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	<title>Whistleblower-Netzwerk &#187; Links</title>
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		<title>SPD-Fraktion beschlie&#223;t Gesetzesentwurf zum Whistleblowerschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 07:21:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was lange w&#228;hrt. Bereits vor &#252;ber einem Jahr hatte di [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was lange w&#228;hrt. Bereits vor &#252;ber einem Jahr hatte die SPD Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern/Hinweisgebern <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/01/20/spd-kuendigt-gesetzentwurf-zum-informantenschutz-an/">angek&#252;ndigt</a>. Nun scheint ein konkreter Text vorzuliegen und soll noch in dieser Woche offiziell in den Bundestag eingebracht werden. Dies ergibt sich aus <a href="http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&#038;n_firmanr_=109407&#038;sektor=pm&#038;detail=1&#038;r=482749&#038;sid=&#038;aktion=jour_pm&#038;quelle=0">zwei</a> <a href="http://www.spd.de/aktuelles/News/23694/20120207_whistleblower_schutz.html">Pressemitteilungen</a> der SPD und <a href="http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-02/gesetzentwurf-whistleblower">mehreren</a> <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/transparenz-gesetzentwurf-will-besseren-schutz-von-whistleblowern/6169092.html">Berichten</a> in den Medien.</p>
<p>Nach den uns vorliegenden Informationen verfolgt die SPD den Ansatz eines eigenst&#228;ndigen Gesetzes. Dies ist aus Sicht von Whistleblower-Netzwerk ein Vorteil gegen&#252;ber den lediglich auf die &#196;nderung bestehender arbeits- und beamtenrechtlicher Regelungen setzenden Vorschl&#228;gen von <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/251/1/lang,de/">B&#252;ndnis90/Die Gr&#252;nen</a>, dem <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/08/berliner-senat-kopiert-csu-vorschlag-zum-whistleblower-schutz/">Land Berlin</a> und der <a href="http://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0304/bundestag/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/16_10_849.pdf">gro&#223;en Koalition des Jahres 2008</a>. Erst eine genaue Analyse des SPD-Vorschlages wird jedoch zeigen, ob die SPD auch bereit ist, die sich hierdurch er&#246;ffnenden gr&#246;&#223;eren M&#246;glichkeiten f&#252;r den Schutz von Whistleblowern zu nutzen. Wie dies aussehen sollte, hat <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/1/lang,de/">Whistleblower-Netzwerk e.V. in seinem eigenen Gesetzesvorschlag</a> schon im April 2011 aufgezeigt.</p>
<p>Spannend wird auch zu beobachten, welche Voraussetzungen die SPD an &#8220;rechtm&#228;&#223;ige Hinweise&#8221; kn&#252;pfen wird, denn nur jene sollen den Schutz des Benachteiligungs- und K&#252;ndigungsverbotes ausl&#246;sen. Jedenfalls sollen &#8220;leichtfertige&#8221; Hinweise auch nach dem Willen der SPD wohl nicht gesch&#252;tzt werden. Unklar ist allerdings noch, wer das Vorliegen von Leichtfertigkeit im Streitfall wird beweisen m&#252;ssen. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots will die SPD dem Whistleblower Anspr&#252;che auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie unter besonderen Voraussetzungen auch ein Leistungsverweigerungsrecht zuerkennen.</p>
<p>Whistleblower-Netzwerk unterst&#252;tzt die Feststellung der SPD, dass es an der Zeit ist die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich zu regeln und deren Leistungen als Fr&#252;hwarner mit Zivilcourage gesellschaftlich zu w&#252;rdigen. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, sich diesen Erkenntnissen nicht mehr zu verschlie&#223;en. Die aufgrund eines <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706492.pdf">Antrags der Linksfraktion</a> am <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37624772_kw09_pa_arbeit_soziales/index.html">27.02.2012 stattfindende &#246;ffentliche Anh&#246;rung </a>im Ausschuss f&#252;r Arbeit und Soziales des Bundestages, bei der Whistleblower-Netzwerk durch seinen Vorsitzenden Guido Strack vertreten sein wird, bietet hierzu eine weitere Gelegenheit. </p>
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		<title>Whistleblowing: Wochen-Nachlese</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 19:53:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Leider war in der letzten Woche keine Zeit f&#252;r Blogmel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider war in der letzten Woche keine Zeit f&#252;r Blogmeldungen, d.h. aber nicht, dass nichts passiert ist, z.B.:</p>
<p>Der Leiter der Anh&#246;rung im Fall Manning, der <a href="http://www.politico.com/blogs/under-the-radar/2012/01/the-script-for-alleged-wikileaker-bradley-mannings-109863.html">diese nach Skript ausf&#252;hrte</a>, erf&#252;llt die in ihn gesetzten Erwartungen und <a href="http://www.gulli.com/news/17853-militaerrichter-manning-soll-vor-ein-kriegsgericht-2012-01-12?utm_source=twitterfeed&#038;utm_medium=twitter">schl&#228;gt die Er&#246;ffnung eines formellen Milit&#228;rstrafverfahrens gegen Manning vor</a>.</p>
<p>In Deutschland wird wieder f&#252;r die Freilassung Mannings demonstriert: <a href="http://www.gulli.com/news/17833-manning-unterstuetzer-wollen-am-15-januar-in-berlin-demonstrieren-update-2012-01-09">am 15.01.</a> anl&#228;sslich der dezentralen Global-Change Demonstrationen und <a href="http://www.bradleymanning.de/2012/01/freiheit-fur-bradley-manning-demo-am-sa-21-01-12-frankfurt-hauptbahnhofkaisersack/">am 21.01. in einer Pro-Manning-Demo in Frankfurt am Main</a>.</p>
<p>In der Schweiz <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/philipp_hildebrand_tritt_zurueck_1.14232949.html">trat der Pr&#228;sident der Nationalbank wegen eines Devisenspekulationsgesch&#228;fts zur&#252;ck</a>. Der Hinweis darauf stammte von einem Banker, der sich nach Ver&#246;ffentlichung der Geschichte der Staatsanwaltschaft stellte und sich nun wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verantworten muss. Den Whistleblower hat dies alles psychisch so sehr ersch&#252;ttert, dass er einen <a href="http://newsbloggers.ch/2012/01/09/devisenaffare-informant/">Selbstmordversuch</a> unternahm. Dies hat eine intensive <a href="http://www.blick.ch/news/schweiz/reto-t-ist-ein-armer-kerl-191661">Diskussion zum Thema Whistleblowing</a> in der Schweiz angeregt, in der sich u.a. auch <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/Jetzt-beginnt-die-Aera-der-Whistleblower/story/23432257">Rudolf Elmer</a> zu Wort gemeldet hat. </p>
<p>Der Untersuchungsausschuss zum Fall der hessischen Steuerfahnder muss sich einen neunen Vorsitzenden suchen. Der bisherige Vorsitzende Leif Blum, der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/13/nachtrag-zum-gestrigen-liveblogging/">sich u.a. durch das Verbot der Berichterstattung dieses Blogs einen Namen gemacht hatte</a>, hat angesichts der gegen ihn <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/10/leif-blum-laesst-ausschussvorsitz-ruhen/">laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen</a> jetzt <a href="http://www.fr-online.de/rhein-main/der-fall-blum-leif-blum-verlaesst-den-ausschuss,1472796,11436978.html">endg&#252;ltig hingeschmissen und auch seine Mitgliedschaft im Untersuchungsausschuss niedergelegt</a>.</p>
<p>Der englischsprachige Blog von Transparency International berichtet &#252;ber <a href="http://blog.transparency.org/2012/01/12/blowing-the-whistle-in-central-america-not-as-easy-as-it-sounds/">Whistleblower in Latein-Amerika und die Gefahren denen sie ausgesetzt sind</a>. Die Forderungen, die diese an die Politik haben, decken sich dabei weitgehend mit denen von Whistleblower-Netzwerk.</p>
<p>Und dann war da noch die Aff&#228;re um die mit gef&#228;hrlichem Industriesilikon gef&#252;llten <a href="http://www.rp-online.de/gesundheit/news/tuev-entzog-pip-siegel-schon-2010-1.2671411http://www.rp-online.de/gesundheit/news/tuev-entzog-pip-siegel-schon-2010-1.2671411">Brustimplantate aus Frankreich</a>: Aufgedeckt durch <a href="http://pharmagossip.blogspot.com/2012/01/breast-implant-scandal-whistleblowers.html?utm_source=feedburner&#038;utm_medium=feed&#038;utm_campaign=Feed%3A+blogspot%2FDlJuM+%28PharmaGossip%29">Whistleblower</a>.</p>
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		<title>Petition zur Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten</title>
		<link>http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/31/petition-zur-freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Dec 2011 16:38:45 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Edith und Gerhard D&#246;rner von der AG Solidarit&#228;t mit G [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Edith und Gerhard D&#246;rner von der AG Solidarit&#228;t mit Gustl Mollath aus N&#252;rnberg haben jetzt bei OpenPetition.de eine <a href="http://openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten">Petition an den Bayerischen Landtag zur Mitzeichnung eingestellt</a>. </p>
<p>Wir hatten bereits &#252;ber den Fall Mollath, der auf m&#246;gliche Steuerhinterziehung hinwies und seit dem 27.02.2006 in der bayerischen Psychiatrie weggesperrt ist, <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/13/tv-tipp-i-gustl-mollath-unschuldig-in-der-psychiatrie/">berichtet</a> und weisen gerne nochmal auf den ausf&#252;hrlichen, <a href="http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8940916/dgvq5/index.html">online abrufbaren</a>, Bericht bei Report Mainz und die <a href="http://www.gustl-for-help.de/index.html">hervorragende Unterst&#252;tzer-Webseite</a> hin.</p>
<p>Die Kernforderungen der aktuellen Petition lauten:</p>
<blockquote><p>• Die sofortige Freilassung von Gustl Mollath aus der forensischen Psychiatrie.</p>
<p>• Die umfassende und unabh&#228;ngige juristische Kl&#228;rung des Falles Mollath, hinsichtlich der Fehlurteile und Falschgutachten, die zu seiner Zwangsverwahrung in den bayerischen Forensiken gef&#252;hrt haben.</p>
<p>• Die juristische Verfolgung der damaligen Anzeigen hinsichtlich von Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergesch&#228;ften.</p>
<p>Da die Vorg&#228;nge im Fall Gustl Mollath keinen Einzelfall darstellen sondern ein strukturelles Problem sind, fordern wir ebenfalls:</p>
<p>• Die Aufkl&#228;rung &#228;hnlich gelagerter F&#228;lle von Rechtsbeugung und versuchter Psychiatrisierung von Whistleblowern (Hinweisgebern) in Bezug auf Wirtschaftskriminalit&#228;t.</p>
<p>• Die unabh&#228;ngige &#220;berpr&#252;fung der bayerischen forensischen psychiatrischen Anstalten hinsichtlich menschenunw&#252;rdiger Zust&#228;nde und das Abstellen dieser, soweit vorhanden.</p></blockquote>
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		<title>Vergessen ist der gr&#246;&#223;te Feind!</title>
		<link>http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/20/vergessen-ist-der-groesste-feind/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:18:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachfolgend dokumentieren wir die Rede die Annegret Fal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachfolgend dokumentieren wir die Rede die Annegret Falter (Mitglied der Jury von VDW und IALANA, die Bradley Manning den <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/174/98/lang,de/">Whistleblowerpreis</a> 2011 verliehen hat) am letzten Samstag anl&#228;sslich der <a href="http://www.freebradleymanning.de/?page_id=129">Kundgebung f&#252;r Bradley Manning vor der US-Botschaft in Berlin</a> gehalten hat:</p>
<p><a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/wp-content/uploads/2011/12/Manning_Demo.jpg"><img src="http://www.whistleblower-net.de/blog/wp-content/uploads/2011/12/Manning_Demo.jpg" alt="" title="Support_Manning" width="128" height="85" class="alignright size-full wp-image-2975" /></a></p>
<blockquote><p>Bradley Manning steht in diesen Tagen zum ersten Mal vor Gericht. Nach 18 Monaten Haft in Milit&#228;rgef&#228;ngnissen. </p>
<p>Warum ? Was hat Bradley Manning getan? </p>
<p>Der US-Soldat soll geheime Dokumente der US-Regierung an Wikileaks gegeben haben. Aus ihnen konnte man erfahren, dass US-Soldaten im Irak mit Hubschraubern Jagd auf Zivilisten gemacht haben; es wurden weitere schockierende Einzelheiten &#252;ber den menschenrechtswidrigen Umgang mit Gefangenen in Guantanamo bekannt; man erfuhr von geheimen v&#246;lkerrechtswidrigen Absprachen zwischen Regierungsvertretern weltweit. Da tauchen sie alle auf: von A wie Arabische Emirate bis Z wie Zimbabwe.</p>
<p>Der Pr&#228;sident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, Mannings oberster Befehlshaber, hatte vor Amtsantritt gesagt, dass er seine Regierung auf »einen beispiellosen Grad der Offenheit« und die Errichtung »eines Systems der Transparenz und &#246;ffentlichen Teilhabe« verpflichten wollte. Er hatte auch gesagt, dass bis Juni 2012 alle Regierungseinrichtungen ihre als geheim klassifizierten Dokumente sichten und je nach dem freigeben sollten.</p>
<p>Das war fr&#252;her. Im vergangenen Jahr wurden 77 Mio Dokumente in verschiedene Geheimhaltungsstufen klassifiziert. Gerechtfertigt oder nicht. Das bedeutete einen Anstieg von 40% gegen&#252;ber dem Vorjahr. &#8211; Es ist ja auch bequem, alle belastenden oder peinlichen Informationen zu Staatsgeheimnissen zu erkl&#228;ren – aber es ist das Gegenteil von vern&#252;nftigem Regierungshandeln.</p>
<p>Vielleicht besteht Bradley Mannings Fehlverhalten ja nur darin, dass er die Ank&#252;ndigungen seines Oberbefehlshabers ernst genommen hat. </p>
<p>Das sieht Au&#223;enministerin Hillary Clinton allerdings anders. Sie sagte im vergangenen Jahr: „Diese Enth&#252;llungen sind nicht nur ein Angriff auf die US-Au&#223;enpolitik, sie sind ein Angriff auf die internationale Gemeinschaft. (&#8230;) Wir werden aggressive Schritte unternehmen, um jene zur Rechenschaft zu ziehen, die diese Informationen gestohlen haben.“</p>
<p>Das hat die US-Regierung ja nun getan.</p>
<p>Sie hat Bradley Manning seit eineinhalb Jahren weggesperrt &#8211; unter zeitweise folter&#228;hnlichen Bedingungen, wie namhafte US-Juristen in einem offenen Brief an ihren Kollegen, den Pr&#228;sidenten Obama, geschrieben haben. Jetzt steht Manning vor einem Milit&#228;rgericht, dessen Unbefangenheit Mannings Verteidiger Coombs noch vor Prozessbeginn anzweifelte. </p>
<p>Wenn Manning die Dokumente weitergegeben hat: Er h&#228;tte es getan f&#252;r die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger Tunesiens, f&#252;r die H&#228;ftlinge in Guantanamo, f&#252;r die Zivilisten in Irak und Afghanistan und f&#252;r d i e amerikanischen Freunde, die versuchen, den zunehmenden Geheimhaltungswahn der US-Regierung einzud&#228;mmen. Denn d e r gef&#228;hrdet die Rechte der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger &#8211; die Informationsfreiheit, die Meinungs&#228;u&#223;erungsfreiheit, die Demokratie! Er h&#228;tte es f&#252;r uns alle getan!</p>
<p>Darum m&#252;ssen wir uns jetzt fragen: Was k&#246;nnen w i r f&#252;r ihn tun? </p>
<p>Was k&#246;nnen wir, die wir hier in Berlin am Brandenburger Tor versammelt sind, was kann die Zivilgesellschaft f&#252;r einen Mann tun, der tausende Meilen entfernt in einem Hochsicherheitstrakt einsitzt, milit&#228;risch abgeschirmt vor Freunden und Unterst&#252;tzern. Abgeschirmt vor allem von den Medien und ihren Vertretern. Seine Haftbedingungen in Fort Leavensworth wurden nach massiven Protesten aus dem In-und Ausland und der UN ein wenig erleichtert. Es wurden nach einem komplizierten Verfahren einige Besucher zugelassen. Journalisten werden es nach wie vor nicht.</p>
<p>Was also kann man f&#252;r Bradley Manning tun? </p>
<p>Man kann zeigen, dass und warum die Informationen, die er an Wikileaks gegeben haben soll, f&#252;r Menschen auf der ganzen Welt wichtig sind. Nicht alle. Aber viele. Etwa 250.000 Dokumente wurden inzwischen ver&#246;ffentlicht. Der Spiegel hatte ein Vierteljahr lang 50 Redakteure an die Auswertung gesetzt. Der Guardian, Le Monde, El Pais – die k&#246;nnen das. K&#246;nnen sich das leisten, haben die Leute. Wikileaks konnte es nicht. Und Bradley Manning schon gleich gar nicht. Folgt daraus, dass Manning, dass Wikileaks die Finger von der ganzen Sache h&#228;tte lassen m&#252;ssen? Weil es f&#252;r Einzelne unm&#246;glich ist, 250.000 Dokumente zu pr&#252;fen unter Gesichtspunkten wie Pers&#246;nlichkeitsschutz und &#246;ffentliche Relevanz? </p>
<p>Die US-Regierung greift Wikileaks mit diesem Argument seit Jahren massiv an. Sie wirft Julian Assange und nun Bradley Manning vor, milit&#228;risches Personal und die nationale Sicherheit der USA zu gef&#228;hrden sowie ausl&#228;ndischen Geheimdiensten und Terroristen in die H&#228;nde zu arbeiten. „To help the enemy“ – darauf steht schlimmstenfalls die Todesstrafe. Ein Nachweis wurde bisher nicht gef&#252;hrt. Im Gegenteil. Der damalige Verteidigungsminister Gates gab Mitte Oktober 2010 offiziell zu, dass die Ver&#246;ffentlichung von „70.000 Geheimdokumenten des Pentagon aus Afghanistan … keinen nennenswerten Schaden angerichtet hat. So seien keine Informanten in den Dokumenten enttarnt worden.“ </p>
<p>Darum kann es also nicht wirklich gehen. Worum dann? Wohl eher darum, die Informationen und die Deutungshoheit der Regierung zu sichern. Es geht darum, an Bradley Manning ein Exempel zu statuieren. Es geht darum, potentielle Whistleblower einzusch&#252;chtern und abzuschrecken. Keiner schlage mehr Alarm!</p>
<p>Wir alle sollen unsere Nase nicht in Herrschaftsgeheimnisse stecken. Wir alle sollen den Mund halten. Wir alle sollen die Finger von geheimen Dokumenten lassen! </p>
<p>Genau das werden wir n i c h t tun. Es stehen jetzt 250.000 Dokumente im Netz. Die Vorhut des globalen investigativen Journalismus hat sie nach Scoops durchforstet. Allerdings hat der „Spiegel“ andere Auswahlkriterien als wir – auch Verkaufskriterien. Daf&#252;r mag diplomatischer Klatsch und Tratsch relevant sein. </p>
<p>Jetzt aber sollten w i r weitersuchen. Die Obama-Administration besteht darauf, dass die im Internet ver&#246;ffentlichten „geheimen“ Dokumente weiterhin geheim zu halten seien. Regierungsbeamten ist es bei Strafe verboten, sie zu lesen oder herunter zu laden. Die US-Regierung wird ihre Gr&#252;nde haben. </p>
<p>Viele B&#252;rgerinnen und B&#252;rger aber, politisch bewusste und demokratisch gesinnte Menschen werden weitersuchen und die Dokumente finden, die die demokratische &#214;ffentlichkeit tats&#228;chlich kennen sollte. Weil sie ein Recht darauf hat. Solche wie das Video „Collateral Murder“. Dieses Staatsgeheimnis ist ein illegales Staatsgeheimnis. </p>
<p>Die Menschen werden auch k&#252;nftig unterschiedliche Kriterien haben, nach denen sie die Dokumente beurteilen. Sie werden auf Dinge sto&#223;en, die sie nur vage verstehen und nicht zureichend in ihren Kontext einordnen oder gewichten k&#246;nnen. Aber sie werden wissen oder in Erfahrung bringen, wer denn sie einordnen und auswerten kann. Daf&#252;r gibt es Netzwerke. Sie werden sie an Zeitungen schicken, an Blogs, an Internetforen und Twitter. An Greanpeace, an die IALANA, an Transparency International und das Whistelblower Netzwerk. An Truthout und Democracy Now. An Wissenschaftler und Juristen. An ihre Freunde in den USA, in Pakistan und im Kongo. Und die Menschen dort werden ihrerseits nach Enth&#252;llungen in den Dokumenten suchen – und sie finden. </p>
<p>D a s k&#246;nnen wir f&#252;r Bradley Manning tun. Im &#246;ffentlichen Interesse. F&#252;r Demokratie und Gemeinwohl. F&#252;r uns.</p>
<p>250.000 Dokumente sind viele Dokumente. Aber wir sind auch viele.</p>
<p>Gebt Bradley Manning nicht dem Vergessen anheim. Sorgt vor allem daf&#252;r, dass die Regierungen ihn nicht vergessen. Denn das ist es, was diejenigen hoffen, die ihn f&#252;r viele Jahre aus dem Verkehr ziehen wollen: Dass die Angelegenheit im Weltget&#252;mmel untergeht. </p>
<p>Das Vergessen aber ist der gr&#246;&#223;te Feind der politischen Gefangenen!<br />
Bradley Manning darf nicht in Vergessenheit geraten. Wir sollten das nicht zulassen.
</p></blockquote>
<p>Unterdessen geht die Anh&#246;rung Mannings, wie <a href="http://netzpolitik.org/tag/whistleblower/">Blogs</a> und <a href="http://www.gulli.com/news/tags/p/tag/bradley+manning">andere</a> <a href="http://www.spiegel.de/thema/bradley_manning/">Medien</a> berichten, weiter. Und auch von WikiLeaks gibt es Neuigkeiten, denn die haben ein <a href="https://wlfriends.org/">Unterst&#252;tzernetzwerk</a> ins Leben gerufen. </p>
<p>Bitte unterst&#252;tzen Sie auch <a href="http://www.freebradleymanning.de/">http://www.freebradleymanning.de/</a>!</p>
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		<title>Replik in Sachen Gesetzesentwurf der Gr&#252;nen</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 16:52:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die aufmerksamen Leserinnen und Leser dieses Blogs habe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die aufmerksamen Leserinnen und Leser dieses Blogs haben ja mitbekommen, dass die <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/">Bundestagsfraktion B&#252;ndnis90/Die Gr&#252;nen einen Entwurf f&#252;r ein Gesetz zum Whistleblowerschutz zur &#246;ffentlichen Diskussion gestellt</a> hat. Hierauf hatten wir mit einer <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/251/1/lang,de/">Presseerkl&#228;rung</a> und einer <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/249/99/lang,de/">ausf&#252;hrlichen Stellungnahme</a> reagiert. Auf einige unserer Kritikpunkte hatten dann <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/?p=49#comment-20">wiederum die Gr&#252;nen in ihrem Blog reagiert</a>. Diese Reaktion (einfach einger&#252;ckt) und die offizielle Replik des Whistleblower Netzwerk e.V. darauf (doppelt einger&#252;ckt, <a href="http://whistleblower-net.de/pdf/Antwort_Gruene_20111214.pdf">hier auch als PDF verf&#252;gbar</a>) dokumentieren wir nachfolgend. </p>
<p>Mitdiskutieren ist erw&#252;nscht und geht &#252;ber die Kommentarfunktion dieser Blogmeldung oder auch <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/?p=49#comment-20">direkt bei der entsprechenden Meldung der Gr&#252;nen</a>, wo wir unsere Replik auch als Kommentar posten.</p>
<blockquote><p>
B&#252;ro H&#246;nlinger/Notzsagte am 8. Dezember 2011 um 13:55 :<br />
Sehr geehrte Damen und Herren vom Whistleblower-Netzwerk,<br />
vielen Dank f&#252;r Ihre ausf&#252;hrliche Stellungnahme zu unserem Entwurf und die konstruktive Kritik. An dieser Stelle m&#246;chten wir zumindest auf die Mehrzahl Ihrer Punkte n&#228;her eingehen:</p>
<blockquote><p>Liebe Frau H&#246;nlinger, lieber Herr v. Notz,<br /> liebe Bundestagsfraktion,<br />
vielen Dank f&#252;r den Mut zur &#246;ffentlichen Auseinandersetzung mit Punkten unserer Kritik am Entwurf auf die wir gerne hiermit replizieren m&#246;chten:
</p></blockquote>
<p>Die Einbeziehung von sogenannten arbeitnehmer&#228;hnlich Besch&#228;ftigten in die Whistleblower-Regelung ist aus unserer Sicht problematisch. Da diese in der Regel nicht in einem Dauerschuldverh&#228;ltnis mit einer Person stehen, sondern sie immer wieder neue Vertr&#228;ge (z.B. Dienst- oder Werkvertr&#228;ge) mit dieser abschlie&#223;en, stellt sich die Frage welche Rechtsfolgen ein Ma&#223;regelungsverbot f&#252;r den entsprechenden „Auftraggeber“ nach sich ziehen w&#252;rde. Wenn die arbeitnehmer&#228;hnliche Person nicht wegen ihres Hinweises benachteiligt werden darf, w&#252;rde sich daraus faktisch ein Kontrahierungszwang f&#252;r den „Auftraggeber“ ergeben. Dies w&#228;re jedoch nicht nur im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gesch&#252;tzte Vertragsfreiheit problematisch, sondern w&#252;rde auch erhebliche Folgeprobleme nach sich ziehen. Denn es m&#252;sste festgelegt werden, wie lange ein solcher Kontrahierungszwang bestehen sollte.</p>
<blockquote><p>Was die von uns angeregte Einbeziehung arbeitnehmer&#228;hnlicher Besch&#228;ftigter angeht, so geht diese zur&#252;ck auf den Gedanken, dass gesetzlicher Whistleblowerschutz einen weiten pers&#246;nlichen Geltungsbereich haben sollte (vgl. Nr. 5 der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2009/12/03/entwurf-empfohlener-grundsaetze-fuer-whistleblowing-gesetzgebung/">Empfehlungen von Transparency International</a> und Nr. 5 der <a href="http://www.whistleblower.org/storage/documents/2011_International_Best_Practices_10.25.pdf">Zusammenstellung von International Best Practice durch GAP</a>), wichtige Informationen f&#252;r die Behebung von Missst&#228;nden also nicht nur deswegen nicht verf&#252;gbar werden, weil der sie kennende Insider keinen formellen Arbeitsvertrag hat. Zuletzt haben dies auch<a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/02/g20-sammlung-bewaehrter-verfahren-und-leitprinzipien-fuer-gesetzlichen-whistleblowerschutz/"> G20 und OECD im dritten Spiegelstrich zu Nr. 2 ihrer Leitlinien zum gesetzlichen Whistleblowerschutz </a> best&#228;tigt. Dieser lautet (eigene &#220;bersetzung): <em>„- Schutz wird &#246;ffentlichen und privaten Besch&#228;ftigten gew&#228;hrt, und zwar nicht nur fest angestellten Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch anderen Personen wie Beratern, Auftragnehmern, befristet Besch&#228;ftigten, ehemaligen Mitarbeitern, Freiwilligen, etc.;“.</em><br />&nbsp;<br />
Dem deutschen Recht ist eine Erstreckung von Schutzregelungen auf arbeitnehmer&#228;hnliche Besch&#228;ftigte ebenfalls nicht fremd (z.B. §§ 5 Abs. 1 ArbGG, 2 BurlG, 12a TVG), insbesondere gilt dies auch im Rahmen des AGG gem&#228;&#223; dessen § 5 Abs. 1 Satz 2.  <br />&nbsp;<br />
Abgesehen davon, dass jede verbindliche gesetzliche Regelung des Vertragsrechts immer auch einen – vom Gesetzgeber allerdings als notwendig und gerechtfertigt angesehenen und verfassungsrechtlich &#252;berpr&#252;fbaren – Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt, stellt sich die von Ihnen angesprochene Problematik des Kontrahierungszwangs letztlich in gleicher Weise bei der Frage der Nichtverl&#228;ngerung befristeter Arbeitsvertr&#228;ge „normaler Arbeitnehmer“. Hier wie dort soll unserer Meinung nach kein genereller Kontrahierungszwang geschaffen werden, eine diskriminierende Verwehrung eines Folgevertrages, der ohne das Whistleblowing des Besch&#228;ftigten sicherlich zustande gekommen w&#228;re (und hier kann als Indiz regelm&#228;&#223;ig die Behandlung von Nicht-Whistleblowern in gleicher Situation sowie die Behandlung von Whistleblowern in der Vergangenheit gelten) sollte aber hier wie dort ausgeschlossen werden.
</p></blockquote>
<p>Im Fall von Leiharbeitsverh&#228;ltnissen besteht nach unserer Auffassung keine Schutzl&#252;cke. Wenn der Arbeitnehmer beim Entleiher Missst&#228;nde aufdeckt geschieht dies auch „im Zusammenhang mit der betrieblichen T&#228;tigkeit“. Er muss sich demnach zun&#228;chst an seinen Arbeitgeber also den Verleiher wenden und kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Hinweise an externe Stellen und an die &#214;ffentlichkeit geben. Hinweise gg&#252;. dem Entleiher sind ohne weiteres m&#246;glich. Von diesem drohen ihm auch keine rechtlichen Nachteile, da er mit diesem nicht in einem vertraglichen Verh&#228;ltnis steht.</p>
<blockquote><p>Den Regelungsbedarf im Zusammenhang mit Leiharbeitsverh&#228;ltnissen sehen wir vor allem dann, wenn der Whistleblower sich aufgrund der Sachn&#228;he und evtl. auch Eilbed&#252;rftigkeit mit Hinweisen an den Entleiher wendet, da dieser nicht „Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Kl&#228;rung zust&#228;ndige Stelle“ iSd. § 612b Abs. 1 des Entwurfes ist, und auch die weiteren Abs&#228;tze hier nicht einschl&#228;gig sind. Demnach gen&#246;sse der Leiharbeitnehmer in einer solchen Konstellation keinerlei Schutz gegen Sanktionen seines Arbeitgebers. <br />&nbsp;<br />
Aber auch Benachteiligungen seitens des Entleihers sind unserer Meinung nach durchaus denkbar, in dem dieser dem Whistleblower z.B. konkrete Zugangsm&#246;glichkeiten entzieht oder beim Verleiher klarmacht, diese Person nicht mehr &#252;berlassen bekommen zu wollen. Dies und die nachfolgende Entlassung durch den Verleiher mangels anderweitiger Einsatzm&#246;glichkeit k&#246;nnten dann, unabh&#228;ngig von der Frage, wem gegen&#252;ber der Hinweis erfolgte, unter Umst&#228;nden seitens eines Gerichts nicht als Benachteiligung durch den Verleiher iSv. § 612a BGB angesehen werden. Der beabsichtigte Schutz des Whistleblowers liefe leer.</p></blockquote>
<p>Ein Wahlrecht zwischen externer und interner Kl&#228;rung w&#228;re nach unserer Auffassung nicht sachgerecht. Es ist zu ber&#252;cksichtigen, dass der Arbeitgeber in vielen F&#228;llen ein legitimes Interesse an einer vorherigen internen Kl&#228;rung hat. Eine solche kann auch zum Schutz von Arbeitspl&#228;tzen beitragen. Wenn jedoch beispielsweise eine Gefahr f&#252;r gewichtige Individual- oder Kollektivrechtsg&#252;ter droht oder die Begehung von Straftaten im Raum steht, muss das Interesse des Arbeitgebers zur&#252;ckstehen. Daher haben wir in § 612b Abs. 2 unseres Entwurfs eine Vielzahl von F&#228;llen geregelt, in denen der Grundsatz der vorherigen internen Kl&#228;rung durchbrochen ist. Wir denken, dass wir so im Ergebnis einen gerechten Interessenausgleich schaffen k&#246;nnen.<br />
Hinsichtlich Ihres Hinweises, dass wir mit unserem Gesetzentwurf hinter der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur&#252;ckbleiben, haben wir den Nachbesserungsbedarf erkannt. Strafanzeigen m&#252;ssen dementsprechend grunds&#228;tzlich m&#246;glich sein, es sei denn der Arbeitnehmer war b&#246;sgl&#228;ubig oder hat leichtfertig unrichtige Vorw&#252;rfe erhoben. Wir arbeiten diesbez&#252;glich zur Zeit an Korrekturen des Gesetzesentwurfs und werden f&#252;r diesen Fall auch die notwendigen Beweislastregelungen vorsehen. Der Rechtsprechung ist jedoch kein genereller Grundsatz zu entnehmen, dass externe Hinweise, gleich welcher Art, stets zul&#228;ssig sein m&#252;ssen, sofern sie nicht b&#246;sgl&#228;ubig oder leichtfertig erfolgen. Ein solcher Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung lediglich f&#252;r Strafanzeigen und die Wahrnehmung bzw. Erf&#252;llung staatsb&#252;rgerlicher Rechte oder Pflichten im Strafverfahren.</p>
<blockquote><p>Wir bedanken uns f&#252;r Ihre Bereitschaft, die externen Meldem&#246;glichkeiten im Hinblick auf Strafrechtsverst&#246;&#223;e nochmals zu &#252;berarbeiten. Auch jenseits dessen gibt es aber sehr wohl Anzeichen in Gesetz und Rechtsprechung, die auf ein Recht des Whistleblowers hindeuten, sich auch ohne Vorliegen einer besonderen Unzumutbarkeit direkt an eine zust&#228;ndige Beh&#246;rde zu wenden. Artikel 17 GG kennt eine solche Vorschaltnotwendigkeit ebenso wenig wie z.B. § 25 LDatenSchG-NRW und andere Landesdatenschutzgesetze, gleiches gilt auf international rechtlicher Ebene f&#252;r Art. 5 c) der ILO-Konvention 158. Schlie&#223;lich hei&#223;t es im Urteil des EGMR im Fall Heinisch in Rn. 65 (ebenso zuvor schon die Urteile Guja und Marchenko), generell und ohne Bezug auf Strafrecht: „Consequently, in the light of this duty of loyalty and discretion, disclosure should be made in the first place to the person’s superior or other competent authority or body.“<br />&nbsp;<br />
Die unbedingte Freigabe der Meldem&#246;glichkeit an zust&#228;ndige Beh&#246;rden folgt letztlich aus dem Gewaltmonopol des Staates. Sie bedeutet aber andererseits nicht, dass es nicht in sehr vielen, wenn nicht sogar den meisten F&#228;llen sinnvoll sein kann, zun&#228;chst eine interne Kl&#228;rung zu versuchen. Wir laden auch alle Unternehmer ein, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, die transparent, unabh&#228;ngig, z&#252;gig und unter Ber&#252;cksichtigung der Interessen und Rechte sowohl der Whistleblower als auch m&#246;glicher Verd&#228;chtiger m&#246;gliche Missst&#228;nde aufkl&#228;ren und effektiv abstellen. Wo solche bestehen, werden Whistleblower diese in noch st&#228;rkerem Ma&#223;e anderen Wegen vorziehen. Allerdings ist es unserer Meinung nach der falsche Weg, den Zugang zu Alternativen zur internen Hinweisen zu erschweren, da dann der Anreiz f&#252;r Unternehmer selbst sorgf&#228;ltig mit Hinweisen umzugehen, gemindert wird, und Whistleblower in kaum absch&#228;tzbare Beweisproblematiken verstrickt werden.</p></blockquote>
<p>Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung hat der Arbeitgeber das Recht aus § 9 I 2 KSchG, einen Antrag auf Aufl&#246;sung zu stellen, nur dann, wenn die K&#252;ndigung ausschlie&#223;lich aufgrund der Sozialwidrigkeit unwirksam ist. Ergibt sich die Unwirksamkeit noch aus anderen Gr&#252;nden, kann der Arbeitgeber die Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses nicht verlangen (BAG, Urteil vom 9. 10. 1979 – 6 AZR 1059/77; BAG, Urteil vom 28. 8. 2008 – 2 AZR 63/07)<br />
Im Fall des berechtigten Whistleblowings w&#252;rde sich die Unwirksamkeit der K&#252;ndigung aus § 612a BGB ergeben, so dass ein Antrag des Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsverh&#228;ltnisses nicht m&#246;glich w&#228;re. Insofern sehen wir an dieser Stelle keine Gefahr eines „Schlupflochs“ f&#252;r den Arbeitgeber.</p>
<blockquote><p>Was den Antrag auf gerichtliche Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG angeht, so existiert die von Ihnen angef&#252;hrte Rechtsprechung zwar, in der Praxis stellt sie aber gerade nicht die von uns und wohl auch von Ihnen erhoffte Sperre gegen Umgehung von Whistleblowerschutz dar, im Gegenteil. So wird diese Rechtsprechung von den Untergerichten oft nur unzureichend rezipiert und in der Gerichtspraxis dienen derartige Antr&#228;ge der Arbeitgeberseite h&#228;ufig auch dazu, die betroffenen Arbeitnehmer in einen Vergleich zu dr&#228;ngen, der dann meist eine Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt als jene auf den K&#252;ndigungszeitpunkt r&#252;ckwirkende Bestimmung enth&#228;lt (was dem Arbeitnehmer als Vorteil verkauft wird), allen beteiligten Anw&#228;lten h&#246;here Geb&#252;hren verschafft und dem Gericht erm&#246;glicht, sich des Ausfertigens eines Urteils und des Aufhebungsrisikos zu entledigen. <br />&nbsp;<br />
Aber auch auf der Ebene der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts gibt es zahlreiche Beispiele, bei denen in F&#228;llen von Whistleblowing oder in dem Whistleblowing sehr &#228;hnlichen Konstellationen § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegen den Willen des Arbeitnehmers angewandt wurde (z.B.: BAG vom 23.10.2008, 2 AZR 483/07; LAG Mainz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07 und LAG Bremen vom 12.04.2011, 1 Sa 36/09). Viele Gerichte bestreiten dabei den Argumentationsweg, dass das Whistleblowing unber&#252;cksichtigt bleiben k&#246;nne, da es ja nicht geeignet sei, die K&#252;ndigung zu tragen, dennoch aber (und dann mit der beschriebenen R&#252;ckwirkung) das beharrliche Festhalten des Whistleblowers und seines Anwaltes an den Vorw&#252;rfen in und ggfls. au&#223;erhalb des Prozesses sowie die Reaktion anderer Mitarbeiter darauf es dem Arbeitgeber aber unzumutbar mache, das Arbeitsverh&#228;ltnis vorzusetzen. Wie Ihr Vorschlag gegen diese Umgehung des Schutzes gefeit w&#228;re, sehen wir leider nicht.<br />&nbsp;<br />
Sogar in dem in Ihrer Begr&#252;ndung erw&#228;hnten Fall der DG-Bank-Whistleblowerin gab es bereits ein K&#252;ndigungsurteil, welches auf § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG gest&#252;tzt worden war und zun&#228;chst rechtskr&#228;ftig wurde (LAG Hessen, 2 Sa 144/99). In ihrer aktuellen Verhandlung &#252;ber die 19.(!) K&#252;ndigung vom 08.12.2004 (ArbG Frankfurt am Main, 9 Ca 6439/09) versucht die Rechtsnachfolgerin, die DZ Bank AG, erneut jenen Weg zu beschreiten, f&#252;r welchen der Richter auch durchaus bereits einige  Sympathie angedeutet, jedenfalls jenen Weg aber keineswegs unter Verweis auf die von Ihnen angef&#252;hrte Rechtsprechung von vornherein ausgeschlossen hat. Schlie&#223;lich k&#246;nnte jene Umgehung mit der oben dargelegten Argumentation sogar im Fall Heinisch durchaus nochmal eine Rolle spielen, wenn nach Aufhebung der au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung erneut &#252;ber die fristgem&#228;&#223;en K&#252;ndigungen zu verhandeln sein wird.</p></blockquote>
<p>Eine Einbeziehung des Whistleblowings in § 1 AGG erscheint uns nicht als sinnvoll. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gr&#252;nden der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung usw. gesch&#252;tzt. Also Merkmale, die einer Person gewisserma&#223;en „anhaften“. Whistleblowing hingegen ist ein Verhalten. Zudem verwirklicht das AGG einen besonderen Schutz aufgrund von Art. 3 GG und Art. 21 I GR-Charta der Europ&#228;ischen Union und diente der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien (insbesondere RL 2000/43, RL 2000/78). Aufgrund dessen entsprechen die Merkmale in § 1 AGG weitgehend denen in Art. 3 III GG und Art. 21 I GR-Charta der Europ&#228;ischen Union. Nach unserer Auffassung w&#228;re Whistleblowing daher ein Fremdk&#246;rper im AGG. Es w&#252;rde sich auch die Frage stellen, warum nicht auch andere Verhaltensweisen, die als Gr&#252;nde f&#252;r Diskriminierungen in Betracht kommen, eine Einbeziehung in das AGG finden. Ferner ist die Systematik des AGG an vielen Stellen auf das Zusammenspiel von Benachteiligungsverboten und Rechtfertigungsgr&#252;nden zugeschnitten. Auch hier vermag sich das Whistleblowing als Merkmal nicht richtig einzuf&#252;gen (vgl. etwa § 8 AGG).</p>
<blockquote><p>Die Frage der Einbeziehung des Whistleblowings in das AGG sollte unserer Meinung nach nicht als juristisch dogmatische „Fremdk&#246;rper“-Diskussion sondern vor dem Hintergrund dessen gef&#252;hrt werden, was damit bewirkt werden k&#246;nnte. Wir selbst haben i<a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/1/lang,de/">n unserem Gesetzesentwurf</a> keine Einbeziehung in das AGG vorgeschlagen, sondern wichtige AGG Schutzmechanismen explizit auf die Whistleblowing-Konstellation &#252;bertragen, dies w&#228;re ein alternativer Weg. Jedenfalls halten wir es f&#252;r wichtig, auch in Fragen des Whistleblowings ein klares Signal der &#196;chtung als Diskriminierung zu setzten (z.B. §§ 1, 3  AGG), einen weiten sachlichen und pers&#246;nlichen Anwendungsbereich zu erm&#246;glich (§§ 5-7 AGG), dem Arbeitgeber spezifische F&#252;rsorgepflichten aufzuerlegen (§ 12 AGG), dem Whistleblower ein explizites Leistungsverweigerungsrecht zu gew&#228;hren (§ 14 AGG), die kollektiv-rechtliche Komponente einzubeziehen (§ 17 AGG) und die Unterst&#252;tzungsm&#246;glichkeiten durch besondere Verb&#228;nde und Stellen (§§ 23, 25ff. AGG) auch Whistleblowern anzubieten. Einige jener Punkte werden im &#220;brigen auch dann als Defizite Ihres Vorschlages deutlich, wenn man ihn mit der internationalen „best practice“ vergleicht (vgl. insoweit die oben zitierten Papiere von TI, GAP und OECD/G20). <br />&nbsp;<br />
Aber selbst Ihre dogmatische Argumentation ist bei genauerer Betrachtung kaum haltbar. Abgesehen davon, dass die Gr&#252;nen selbst das AGG fr&#252;her noch als weitreichendes Anti-Diskriminierungsrecht verstanden haben und daf&#252;r eintraten, es m&#246;glichst weit zu fassen (<a href="http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsb_adg_chronologie/adg_broschuere_gruene.pdf">vgl.</a>) enthalten selbst die EU-Richtlinien in ihren Erw&#228;gungsgr&#252;nden einen klaren Bezug auf die Grunds&#228;tze „der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“ (so z.B. <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:180:0022:0026:de:PDF">RL 2000/43</a> Nr. 2) und besagen ganz allgemein: „Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht.“ Die bereits zitierte <a href="http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc158.htm">ILO-Konvention 158</a> enth&#228;lt unmittelbar hinter dem Whistleblowerschutz in Nr. 5 c) in Buchstabe d) die Aufz&#228;hlung „Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Familienstand, Familienpflichten, Schwangerschaft, Glaubensbekenntnis, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft“. Und letztlich ist auch Art. 3 Abs. 3 GG nur eine Spezialnorm zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der eben jede Diskriminierung aus ungeeigneten Gr&#252;nden, also auch wegen Whistleblowings, verbietet. Ist es aus rechtsstaatlicher Perspektive denn wirklich zwingend, vor Diskriminierung wegen z.B. „Religion oder Weltanschauung“ (die keiner Person „gewisserma&#223;en anhaften“, sondern auf einer eigenen, freien Entscheidung beruhen) besser zu sch&#252;tzen, als vor der Benachteiligung jener, die sich aktiv f&#252;r die Wahrung der Gesetze einsetzen (und von Gesetzes wegen teilweise sogar verpflichtet dazu sind)?<br />&nbsp;<br />
Auch der Blick &#252;ber die Landesgrenzen zeigt, dass Whistlebowerschutz und Anti-Diskriminierungsschutz zusammen passen. Vielfach sind Gremien, die f&#252;r Beschwerden &#252;ber Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes oder der Menschenrechte zust&#228;ndig sind, dort schon heute auch f&#252;r den Schutz von Whistleblowern zust&#228;ndig (z.B. in Australien, Ghana oder Uganda), und Gerichte in Gro&#223;britannien berechnen den Schadensersatz f&#252;r Whistleblower schon heute nach den Grunds&#228;tzen des Anti-Diskriminierungsrechts.<br />&nbsp;<br />
In Deutschland gelten au&#223;erdem &#252;ber § 16 Abs. 1 und 2 AGG schon heute wesentliche Teile des AGG ohnehin bereits f&#252;r eine bestimmte Gruppe von Whistleblowern, n&#228;mlich f&#252;r jene, die auf Verst&#246;&#223;e gegen das AGG selbst hinweisen. Warum sollte dann eine Ausweitung auf Hinweise bzgl. anderer Gesetzesverst&#246;&#223;e derartig problematisch sein? Der von Ihnen angef&#252;hrte § 8 AGG stellt dabei sicherlich kein Hindernis dar. &#196;hnlich wie bei den Kriterien Hautfarbe d&#252;rfte sich bei Kriterium „Whistleblowing“ kaum ein zweckm&#228;&#223;iger und angemessener Ausnahme-Diskriminierungsgrund und damit kaum ein konkreter Anwendungsbereich jener Norm ergeben. Dies w&#228;re aber letztlich unsch&#228;dlich.
</p></blockquote>
<p>Schlie&#223;lich m&#246;chten wir noch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen offenem und anonymem Whistleblowing trifft und mithin anonymes Whistleblowing nicht ausschlie&#223;t. </p>
<blockquote><p>Dass Sie Ihren Entwurf auch auf anonymes Whistleblowing angewandt sehen wollen, begr&#252;&#223;en wir sehr, hielten es angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches eine Berufung selbst auf Artikel 5 GG im Falle anonymen Whistleblowings f&#252;r unzul&#228;ssig h&#228;lt, aber f&#252;r sinnvoll, dies mindestens in den Gesetzesmaterialien auch klarzustellen. Damit w&#228;ren aber dann noch keineswegs die anderen Fragen gel&#246;st, die mit anonymem Whistleblowing und seiner Bearbeitung im Zusammenhang stehen. Der anonyme Whistleblower w&#228;re damit vor Aufdeckung oder Ausforschung seiner Identit&#228;t nach wie vor nicht gesch&#252;tzt. Beratende Institutionen h&#228;tten weiterhin kein Recht darauf, die Identit&#228;t des Whistleblowers zu sch&#252;tzen und auch die Betreiber interner Hinweisgebersysteme m&#252;ssten sich nach wie vor vorhalten lassen, dass sie diese wegen Versto&#223; gegen Datenschutzrecht nicht betreiben oder zumindest nicht bewerben d&#252;rfen. Ein weiteres Problem, n&#228;mlich die Wahrnehmung von Rechten durch anonyme Whistleblower stellt sich in Ihrem Gesetzesentwurf dabei allerdings in der Tat kaum, da sie ja weder offenen noch anonymen Whistleblowern ein Recht auf Information &#252;ber die Behandlung ihres Hinweises, noch auf dessen angemessene Bearbeitung zubilligen wollen. Nur im Falle einer Diskriminierung h&#228;tte der anonyme Whistleblower dann noch zus&#228;tzlich das Problem, seine Identit&#228;t offenlegen und  nachweisen zu m&#252;ssen, dass dem T&#228;ter diese bereits bekannt war oder vermutet wurde.  </p></blockquote>
<p>Ferner erw&#228;gen wir derzeit die Erg&#228;nzung einer Evaluierungsklausel.</p>
<blockquote><p>Die Erg&#228;nzung um eine Evaluierungsklausel begr&#252;&#223;en wir, glauben aber, dass eine Evaluierung, solange es keine systematische Erfassung von Whistleblower-F&#228;llen selbst im &#246;ffentlichen Bereich und keinen daf&#252;r zust&#228;ndigen Whistleblower-Beauftragten – wie wir ihn in unserem Gesetzesentwurf vorgeschlagen haben – gibt, eine Evaluierung nur bedingt aussagekr&#228;ftig sein wird. Mangels eines – von uns ebenfalls vorgeschlagenen – Fonds besteht dann ja auch immer noch kein Pool um die gesellschaftlichen Gewinne durch Whistleblowing wenigstens teilweise sichtbar zu machen und in alten und neuen Whistleblowerf&#228;llen jene zu entsch&#228;digen, die sich f&#252;r &#246;ffentliche Interessen aufopfern ohne – z.B. bei Insolvenz des Anspruchsgegners – ausreichend gesch&#252;tzt zu sein. <br />&nbsp;<br />
Aus unserer Sicht w&#228;re es dar&#252;ber hinaus hilfreich, die Evaluierung nicht erst f&#252;r die Zukunft vorzusehen, sondern schon jetzt einem Dialog (z.B. in Form eines runden Tisches) mit allen Beteiligten zu organisieren, um herauszuarbeiten, welche Lektionen aus vergangenen und noch laufenden Whistleblowerf&#228;llen gelernt, welche Missst&#228;nde aktuell bek&#228;mpft und welchen Betroffenen hier materiell oder immateriell noch geholfen werden kann.</p></blockquote>
<p>Wir freuen uns weiterhin auf eine anregende Diskussion und werden selbstverst&#228;ndlich die von Ihnen vorgeschlagenen &#196;nderungen und Erg&#228;nzungen weiter pr&#252;fen.</p>
<blockquote><p>Nochmals vielen Dank f&#252;r die begonnene und hoffentlich weitergehende Auseinandersetzung mit unseren in diesem und unseren anderen Stellungnahmen enthaltenen Argumenten und deren Ber&#252;cksichtigung bei<br />
Ihrer Arbeit. <br />&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;</p>
<p>Whistleblower-Netzwerk e.V.</p></blockquote>
</blockquote>
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		<title>TV-Tipp II: Whistleblowing in Deutschland und Europa</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 15:17:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In dieser Woche besch&#228;ftigt sich das WDR Fernsehen gle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Woche besch&#228;ftigt sich das WDR Fernsehen gleich zweimal mit dem Thema Whistleblowing.</p>
<p>Am Montag wurde in der <a href="http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw50/1212/02_whistleblower.jsp">WDR-Servicezeit</a> &#252;ber die, auch in unserer Ausstellung dokumentierten, F&#228;lle von <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Guido_Strack.htm">Guido Strack</a> und <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Brigitte_Heinisch.htm">Brigitte Heinisch</a> berichtet. Das Ratgebermagazin nennt auf seiner <a href="http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw50/1212/02_whistleblower.jsp">Webseite</a> 9 Tipps f&#252;r Whistleblower (<a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/34/42/lang,de/">bei uns gibt es noch ein paar mehr</a>) und l&#228;sst auch einen K&#246;lner Arbeitsrechtsanwalt zu Wort kommen, der einerseits die rechtlichen Voraussetzungen f&#252;r Whistleblowing erl&#228;utert, zugleich aber auch darauf hinweist, dass, selbst wenn diese beachtet werden, Whistleblower immer noch erheblichen Risiken ausgesetzt sind: &#8220;Irgendeiner wird ja f&#252;r die Missst&#228;nde verantwortlich sein, und der f&#252;hlt sich nat&#252;rlich auf die F&#252;&#223;e getreten. Und das hat in der Regel Konsequenzen.“</p>
<p>Speziell mit den europ&#228;ischen Aspekten des Falles von Guido Strack wird sich dann am morgigen Mittwoch ab 21:55 Uhr im WDR Fernsehen noch das Magazin <a href="http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2011/1412/whistleblower.jsp">Bericht aus Br&#252;ssel</a> besch&#228;ftigen. Details und viele Originaldokumente zum Fall gibt es aber schon jetzt bei unserem Partner, dem <a href="http://anstageslicht.de/strack">DokZentrum AnsTageslicht.de</a>.</p>
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		<title>TV-Tipp I: Gustl Mollath unschuldig in der Psychiatrie?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 15:15:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Heute Abend um 21:45 Uhr berichtet Report Mainz in der  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Abend um 21:45 Uhr berichtet <a href="http://www.swr.de/report/">Report Mainz</a> in der ARD &#252;ber den Fall von Gustl Mollath, der seit dem 27.02.2006 weggesperrt ist. </p>
<p>Aber was hat dies mit Whistleblowing zu tun ?</p>
<p>Nun, Mollath bekam als Ehemann einer Bankerin Insiderwissen mit und versuchte seine (mittlerweile Ex-)Frau und andere Banker von Aktivit&#228;ten abzuhalten, die er als Steuerhinterziehungen ansah. Die Folge: gegen Gustl Mollath wurde seitens seiner Frau Anzeige wegen einer angeblichen schon &#252;ber ein Jahr zur&#252;ckliegenden K&#246;rperverletzung gestellt. Dann ger&#228;t er in die M&#252;hlen einer &#252;berreagierenden Justiz und landet letztlich in der Psychiatrie. </p>
<p>Die Gerichte bescheinigen ihm bis heute in dem anhaltenden Wahn zu leben, Opfer des Bankensystems zu sein. Aber externe und unabh&#228;ngige Experten attestieren ihm, ganz klar zu sein und seinen Fall mit vielen Details glaubw&#252;rdig zu schildern. Nur diesen Vorw&#252;rfen geht die bayerische Justiz bis heute nicht nach, sie macht Gustl Mollath zum Opfer. Um T&#228;ter zu sch&#252;tzen?</p>
<p>Mehr zum Fall Mollath findet sich auch auf der Solidarit&#228;tswebseite: <a href="http://www.gustl-for-help.de/">http://www.gustl-for-help.de/</a></p>
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		<title>G20 Sammlung bew&#228;hrter Verfahren und Leitprinzipien f&#252;r gesetzlichen Whistleblowerschutz</title>
		<link>http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/02/g20-sammlung-bewaehrter-verfahren-und-leitprinzipien-fuer-gesetzlichen-whistleblowerschutz/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 16:26:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mit Unterst&#252;tzung von Whistleblowing Austria haben wir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Unterst&#252;tzung von Whistleblowing Austria haben wir eine Roh&#252;bersetzung der von der OECD f&#252;r die G20-Staaten erarbeiteten &#8220;G20 Sammlung der bew&#228;hrter Verfahren und Leitprinzipien f&#252;r die Gesetzgebung &#252;ber den Schutz von Whistleblowern&#8221; erstellt. Das englische Original des nachstehenden Textes findet sich auf den Seiten 30-33 des Dokuments <a href="http://www.oecd.org/dataoecd/42/43/48972967.pdf">&#8220;G20 Anti-Corruption Action Plan, Action Point 7: Protection of Whistleblowers“</a>. &#220;ber jenes Dokument hatten wir bereits in einem <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/11/29/oecd-legt-studie-und-empfehlungen-fuer-g20-staaten-vor-und-zitiert-whistleblower-netzwerk/">anderen Blogbeitrag</a> berichtet. Diese &#220;bersetzung ist auch als <a href="http://whistleblower-net.de/pdf/ANHANG_OECD_G20_DE.pdf">PDF-Datei</a> verf&#252;gbar. </p>
<blockquote><p><strong>ANHANG: G20 Sammlung der bew&#228;hrten Verfahren und Leitprinzipien f&#252;r die Gesetzgebung &#252;ber den Schutz von Whistleblowern</strong></p>
<p><em>Die folgenden Leitprinzipien und Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren („best practice“) bauen auf der vorstehenden Studie auf und bieten Anhaltspunkte f&#252;r Staaten, die beabsichtigen, ein Regelwerk zum Schutz von Whistleblowern einzuf&#252;hren, zu &#228;ndern oder zu erg&#228;nzen. In diesem Sinne sind die Leitlinien vorausschauend und bieten Anhaltspunkte f&#252;r zuk&#252;nftige Gesetzgebungen. Sie stellen keine Messlatte dar, anhand derer bestehende Gesetze &#252;berpr&#252;ft werden sollten. </p>
<p>Die Leitprinzipien sind weit gefasst und k&#246;nnen auf den Whistleblowerschutz sowohl im &#246;ffentlichen als auch im privaten Sektor angewandt werden. Erg&#228;nzend zu diesen Grunds&#228;tzen, bietet eine nicht ersch&#246;pfende Auswahl an „best practice“-Beispielen genauere und technischere Anleitungen, die von Staaten befolgt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Unter Ber&#252;cksichtigung der Verschiedenheit der Rechtssysteme unter den G20-Staaten, bieten die Leitprinzipien Flexibilit&#228;t, um den Staaten zu erm&#246;glichen, sie in Einklang mit ihren jeweiligen Rechtsordnungen effektiv anzuwenden.</em></p>
<p><strong>1. Es bestehen klare Gesetze und ein wirksamer institutioneller Rahmen um Besch&#228;ftigte, die in gutem Glauben und in begr&#252;ndeter Annahme, gegen&#252;ber zust&#228;ndigen Stellen, den Verdacht von Fehlverhalten oder Korruption offenlegen, vor Diskriminierungen und Disziplinarma&#223;nahmen zu sch&#252;tzen. </strong></p>
<p><em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	Erlass einschl&#228;giger Gesetze, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sicherzustellen und um eine fragmentierte Herangehensweise bei der Schaffung von Schutzma&#223;nahmen f&#252;r Whistleblower zu vermeiden;</p>
<p>-	Verpflichtung oder starke Ermutigung f&#252;r Unternehmen zur Einf&#252;hrung von Kontrollma&#223;nahmen um Whistleblowing zu erm&#246;glichen und zu erleichtern (z. B. durch interne Kontrollen, Ethik- und Compliance-Programme, spezielle Anti-Korruptions-Programme, Betrugsrisiko Management, etc.).</p>
<p><strong>2. Das Gesetz enth&#228;lt eine klare Definition des Umfanges gesch&#252;tzter Meldungen und der Personen, denen das Gesetz Schutz bietet.<br />
</strong><br />
<em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	Gesch&#252;tzte Meldungen umfassen:  Verletzungen von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften; grobe Misswirtschaft; grobe Verschwendung von Mitteln; Machtmissbrauch; eine wesentliche und konkrete Gefahr f&#252;r die &#246;ffentliche Gesundheit oder Sicherheit; oder Arten von Fehlverhalten, die nach der Definition des innerstaatlichen Rechts unter dem Begriff „Korruption“ fallen;</p>
<p>-	Keinen Whistleblowerschutz genie&#223;en Personen bei Meldungen, die durch innerstaatliche Rechtsvorschriften im Interesse der Landesverteidigung oder der F&#252;hrung der ausw&#228;rtigen Angelegenheiten verboten sind, es sei denn, die Meldungen erfolgen in der vom Gesetz festgelegten Art und Weise und gegen&#252;ber der oder denjenigen daf&#252;r gesetzm&#228;&#223;ig vorgesehenen Stelle(n);</p>
<p>-	Schutz wird &#246;ffentlichen und privaten Besch&#228;ftigten gew&#228;hrt, und zwar nicht nur fest angestellten Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch anderen Personen wie Beratern, Auftragnehmern, befristet Besch&#228;ftigten, ehemaligen Mitarbeitern, Freiwilligen, etc.;</p>
<p>-	Klare Definition der Begriffe  „guter Glaube“ und „begr&#252;ndete Annahme“; w&#228;hrend Personen die bewusst falsche Angaben machen, keinen Schutz erhalten, wird der Schutz jener Person gew&#228;hrt, die – selbst wenn deren individuelle Annahme unzutreffend ist – ihre Meldung aufgrund der begr&#252;ndeten Annahme macht, dass die &#252;bermittelten Informationen einen Beweis f&#252;r einen der in der Rechtsnorm genannten Umst&#228;nde darstellen. </p>
<p><strong>3. Das Gesetz gew&#228;hrleistet einen robusten und umfassenden Schutz von Whistleblowern.</strong></p>
<p><em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	Geordnete rechtsstaatliche Verfahren f&#252;r beide Parteien (Whistleblower und gegnerische Partei), einschlie&#223;lich u.a. der Notwendigkeit Vertraulichkeit zu sch&#252;tzen; </p>
<p>-	Schutz von diskriminierenden und Vergeltung darstellenden Personalma&#223;nahmen jeder Art einschlie&#223;lich: Entlassung, Suspendierung oder Degradierung, andere Disziplinar- oder Korrekturma&#223;nahmen; Dienstzuteilung oder Versetzung; Leistungsbewertung; Entscheidung &#252;ber Geh&#228;lter, Pr&#228;mien, Belohnungen, Aus- und Weiterbildung, Anordnungen sich medizinischen Tests oder Untersuchungen zu unterziehen oder jede andere signifikante Ver&#228;nderung in Pflichten, Verantwortlichkeiten oder Arbeitsbedingungen;</p>
<p>-	Schutz gegen die Nichtvornahme von Personalma&#223;nahmen, wie Auswahl, Vertragsverl&#228;ngerung, Ernennung oder Bef&#246;rderung;</p>
<p>-	Schutz vor Mobbing, Stigmatisierung, Drohungen und jeder anderen Form von Vergeltungsma&#223;nahme;</p>
<p>-	Schutz vor anderen Formen von Vergeltungsma&#223;nahmen, unter anderem durch Verzicht auf Haftung/Schutz vor straf- und zivilrechtliche Haftung, insbesondere wegen Verleumdung und der Verletzung von Vertraulichkeit oder von gesetzlichen Amtsgeheimnissen;</p>
<p>-	Schutz der Identit&#228;t durch die Verf&#252;gbarkeit von M&#246;glichkeiten anonymer Meldungen;</p>
<p>-	Klare Vorgabe, dass sofern Vergeltungsma&#223;nahmen gegen Whistleblower dem Anschein nach vorliegen, dem Arbeitgeber die Beweislast daf&#252;r obliegt, nachzuweisen, dass Ma&#223;nahmen zum Nachteil des Whistleblowers aus anderen Gr&#252;nden als aufgrund der Meldung ergriffen wurden;</p>
<p>-	Schutz von Meldungen, von denen der Meldende vern&#252;nftiger Weise annimmt, dass diese Fehlverhalten offenlegen, selbst wenn sich der Whistleblower irrt;</p>
<p>-	Schutz von Besch&#228;ftigten, die der Arbeitgeber irrt&#252;mlich f&#252;r Whistleblower h&#228;lt.</p>
<p><strong>4. Das Gesetz beschreibt eindeutig die Verfahren und  vorgeschriebenen Wege zur Erleichterung der Meldung vom vermuteten F&#228;llen von Korruption und  f&#246;rdert den Einsatz von sch&#252;tzenden und leicht zug&#228;nglichen Whistleblowing-Kan&#228;len.</strong></p>
<p><em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	Bereitstellung von Schutz f&#252;r Meldungen die intern oder extern gemacht werden;</p>
<p>-	Einrichtung von Kan&#228;len f&#252;r interne Meldungen innerhalb des &#246;ffentlichen Sektors;</p>
<p>-	Starke Ermutigung f&#252;r Unternehmen, interne Meldewege zu schaffen;</p>
<p>-	Schutz von Meldungen, die direkt an die Exekutive oder Strafverfolgungsbeh&#246;rden gemacht werden;</p>
<p>-	Spezielle Kan&#228;le und zus&#228;tzliche Schutzma&#223;nahmen f&#252;r den Umgang mit Meldungen, die sich auf Fragen der nationalen Sicherheit und auf Staatsgeheimnisse beziehen;</p>
<p>-	Erm&#246;glichung der Informationsweitergabe an externe Kan&#228;le einschlie&#223;lich der Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft, etc.;</p>
<p>-	Anreize f&#252;r Whistleblower Meldungen zu machen, unter anderem durch die Einrichtung zweckm&#228;&#223;iger Verfahren, von Nachverfolgungs-Mechanismen, zum besonderen Schutz vor Vergeltungsma&#223;nahmen gegen Whistleblower, etc.;</p>
<p>-	Positive Verst&#228;rkung, einschlie&#223;lich der M&#246;glichkeit finanzieller Belohnungen f&#252;r Whistleblowing;</p>
<p>-	Bereitstellung von Informationen, Beratung und von R&#252;ckmeldungen an die Whistleblower &#252;ber Ma&#223;nahmen, die in Reaktion auf ihre Meldungen ergriffen wurden.</p>
<p><strong>5. Das Gesetz stellt  wirksame Schutzmechanismen sicher, unter anderem durch die Beauftragung einer eigenen Stelle, die mit der Kompetenz ausgestattet ist, Beschwerden &#252;ber Vergeltungsma&#223;nahmen und/oder unzureichende Untersuchungen entgegenzunehmen und zu untersuchen sowie eine breiten Palette von Abhilfemechanismen zur Verf&#252;gung zu stellen.</strong></p>
<p><em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	Ernennung einer verantwortlichen  Whistleblower Beschwerdestelle zur Untersuchung und Bestrafung von Vergeltungs-, Diskriminierungs- oder Disziplinarma&#223;nahmen gegen Whistleblower, die in gutem Glauben und in begr&#252;ndeter Annahme, mutma&#223;liche Korruptionshandlungen den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden mitgeteilt haben;</p>
<p>-	Einr&#228;umung des Rechts an Whistleblower, in Gerichtsverfahren als betroffene Partei mit einem individuellen Klagerecht aufzutreten und an deren Verhandlung teilzunehmen;</p>
<p>-	Strafen f&#252;r Vergeltungsma&#223;nahmen gegen Whistleblower, gleichg&#252;ltig, ob diese in Form von disziplinarischen oder diskriminierenden Ma&#223;nahmen bzw. im Wege zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen erfolgten.</p>
<p><strong>6. Die Umsetzung der Whistleblower-Gesetzgebung wird unterst&#252;tzt durch Ma&#223;nahmen zur deren Bekanntmachung sowie durch Schulungen und periodischen Wirksamkeitsevaluierungen.</strong></p>
<p><em>Als Beispiele f&#252;r bew&#228;hrte Verfahren zur Unterst&#252;tzung dieses Prinzips k&#246;nnten u.a. genannt werden:</em></p>
<p>-	F&#246;rderung der Bekanntheit der Whistleblowing-Mechanismen, Bereitstellung allgemeiner Beratung, &#220;berwachung und regelm&#228;&#223;ige &#220;berpr&#252;fung der Wirksamkeit des Whistleblowing-Regelwerks, Sammeln und Verbreitung von Daten, etc.;</p>
<p>-	Sensibilisierung im Hinblick auf eine Ver&#228;nderung der kulturellen Wahrnehmung und der Haltung der &#214;ffentlichkeit gegen&#252;ber Whistleblowing, sodass es als Akt der Loyalit&#228;t gegen&#252;ber der Organisation anerkannt wird;</p>
<p>-	Schulung innerhalb des &#246;ffentlichen Sektors, um sicher zu stellen, dass F&#252;hrungskr&#228;fte angemessen geschult sind, um Meldungen entgegen zu nehmen und um das Vorkommen von diskriminierenden oder disziplinierenden Ma&#223;nahmen gegen Whistleblower zu erkennen und zu verhindern,</p>
<p>-	Gesetzliche Verpflichtung f&#252;r Arbeitgeber, Benachrichtigungen zu erstellen und bereitzuhalten, damit die Besch&#228;ftigten &#252;ber deren Rechte im Zusammenhang mit gesch&#252;tzten Meldungen informiert sind.
</p></blockquote>
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		<title>OECD legt Studie und Empfehlungen f&#252;r G20 Staaten vor und zitiert Whistleblower-Netzwerk</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 20:48:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die G20-Staaten haben auch auf dem Gipfel in Cannes an  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die G20-Staaten haben auch auf dem Gipfel in Cannes an ihrem Beschluss aus Seoul festgehalten, wonach alle Mitglieder bis Ende 2012 gesetzliche Vorschriften zum Whistleblowerschutz einf&#252;hren sollten. In den <a href="http://www.g20-g8.com/g8-g20/g20/english/the-2011-summit/declarations-and-reports/g20-cannes-summit-declarations-and-reports.1553.html">Beschl&#252;ssen aus Cannes</a> taucht der Whistleblowerschutz gleich mehrfach im <a href="http://www.g20-g8.com/g8-g20/root/bank_objects/Final_G20_Anti-corruption_Working_Group_progress_Report.pdf">«First Monitoring Report of the G20 Anti-Corruption Working Group to G20 Leaders»</a> auf. </p>
<p>In diesem Bericht wird festgestellt, dass 13 G20-Staaten &#252;ber Regelungen zum Whistleblowing im privaten Sektor und 14, darunter Deutschland, &#252;ber Regelungen im &#246;ffentlichen Sektor verf&#252;gen. F&#252;r Deutschland d&#252;rfte damit auf §  37 Absatz 2 Nr. 3 Beamtenstatusgesetz und § 67 BBG Bezug genommen worden sein, die allerdings einen <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2008/06/20/beamtenstatusgesetz-verkuendet/">&#228;u&#223;erst geringen Anwendungsbereich</a> haben. Hervorgehoben werden im G20 Bericht au&#223;erdem neue positive Entwicklungen beim Whistleblowerschutz in Korea, den USA und Japan. </p>
<p>Sodann verweist der G20 Bericht auf die Arbeiten der OECD, die beauftragt wurde eine Studie zu gesetzlichen Whistleblowerschutzregelungen und Umsetzungsmechanismen, ein &#8220;Best-Practice&#8221;-Kompendium und Vorschl&#228;ge f&#252;r  Leitlinien f&#252;r Whistleblowing-Gesetzgebung zu erstellen. Die G20 begr&#252;&#223;t die jetzt von der OECD hierzu vorgelegten Papiere als eine Referenz f&#252;r die Schaffung und &#8211; soweit notwendig &#8211; &#220;berpr&#252;fung von Reglungen zum Whistleblowerschutz bis Ende 2012.</p>
<p>Das 36-seitige <a href="http://www.oecd.org/dataoecd/42/43/48972967.pdf">OECD Kompendium</a> seinerseits stellt zun&#228;chst anhand verschiedener Kriterien die Rechtslage in den G20-Staaten dar. Dabei wird im Hinblick auf Deutschland sowohl das <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/07/21/urteil-des-egmr-whistleblowing-von-meinungsfreiheit-geschuetzt/">Heinisch-Urteil des EGMR</a> als auch der <a href="http://www.whistleblower-netz.de/pdf/WB_in_Deutschland.pdf">Aufsatz unseres Vorsitzenden Guido Strack &#252;ber Whistleblowing in Deutschland</a> erw&#228;hnt. In Fu&#223;note 108 hei&#223;t es sogar explizit: <em>&#8220;Whistleblower Netzwerk e.V. is a German organization founded to support whistleblowers and educate on subjects related to their protection. See www.whistleblowernetzwerk.de.&#8221;</em> Leider ist unsere Position &#252;ber die Bedeutung der Grundrechte im zivilrechtlichen Whistleblowerschutz dabei etwas missverst&#228;ndlich dargestellt. An anderer Stelle hei&#223;t es &#252;ber Deutschland dann jedoch zutreffend:</p>
<blockquote><p>&#8220;For example, in Germany, the Federal Labour Court has upheld in certain occasions that public servants wishing to disclose wrongdoings have to first seek in-house clarification and determine the appropriateness of their disclosure or they could face a legal dismissal if they fail to correctly outweigh the public interest versus their loyalty obligation. Usually, courts undertake their own appreciation of situations, which in practice constitutes a disincentive to become a whistleblower.&#8221;</p></blockquote>
<p>Im <a href="http://www.oecd.org/dataoecd/42/43/48972967.pdf">Anhang des OECD Papiers</a> finden sich sechs Leitlinien f&#252;r Whistleblowing-Gesetzgebung, wobei allerdings schon eingangs betont wird, dass diese nicht als Benchmark bzw. Ma&#223;stab f&#252;r die Bewertung bestehender Gesetzgebung dienen sollen, sondern offen gefasst sind, um den G20-Staaten Flexibilit&#228;t bei der Einbeziehung in die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen zu erm&#246;glichen. Im einzelnen lauten die Leitlinien:</p>
<blockquote><p>1. Clear  legislation and an effective institutional framework are in place to protect from discriminatory or disciplinary action employees who disclose in good faith and on reasonable grounds certain suspected acts of wrongdoing or corruption to competent authorities.<br />
2. The legislation provides a clear definition of the scope of protected disclosures and of the persons afforded protection under the law.<br />
3.  The legislation ensures that the protection afforded to whistleblowers is robust and comprehensive.<br />
4. The legislation clearly defines the procedures and prescribed channels for facilitating the reporting of suspected acts of corruption, and encourages the use of protective and easily accessible whistleblowing channels.<br />
5. The legislation ensures that effective protection mechanisms are in place, including by entrusting a specific body that is accountable and empowered with the responsibility of receiving and investigating complaints of retaliation and/or improper investigation, and by providing for a full range of remedies.<br />
6. Implementation of whistleblower protection legislation is supported by awareness-raising, communication, training and periodic evaluation of the effectiveness of the framework of protection.
</p></blockquote>
<p>Damit sind von der OECD bereits einige &#8211; aber keineswegs alle &#8211; der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2009/12/03/entwurf-empfohlener-grundsaetze-fuer-whistleblowing-gesetzgebung/">Vorschl&#228;ge</a> aufgenommen worden, die Whistleblower-Netzwerk <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/16/internationale-ngos-wollen-bestmoeglichen-whistleblowerschutz-in-g20-staaten/">gemeinsam mit Transparency International und anderen Whistleblowing-NGOs</a> erarbeitet hat. Unsere Arbeit tr&#228;gt also auch auf internationaler Ebene erste Fr&#252;chte. Andererseits ist es aber noch ein weiter Weg von diesen Leitlinien zu einem in der Praxis funktionierenden effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz auf internationaler wie auf nationaler Ebene.  </p>
<p>Auf nationaler Ebene ist der Ball damit wieder bei der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/30/bundestagsdebatte-zum-gesetzlichen-whistleblowerschutz/">Politik</a> und insbesondere der Bundesregierung, die im Rahmen der <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707053.pdf">Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage</a> noch im Herbst erkl&#228;rt hatte, zun&#228;chst die Leitlinien der G20 abwarten zu wollen. Wenn bis Ende 2012 ein effektiver gesetzlicher Whistleblowerschutz in Deutschland implementiert werden soll, ist jetzt die Zeit f&#252;r konkrete Gesetzesentw&#252;rfe, nicht nur von den <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/251/1/lang,de/">Oppositionsfraktionen</a>, gekommen. <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/99/lang,de/">Unser Entwurf</a> liegt bereits seit dem Fr&#252;hjahr auf dem Tisch.</p>
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		<title>Gr&#252;ne Parteitagsbeschl&#252;sse zu Whistleblowing</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 11:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In gleich zwei Beschl&#252;ssen hat die Bundesdelegiertenko [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In gleich zwei Beschl&#252;ssen hat die Bundesdelegiertenkonferenz der Gr&#252;nen sich auch mit dem Thema Whistleblowing besch&#228;ftigt.</p>
<p>So hei&#223;t es im Beschluss &#8220;<a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397732.demokratischer_aufbruch_in_zeiten_der_kr.pdf">Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise</a>&#8220;:</p>
<blockquote><p>Aus demokratischer Sicht ist einseitige oder verdeckte Einflussnahme nicht hinnehmbar. Ein wichtiger Schritt einer Politik der Politischen Gerechtigkeit ist daher neben der St&#228;rkung von Parlamenten und einer direkten B&#252;rgerInnenbeteiligung die Schaffung von mehr Transparenz und von H&#252;rden f&#252;r Lobbying und illegitime Einflussnahme. Wir fordern:<br />
&#8230;<br />
- eine wirksame Bek&#228;mpfung von Korruption durch ein bundesweites Korruptionsregister,den Schutz von InformatInnen (Whistleblowern), die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption sowie die hierzu erforderliche Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung.</p></blockquote>
<p>Im zweiten Beschluss unter dem Titel <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf">&#8220;Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel gr&#252;n gestalten!&#8221;</a> hei&#223;t es weiter:</p>
<blockquote><p>Das Internet ist das Mittel der Wahl, wenn es um die aktive Beteiligung der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger geht. Planfeststellungsverfahren sind online zum fr&#252;hestm&#246;glichen Zeitpunkt transparent zu machen, Vertr&#228;ge der &#246;ffentlichen Hand mit privatwirtschaftlichen Akteuren zwingend zu ver&#246;ffentlichen. Wir zielen damit vor allem auf mehr Partizipation an Entscheidungen von Regierung und Verwaltung, die vom Wissen der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger profitieren und deren Teilhabe sichert. Die Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des E-Government muss nicht nur auf Rationalisierung, sondern vor allem auf Transparenz und Teilhabe zielen.</p>
<p>Damit einher geht die Etablierung eines wirksamen Schutzes von WhistleblowerInnen bzw. InformantInnen. Wer gesellschaftliche Missst&#228;nde aufdeckt, kriminelle Machenschaften publikmacht oder illegale Praktiken enttarnt, geh&#246;rt gesch&#252;tzt und nicht mit arbeitsrechtlichen Prozessen oder Schadenersatzklagen &#252;berzogen. Es werden immer mehr Plattformen wie Wikileaks aufkommen, sie werden sich thematisch fokussieren oder auf einzelne Regionen beschr&#228;nken. Diese Plattformen geh&#246;ren genauso wie neue Intermedi&#228;re gesch&#252;tzt, sie sind f&#252;r uns Teil einer Informationskultur, die vom Grundsatz der Pressefreiheit gedeckt wird. Dementsprechend lehnen wir das Vorgehen einzelner Unternehmen, wie es im Fall Wikileaks praktiziert wurde, entschieden ab. Egal ob auf staatlichen Druck hin oder aus eigenem Interesse: Presse- und Meinungsfreiheit muss gesch&#252;tzt werden, Inhalte auf Servern d&#252;rfen ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen aus gel&#246;scht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden. Wir begr&#252;&#223;en die Bem&#252;hungen um ein modernes, JournalistInnen- und WhistleblowerInnen-freundliches Medien- und Internetrecht, wie es derzeit in Island entwickelt wird, und wollen uns f&#252;r ein &#228;hnliches &#8220;Modern Media&#8221;-Paket auch in Deutschland und in der Europ&#228;ischen Union einsetzen.</p></blockquote>
<p>Die Gr&#252;nen in M&#252;nchen hatten schon im Januar 2011 eine noch <a href="http://www.gruene-muenchen.de/fileadmin/stadtverband/Archiv/BeschluesseStadtversammlungen/20110131/Beschluss_Whistleblowing.pdf">viel konkretere Resolution zum Thema Whistleblowing verabschiedet</a>. </p>
<p>Spannend wird, ob sich die eigene Bundestagsfraktion von den Forderungen der Basis anstecken l&#228;sst und z.B. anl&#228;sslich des <a href="http://gruen-digital.de/2011/11/gruene-laden-zu-oeffentlichem-fachgespraech-zum-schutz-von-whistleblowern/">Fachgespr&#228;chs an diesem Mittwoch</a>, ihren bisherigen, <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/251/1/lang,de/">unzureichenden, Vorschlag</a> zum gesetzlichen Whistleblowerschutz noch nachbessert. In seiner <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/?p=49%22">derzeitigen Fassung</a> stellt er jedenfalls nicht sicher, dass Whistleblower &#8220;gesch&#252;tzt und nicht mit arbeitsrechtlichen Prozessen oder Schadenersatzklagen &#252;berzogen&#8221; werden.</p>
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