Warum hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg Frau Hannemann nicht gekündigt?

Ein Beitrag von Annegret Falter

Am 22.4.2013 wurde Frau Inge Hannemann, Mitarbeiterin des Jobcenter team. arbeit. hamburg, ihre „Freistellung vom Dienst bis auf Widerruf“ übergeben. Eine Freistellung durch den Arbeitgeber wie in diesem Fall kann bedeuten: Man prüft die Gründe und Erfolgsaussichten für eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung und möchte während dessen die Angestellte möglichst nicht mehr sehen. Was aus der Sicht der Jobcenter-Zentrale wenn auch nicht klug, so doch nachvollziehbar sein mag.

Nicht nachvollziehbar dürfte dieser Umgang mit einer kritischen Mitarbeiterin für all diejenigen sein, für die der öffentliche Widerstand einer Arbeitsvermittlerin gegen die Hartz IV – Sanktionspraxis einen Akt berufsethischer Verantwortung und Zivilcourage darstellt, der durch Art. 5 GG gedeckt ist. Nicht nachvollziehbar auch für die Steuerzahler, die eine Arbeitnehmerin bezahlen müssen, die bei vollen Bezügen von der Pflicht zur ‚Erbringung ihrer Arbeitsleistung‘ vorläufig entbunden ist. Nicht nachvollziehbar für Whistleblower-Netzwerk, war es doch die in Hamburg allein regierende SPD, die sich in ihrem Wahlprogramm und noch in der letzten Woche im Bundestag explizit für den rechtlichen Schutz von Whistleblowern einsetzt.

Was wirft man Inge Hannemann konkret vor?

Man wirft ihr erstens Meinungsäußerungen vor, die sie in ihrer Freizeit in ihrem Blog http://altonabloggt.wordpress.com/ geschrieben hat. Der ist ihrem Arbeitgeber seit langem ein Dorn im Auge. Sie nimmt da kein Blatt vor den Mund. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die Sanktionspraxis der Jobcenter nach §§ 31 und 32 SGB II. Davon hat sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am Arbeitsplatz nun einmal keine gute Meinung. Die muss sie aber auch nicht haben. Die haben viele Menschen nicht – Bürgerrechtler, Anwälte, Wissenschaftler, Betroffene; von der Riesengruppe der überforderten Mitarbeiter in den Jobcentern (Krankenstand in Hamburg 26%) und den von Klagen überschwemmten Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ganz zu schweigen. Auch die Linkspartei fordert die Abschaffung von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern. “Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend, weil sie Menschen immer wieder in Existenznot bringt – und dabei werden auch noch Fehler gemacht”, kritisierte unlängst Katja Kipping und sprach von einer Erfolgsquote von 60 Prozent der Klagen gegen Sanktionen. Zudem drückten Hartz-IV-Sanktionen auf die Löhne, weil sie Arbeitslosen gar keine andere Wahl ließen, als selbst extrem schlecht bezahlte Jobs anzunehmen (dpa v. 21.4.2013).

Da hatte Frau Hannemann einige Tage zuvor mit Fraktionsmitgliedern ein Gespräch geführt.

Frau Hannemann spricht auch offen über eine „Sanktionsquote“, die in den Jobcentern vorgegeben würde (analog zur Vermittlungsquote, Anzahl der Kundengespräche, Anzahl der Eingliederungsvereinbarungen). Diese Information tauchte schon früher immer mal gerüchteweise auf, wurde aber bisher offiziell nicht zugegeben. Eine Sanktionsquote könnte nämlich als Beleg dafür herangezogen werden, dass der „Sinn“ von Sanktionen nicht nur in der ‚Motivierung‘ von ‚Arbeitsunwilligen‘ liegt, sondern – auch oder vor allem – in der Einsparung von Transferleistungen. Jobcenter müssen bekanntlich wirtschaftlich arbeiten („im Sinne des Steuerzahlers“); dazu verhelfen womöglich die Kürzung der 382 € ALG II, der Miete, der Sonderzahlungen…

Wenn dem so wäre – wäre das nun nur „peinlich“ für die Verantwortlichen in Politik und Sozialverwaltung? Oder wäre das vielleicht sogar ein „ein Verstoß gegen das Grundgesetz“? Letzteres ist die – durchaus vertretbare – Meinung von Frau Hannemann und ein weiterer Grund für ihre Freistellung. Schließlich sollen ihr noch diffuse Vorwürfe zu Fehlverhalten am Arbeitsplatz in Bezug auf ihre persönliche Sanktionspraxis gemacht worden sein. Aber kann die Behörde das belegen? Für eine Kündigung scheint es jedenfalls nicht zu reichen.

Den Freistellungsbescheid selber darf Frau Hannemann nicht veröffentlichen, weil das gegen ihre ‚Verschwiegenheitspflicht‘ verstieße. Durch diese arbeitsrechtlich vorgegebene Schranke wird es den Bürgerinnen und Bürgern wieder einmal unmöglich gemacht sich in solch einer, die Gesellschaft als angeblich soziales Ganzes betreffenden Angelegenheit ein informiertes Urteil zu bilden.

Das Jobcenter hat Frau Hannemann also nicht gekündigt, sondern „nur“ freigestellt. Aber eine Freistellung ist kein bezahlter Urlaub auf unbestimmte Zeit, sondern eine ernste, eine existenzielle Drohung. Was wird damit bezweckt? Ein „Schuss vor den Bug“ von Frau Hannemann? Damit sie angesichts einer drohenden Kündigung endlich den Mund hält? Damit sie aufhört zu bloggen, zu nerven, sich um die Befindlichkeiten ihrer ‚Kunden‘ zu kümmern, in den sozialen Medien zu posten und der Presse Interviews zu geben?

Damit endlich Ruhe einkehrt an der Sanktionsfront ?

Wenn sich das Jobcenter team.arbeit.hamburg da mal nicht täuscht. Frau Hannemann gehört zu denen, die sich ihres eigenen Verstandes und ihres moralischen Kompass‘ zu bedienen trauen – und die sich zu wehren wissen. Ihr Unterstützerkreis im Netz wächst stündlich. Die von Whistleblower-Netzwerk unterstützte Petition, welche die Aufhebung der Freistellung und aller Sanktionen gegen Frau Hannemann fordert, hatte nach einem Tag bereits über 4.600 Unterschriften.

 

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Bündnisauf​ruf zum internatio​nalen Aktionstag für Bradley Manning am 1. Juni 2013

Die freebradlymanning.de Unterstützergruppe für den Wikileaks-Informanten Bradley Manning und Whistleblower Netzwerk e.V. rufen gemeinsam, auf ein breites Bündnis im Rahmen des internationalen Aktionstages am 1. Juni 2013 zu schließen. Zum Prozessbeginn gegen Bradley Manning veranstalten wir eine Kundgebung  am Brandenburger Tor. Wir möchten Sie um Unterstützung bei der Mobilisierung bitten und laden Sie ein, unserem Bündnis beizutreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für die Aufklärung von Kriegsverbrechen und für Whistleblowing!

Der 22 jährige US-Soldat Bradley Manning entschied sich während seines Einsatzes als Computer-Analyst im Irak, Fakten zu Kriegsverbrechen, Folterungen, Korruption und geheimdienstlichen Intrigen in der internationalen Diplomatie öffentlich zu machen. Diese Materialien wurden auf der Medienplattform WIKILEAKS und von allen internationalen Online- und Offlinemedien veröffentlicht. Die Bekannteste dieser Veröffentlichungen ist das Video COLLATERALMURDER. Es dokumentiert, wie 12 irakische Zivilisten, darunter zwei Journalisten der Agentur REUTERS, getötet wurden. Zu den Opfern gehörten auch Mitglieder einer Familie, die den Verletzten zur Hilfe eilten und deren ca 4 und 7 jährige Kinder, die im Zuge dieser Militäraktion schwer verletzt wurden.

Während die daran beteiligten Soldaten straffrei ausgingen, wurde Bradley Manning angeklagt; er befindet sich seit 3 Jahren in Untersuchungshaft unter teils unmenschlichen Haftbedingungen. Ihm wird Geheimnisverrat, Vaterlandsverrat, Feindesunterstützung und das unerlaubte Übertragen geheimer Informationen vorgeworfen. Zur Weitergabe der Informationen hat er sich bereits bekannt. Ihm droht lebenslange Haft.

Nach wie vor bleibt der Fall in den Leitmedien weitgehend unbeachtet. Bradley Manning sollte durch Isolationshaft unter folterähnlichen Bedingungen gebrochen werden. Unter öffentlichem Druck und durch die Äußerungen exponierter Persönlichkeiten und Organisationen wurde erreicht, seine Haftbedingungen zu normalisieren. Der Fall Bradley Manning wird jedoch weiterhin von der Öffentlichkeit überwiegend ferngehalten, eine öffentliche Diskussion über die Konsequenzen und die Verortung von Mannings Verhalten im Wertesystem der westlichen und insbesondere der US-amerikanischen Gemeinschaft wird vermieden. An Bradley Manning soll ein Exempel statuiert werden.

Bradley Manning handelte als Whistleblower. Er hat zur Aufklärung von Kriegsverbrechen beigetragen – und soll nun dafür bestraft werden. Die Anklage “Aiding the Enemy” ist in der Konsequenz eine Bedrohung für Journalisten und Aktivisten weltweit.

Wir fordern von der amerikanischen Regierung die Anklage wegen »Unterstützung des Feindes«  gegen Bradley Manning fallen zu lassen. Wir fordern die Freiheit für Bradley Manning, die Anerkennung der Bedeutung von Whistleblowern für eine funktionierende Demokratie und wir wollen die öffentliche Wahrnehmung und Diskussionen zu diesem Thema fördern.

Bitte unterstützen Sie uns und werben Sie in Ihren Organisationen für die Kundgebung am 1. Juni und den Fall Bradley Manning, treten Sie dem Bündnis bei. Wir würden uns freuen, wenn wir dazu mit Ihnen in Kontakt bleiben könnten und schicken Ihnen gerne weiteres Infomaterial zu: mail@freebradleymanning.de

Aufruf zur Unterstützung und Details zum Fall: http://www.freebradleymanning.net/?p=4188

twitter: @freebradde

FacebookEvent:  http://www.facebook.com/events/445396188879615/

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Whistleblower – das Gewissen im Krieg (Heute – Konferenz in Berlin)

So lautet die Überschrift einer Presseerklärung mit der die Bundestagsabgeordnete  Sevim Dağdelen (DIE LINKE) auf die Konferenz “Krieg, Frieden und Gewissen” hinweist, die heute am 15.03.2013 ab 14:00 Uhr im Grünen Salon der Volksbühne in Berlin stattfindet.

Aus Anlass des 10. Jahrestages des Beginn des Irak-Kriegs wird dort, aus London zugeschaltet, auch Julian Assange mitdiskutieren. Für alle die nicht nach Berlin kommen können soll es auch einen Live-Stream geben.

Die wichtigste Stimme des Gewissens im Bezug auf den Irakkrieg ist der US-Soldat Bradley Manning, der WikiLeaks mit dem Video Collataral Murder und US-Botschaftsdepechen versorgt haben soll. Er sitzt seit über 1.000 Tagen in US-Militärgefängnissen und wartet immer noch auf seinen Prozess. Das Statement welches er am 28.02.2013 bei einer Anhörung vor einer Militärrichterin abgab, ist jetzt ebenfalls geleakt worden und als Audio-Datei aber auch als Text in Englisch und deutscher Übersetzung verfügbar.

 

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Veranstaltungen zu Whistleblowing in Leverkusen und Berlin

In den nächsten beiden Wochen finden sowohl in Leverkusen als auch in Berlin Veranstaltungen zum Thema Whistleblowing statt auf die wir kurz hinweisen möchten:

Am 6.3.2013 geht es um “Kritik am Arbeitgeber als „ethischen Ungehorsam“ – Ist dies richtig? Ist dies möglich?”. Nikolaus Roth führt in die Problematik und das Thema Whistleblowing ein und erläutert u.a. den inneren Zwiespalt und die Schwierigkeiten, die Menschen haben, die sich kritisch zum Unternehmen äußern. Veranstaltungsort ist das Arbeitslosenzentrum&mehr in der Schulstrasse 5 in 51373 Leverkusen-Wiesdorf. Beginn ist 19:00 Uhr, der Eintritt ist ohne Anmeldung möglich und kostenlos.

Einen ganzen Tag widmet sich dem Thema “Whistleblowing” eine Veranstaltung von Transparency International und der Böll-Stiftung am 11.3.2013 in Berlin. Unter dem Motto “Whistleblowing for Change – Die Gesetze zum Schutz der Whistleblower weiterbringen!” diskutieren hier zahlreiche internationale Experten über Best-Practice und Handlungsperspektiven. Es geht darum, Bürgerinnen und Bürgern sichere Alternativen zum Schweigen zu verschaffen. Und das weltweit. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos eine vorherige Anmeldung ist aber nötig.

 

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Tagung: Mobbing und Stalking – ein gesellschaftliches Problem

Veranstaltungen zum Thema WhistleblowingAm 16. und 17. März 2013 findet in Tegernsee unter dem Titel “Mobbing und Stalking – ein gesellschaftliches Problem” eine Tagung statt, die zusammen mit Betroffenen, Ärzten und Rechtsanwälten die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten soll. Wir wollen dort überlegen, welche Gegenstrategien möglich sind, um dieses zunehmend auch strategisch zur Ausgrenzung unbequemer Geister genutzte Phänomen in den Griff zu bekommen und die Menschenwürde zu sichern.

Vorgesehene Punkte des Programms sind u.a.

  • “Mobbing” und “Stalking” als Problemfeld in der anwaltlichen Praxis (Dr. Thomas Etzel, Rechtsanwalt)
  • “Mobbing” und “Stalking” im gesellschaftlichen Zusammenleben und seine Auswirkungen (Ulrich Fuchs, Rechtsanwalt)
  • Gesundheitliche Folgen von “Mobbing” (Stephan Hauck, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie)
  • Das systematische Auslösen von Stressreaktionen als Waffe im Wettbewerb der Hochleistungsgesellschaft: Eine Analyse des Mobbing-Phänomens auf spieltheoretischer Basis mit Rechtsschutzempfehlungen (Dr. Jürgen Keltsch, RiBayObLG aD)
  • “Mobbing” und “Stalking” in der Verwaltung und seine Konsequenzen oder resultierende Konzepte
  • Ursachen für Mobbing und mögliche Wege heraus (Uta Pook und Barbara Motschenbacher, Sturmsegler – gegen psychische Gewalt e.V.)

Das ausführliche Programm der Veranstaltung sowie Informationen zur Anmeldung und zu Übernachtsmöglichkeiten sind hier abrufbar. Weitere Informationen zum Spannungsfeld Whistleblowing und Mobbing sind hier zu finden. Die Tagung wird gemeinsam von Whistleblower Netzwerk e.V. und Humanistische Union e.V. Regionalverband Südbayern München veranstaltet.

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