BVerfG Urteil ein Sieg für Whistleblower?
Mittwoch, den 3. März 2010Na klar, erst einmal sind Whistleblower jetzt nicht mehr der Gefahr ausgesetzt über ihre Verbindungsdaten enttarnt zu werden. Also vielen Dank an die Kläger, auch an jene aus den Reihen des Whistleblower-Netzwerks.
Andererseits aber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich zulässig erklärt und solange das EU-Recht bleibt wie es ist, wird die [...]
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