seine Ex. Es geschieht nichts. MOLLATH wendet sich an andere staatliche Institutionen: ohne Erfolg. Erste Unterstützer gehen in die Spur, sprechen verschiedene Medien an. Niemand  (“FR” , “SPIEGEL”, “stern”) will die Geschichte aufgreifen, sie schmeckt zu sehr nach Verschwörungstheorie.
2009 spricht einer der Unterstützer das Whistleblower-Netzwerk an. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Ein ehemaliger Steuerfahnder aus Hessen, der selbst psychiatrisiert wurde, sowie ein anderes Mitglied des Whistleblowwer-Netzwerks nehmen sich des Falles an – der Unterstützerkreis wird größer. Ende 2011 eine erste Geschichte: in den “Nürnberger Nachrichten” und im TV-Magazin “Report Mainz”. Die Causa MOLLATH kursiert weiterhin nur in lokalen (Fach)Öffentlichkeiten.
Im Oktober 2012 entscheidet sich ein anonymer Whistleblower, den weiteren Fortgang zu beschleunigen: Er rückt den internen Revisionsbericht der involvierten HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 heraus. Dort finden sich alle Vorwürfe von MOLLATH schwarz auf weißt: mit Namen und Details. Nun gehören die Verschwörungstheorie(n) der Vergangenheit an und auch die beiden “SZ”-Redakteure Olaf PRZYBILLA und Uwe RITZER greifen jetzt das Thema auf, recherchieren weitere Details und schreiben über den Fall – die Causa MOLLATH wird bundesweit bekannt. Das publizistische Engagement wird nun mit dem dritten Wächterpreis belohnt.
Erstes Ergebnis dieser Themenkarriere: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg rollt den Fall wieder von vorne auf, will alles neu prüfen…”

 

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