Persönliche Nachlese einer Gerichtsverhandlung im Fall Fuchs II

In Sachen der Whistleblowerin Andrea Fuchs ./. DZ-Bank gab es hinsichtlich der 19. Kündigung am 29.04.2013 den zweiten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz vor dem LAG Frankfurt. Wie schon beim ersten Verhandlungstermin am 19.11.2012 waren auch diesmal Vertreter des Whistleblower-Netzwerks vor Ort. Nachfolgend also Teil II einer persönlichen Nachlese.

 

Kurzer Prozess mit Andrea Fuchs

Während der Richter beim letzten Verhandlungstermin noch einige Einblicke in seine Rechtsauffassungen gewährte – und dabei deutliche Defizite seiner Unabhängigkeit zu Tage traten – bleib er diesmal kurz und sachlich.

Beide Parteien wiederholten kurz ihre Rechtsauffassungen. Hier die DZ-Bank als Berufungsklägerin, die die Beweiswürdigung der ersten Instanz angriff, die streitgegenständliche Betriebsratsanhörung als rechtmäßig ansah, obwohl der Betriebsrat nicht wusste, dass Frau Fuchs zu jenem Zeitpunkt bereits rechtskräftig gekündigt war und die im Übrigen das Buch der Frau Fuchs als Anhäufung von Beleidigungen und Verleumdungen darstellte, was die Bank in jedem Falle zur Kündigung berechtige. Außerdem sei das Arbeitsverhältnis zerrüttet und der Bank eine Fortsetzung auch wegen späterer Aktivitäten, z.B. eines Interviews mit diesem Blog unzumutbar.

Dort Herr Rechtsanwalt Hünlein, der Anwalt von Frau Fuchs, der auf die Beweislast der Bank und die erheblichen Erinnerungslücken der Zeugen in erster Instanz hinwies und betonte, dass es ja letztlich die DZ-Bank war, die die erste Kündigung der Frau Fuchs unbedingt schon vor Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Rechtskraft erwachsen lassen wollte und sich daher nunmehr entgegenhalten lassen müsse, dass die vorliegende Kündigung unzulässig gegenüber einer rechtskräftig gekündigten Ex-Arbeitnehmerin ausgesprochen worden war. Hünlein verwies außerdem darauf, dass die Verantwortlichen der Bank durch Frau Fuchs vorab über die geplante Buchveröffentlichung informiert worden waren, aber weder damals noch vor oder parallel zur Kündigung gegen irgendwelche Inhalte des Buches vorgegangen seien. Auch müsse das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Rechtsprechung des EGMR zum Whistleblowing beachtet werden, weshalb die Kündigung rechtswidrig sei.

Nach weniger als einer halben Stunde Verhandlung zog sich das Gericht dann zur Beratung zurück und verkündete 90 Minuten später sein Urteil: Die Kündigungsschutzklage der Frau Fuchs wurde unter Aufhebung des gegenteiligen Urteils des ArbG Frankfurt aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dass wars!

Jedenfalls insoweit und erstmal, denn jetzt muss Andrea Fuchs warten bis sie die Urteilsbegründung in Händen hält und das kann bis zu sechs Monaten dauern. So wie es aussieht wird sie dann wohl eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht machen, um dort eine Revision des Urteils zu erreichen. Eigentlich sollten die Chancen für eine Revision gut stehen, denn dass ein Gericht wie hier ohne die bestehende Möglichkeit einer eigenen Beweisaufnahme zu nutzen aufgrund des Protokolls der Beweisaufnahme der Vorinstanz dessen Ergebnis mal eben auf den Kopf stellt, ist eher selten. Auch in den Rechtsfragen Kettenkündigung und Whistleblowing dürfte es dem Richter am LAG Frankfurt in den nächsten Wochen schwer fallen eine Begründung zu formulieren, die eine Revision übersteht. Andererseits sind aber nur ca. 10 % aller Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich und ohne Zulassung der Revision bliebe Frau Fuchs dann nur der noch längere und mühsamere Weg nach Karlsruhe und evtl. auch noch nach Straßburg. Und dies alles mit bereits 16 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung auf dem Buckel. Wer soll dies noch durchhalten? Ist es System?

 

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Aktuelle Linktipps zu Whistleblowing

In den letzten Tagen gab es einige Neuigkeiten und Berichte rund um das Thema Whistleblowing, auf die wir zumindest kurz hinweisen wollen:

- Auf Youtube gibt es einen Mitschnitt der Berliner Konferenz Whistleblower – das Gewissen im Krieg u.a. mit Julian Assange und dem Bradely Manning Support Netzwerk, welches für den 01.06.2013 ebenfalls in Berlin zu einer neuen Solidaritätsaktion für Manning aufruft.

- In Österreich ist in der letzten Woche seitens des Justizministeriums eine Webseite online gestellt worden über welche Hinweise z.B. auf Korruption und Wirtschaftskriminalität an eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft – vermeintlich anonym – abgegeben werden können. Die Technik der Seite stammt aus Deutschland und entspricht jener, die z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Interessant ist neben der Freischaltung der Seite vor allem die Kritik daran, die jetzt aufgekommen ist und neben einer unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken hinsichtlich der Enttarnung von Hinweisgebern auch auf die fehlende Barrierefreiheit des Angebots abstellt.

- Auf der internationalen Whistleblower-Konferenz in Berlin wurde vor kurzem nochmals deutlich, dass die US-Regierung derzeit eine sehr zweischneidige Politik gegenüber Whistleblowern fährt. Während für bestimmte Gruppen von Whistleblowern sowohl aus der normalen Staatsverwaltung als auch der privaten Wirtschaft der gesetzliche Schutz in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde, gibt es in jenen Bereichen, die Berührungspunkte zu den Themen nationale Sicherheit und Militär aufweisen einen Krieg gegen Whistleblower. Diesem widmet sich das Filmprojekt “War on Whistleblowers” welches über seine Webseite noch Unterstützer sucht.

- Auch im Fall Gustl Mollath hat sich etwas getan. Nach Rechtsanwalt Strate hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Unklar ist allerdings wie lange das zuständige Landgericht Regensburg jetzt für die Überprüfung jener Anträge benötigen wird und ob es Mollath eventuell schon vor dem vollständigen Abschluss des Verfahrens in die Freiheit entlassen wird.

- Schließlich beleuchtet ein Artikel bei jetzt.de den Umgang der UN mit Whistleblowern. Nach sechs Jahren Verfahrensdauer hat dort ein Schiedstribunal zwar erstmals festgestellt, dass ein Whistleblower der auf Korruption hingewiesen hatte in seinen Rechten massiv verletzt und nach 27 Jahren Dienstzeit zu unrecht ohne Pensionsansprüche vor die Tür gesetzt wurde – wovon UN-Generalsekretär Ban Ki Moon nichts wissen wollte. Das Tribunal sprach dem Whistleblower jedoch für all das nur eine Entschädigung von gerade einmal 65.000 $ statt der geforderten 3,8 Millionen $ zu. Es bleibt abzuwarten, ob die USA jetzt, wie im Beitragsgesetz angelegt, ihren UN-Beitrag mangels ausreichendem Whistleblowerschutz durch die UN-Institutionen reduzieren werden.

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Wächterpreis 2013 für Berichterstattung im Fall Mollath

Mit dem “Wächterpreis der Tagespresse” werden seit 1969 jährlich Couragierte Reporter ausgezeichnet die ohne Rücksicht auf Namen und bestehende Verhältnisse Missstände schonungslos aufdecken.

In diesem Jahr (Verleihung am 3. Mai 2013, dem “Tag der Pressefreiheit”) geht einer der Preise an die Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzel (Süddeutsche Zeitung), für ihre Artikelserie über den Fall Gustl Mollath. In der Pressemitteilung des DokZentrums ansTageslicht.de, bei welchem die offizielle Homepage des Wächterpreises angesiedelt ist, wird in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten von Mitgliedern des Whistleblower-Netzwerks hingewiesen:

“Dass der Fall des psychiatrisierten “Gustl Mollath” aus Nürnberg seit Herbst letzten Jahres zum bundesweiten Skandal wurde, hängt mit der spezifischen Karriere solcher Themen zusammen: Nach einem schmutzigen Rosenkrieg zweier Eheleute wird der Ehemann per Gerichtsurteil in einer forensischen Nervenklinik ‘interniert. Dort sitzt MOLLATH seit 2006: eingesperrt. Seine Argumente vor Gericht, seine Ehefrau sei in Schwarzgeldtransfers in die Schweiz involviert, taten die Richter als Wahnvorstellung ab.  Anders die beschuldigte Bank: Sie ging der Sache nach, stellte Steuerhinterziehungspraktiken fest, entließen MOLLATH’s Frau. Die wiederum zeigte ihren Ehemann wegen Mißhandlung an.
MOLLATH schreibt 2003 an die Staatsanwaltschaft. Beschuldigt die involvierte Bank und seine Ex. Es geschieht nichts. MOLLATH wendet sich an andere staatliche Institutionen: ohne Erfolg. Erste Unterstützer gehen in die Spur, sprechen verschiedene Medien an. Niemand  (“FR” , “SPIEGEL”, “stern”) will die Geschichte aufgreifen, sie schmeckt zu sehr nach Verschwörungstheorie.
2009 spricht einer der Unterstützer das Whistleblower-Netzwerk an. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Ein ehemaliger Steuerfahnder aus Hessen, der selbst psychiatrisiert wurde, sowie ein anderes Mitglied des Whistleblowwer-Netzwerks nehmen sich des Falles an – der Unterstützerkreis wird größer. Ende 2011 eine erste Geschichte: in den “Nürnberger Nachrichten” und im TV-Magazin “Report Mainz”. Die Causa MOLLATH kursiert weiterhin nur in lokalen (Fach)Öffentlichkeiten.
Im Oktober 2012 entscheidet sich ein anonymer Whistleblower, den weiteren Fortgang zu beschleunigen: Er rückt den internen Revisionsbericht der involvierten HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 heraus. Dort finden sich alle Vorwürfe von MOLLATH schwarz auf weißt: mit Namen und Details. Nun gehören die Verschwörungstheorie(n) der Vergangenheit an und auch die beiden “SZ”-Redakteure Olaf PRZYBILLA und Uwe RITZER greifen jetzt das Thema auf, recherchieren weitere Details und schreiben über den Fall – die Causa MOLLATH wird bundesweit bekannt. Das publizistische Engagement wird nun mit dem dritten Wächterpreis belohnt.
Erstes Ergebnis dieser Themenkarriere: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg rollt den Fall wieder von vorne auf, will alles neu prüfen…”

 

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40 Jahre nach Watergate immer noch kein gesetzlicher Whistleblowerschutz

Unter diesem Motto hat die Piratenpartei aktuell eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie sich unserer Forderung nach einen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz anschließt und auch auf unseren Gesetzesentwurf verweist. Außerdem heißt es dort u.a.:

“Kompa, der für die Piraten in den Bundestag einziehen will, gehen die bisherigen Gesetzentwürfe aber nicht weit genug. So sieht das Konzept der Grünen vor, dass sich Arbeitnehmer primär an den Arbeitgeber wenden sollen, statt direkt etwa mit der Staatsanwaltschaft oder anderen öffentlichen Stellen sprechen zu können. Die SPD möchte den Whistleblowerschutz sogar auf den Privatsektor beschränken und Beamte hiervon ausnehmen – Mark Felt wäre hierzulande nicht geholfen. FDP und CDU blockierten letztes Jahr die Initiativen, obwohl sich Bundeskanzlerin Merkel gegenüber den G20-Staaten verpflichtet hatte, bis Ende 2012 einen gesetzlichen Whistleblowerschutz zu schaffen und umzusetzen.”

 

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„Das war Vorsatz“ – Mollath und die Diagnose Justiz

Ein Gastbeitrag Von Susanne Baumstark

„Zeig mir einen gesunden Mann und ich werde ihn heilen“, schrieb einmal der Psychiater Carl Gustav Jung. So witzig dieser selbstironische Satz allgemein dahin gesagt anmutet, umso mehr Schluckbeschwerden treten auf, wenn man sich von  Dr. Wilhelm Schlötterer über die Hintergründe zum Fall Gustl Mollath aufklären lässt. Der Jurist und Autor des viel beachteten Buches „Macht und Missbrauch“ referierte gestern auf Einladung der Freien Wähler am südöstlichen Ende der Republik, in Garmisch-Partenkirchen. Um klare Worte ist der Whistleblower, der im Rahmen seiner Arbeit bei der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren korrupte Seilschaften bis in die höchste politische Instanz hinein aufscheuchte, nicht verlegen: „Es war kein Justizirrtum, das war Vorsatz“, sagt er in Bezug auf das Verfahren im Fall Mollath, der seit 2006 psychiatrisiert in der Klinik sitzt. Die Begründung dafür, dass sich die bayerische Justiz vorsätzlich schuldig machte, folgt laut Schlötterer einer „primitiven Logik“: Ausdrücklich wegen der Angaben zu Schwarzgeldverschiebungen wurde Mollath mit der Diagnose „paranoide Wahnvorstellungen“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Niemand aber prüfte die Angaben. Das sei „Handeln wider besseren Wissens“ und damit Vorsatz.

Im Übrigen hält der Jurist Mollath für „unzweifelhaft gesund, geschweige denn gemeingefährlich“. Eine Beurteilung, die er nicht einfach so übernommen hat. Als Schlötterer nach Erscheinen seines Buches einen Brief von Mollath aus der Anstalt bekam, war er skeptisch: „Ich habe gedacht, so einfach kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik“. Da aber Mollaths Schreiben „Hand und Fuß“ hatte, kam es zu einem Telefonat der beiden. „Ich war beeindruckt, wie geordnet er seinen Fall schilderte“, so Schlötterer. Als er später relevante Unterlagen in den Händen hielt, habe er „gleich gesehen, was gespielt wird“. In der Folge erstellte er eine Analyse des Falls, die er Mollaths Pflichtverteidiger zuleitete. Obwohl seine Analyse totgeschwiegen wurde, blieb Schlötterer dran, versorgte Presse und Landtagsfraktionen mit Informationen. Heute, wo das Verfahren im Fall Mollath wiederaufgenommen ist, geht er davon aus, dass sich in absehbarer Zeit einige Personen vor Gericht werden verantworten müssen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im bayerischen Landtag, initiiert derzeit zusammen mit seinen Kollegen einen Untersuchungsausschuss zur Sache. Verdachtsmomente gebe es bereits, verrät er: etwa gegen eine allseits bekannte Person, darüber hinaus geht es um eine Anzeige gegen eine große Firma in Nürnberg sowie um eine Staatsanwältin, die über verwandtschaftliche Verhältnisse mit der Firmenleitung in Beziehung steht. Dass eben jene Staatsanwältin auch in den Fall Mollath einbezogen war, „fällt schon auf“, so Streibl.

Die politische Besonderheit betrifft laut Streibl den ganzen Komplex der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Obwohl Mollath Beweismittel vorlegte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht. „Aber wenn da kein Anfangsverdacht besteht, wo denn dann“, fragt er in die Runde. Wie „Schuppen von den Augen“ sei es den Freien Wählern gefallen, als ihnen ein entsprechendes Gutachten zugespielt wurde, das bewies, dass die bayerische Justizministerin nicht aufklärte und Mollath Recht hat. Schlötterer vergleicht die Angelegenheit mit der Spiegel-Affäre: „Strauß versuchte damals, den Spiegel unter Einschaltung der Justiz mundtot zu machen.“ Das Hauptthema sei daher die Justiz: „Wir haben nicht nur das Schicksal von Gustl Mollath zu beklagen. Es ist doch eine irre Sache, wenn es bei uns möglich ist, dass ein normaler Mensch vom Gericht weggesperrt werden kann.“ Zwar laufe nicht jeder Gefahr, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. „Wenn das aber in bestimmten Fällen durch Gerichtsentscheidungen funktioniert, indem Täter ihre Beziehungen zu Politik und Justiz ausnutzen und am Ende der Unschuldige noch belangt wird, dann leben wir alle unsicher. Das muss in jedem Fall anders geregelt werden.“ Das fordert auch die Europarat von der Bundesrepublik in ihrer Resolution 1685 (2009), bisher unbeeindruckt seitens deutscher Regierungsvertreter. Der Europarat fordert unter anderem, die politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten abzuschaffen.

Im Gegensatz zur Situation in anderen Mitgliedstaaten des Europarates können deutsche Justizminister von Bund und Ländern der Staatsanwaltschaft mündliche Weisungen zur Sachbehandlung von Ermittlungsverfahren geben. Dabei sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Auf entsprechende Beschwerden reagierten verantwortliche Stellen mit dem Einwand, der Verwaltungsaufwand für schriftliche Vermerke bei Weisungen an die Justiz sei zu groß, wie man beim gestrigen Jahresauftakt der Freien Wähler erfuhr. So blieb auch der entsetzte Einwurf eines Gastes unwidersprochen, dass wir ja dann eine politisch gesteuerte Justiz haben. Florian Streibl meint trotzdessen, wir müssten keine Angst vor der Justiz haben. Aber vor denen, die dahinter stehen und diese missbrauchen. „Den politischen Missbrauch der Justiz müssen wir zerschlagen und Unabhängigkeit herstellen.“ Gleichzeitig ist er aber auch davon überzeugt, dass viele Justizangestellte ihre Arbeit hervorragend machen. Das Problem liege in den Strukturen, die sich eingeschlichen haben.

Dass man auch entgegen eingeschlichener Strukturen handeln kann, das Problem also auch immer leichtfertig anpassungsbereite Personen befördern, bewies Wilhelm Schlötterer seinerzeit. Er setzte zwar seine berufliche Karriere aufs Spiel, letzten Endes habe es für ihn aber doch einen glücklichen Ausgang genommen, sagt der pensionierte, aber immer noch voll beschäftigte Whistleblower. Das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Es gebe viele Fälle, in denen Personen, die Missstände aufzeigen, schlechter dran sind. „Moralisch und rechtlich bin ich immer im Recht gewesen“, ist er überzeugt. So konnte er sich letztlich stets darauf verlassen, dass seine Selbstachtung keinen Schaden nehmen wird.

Link zur Europarats-Resolution zur Schaffung einer unabhängigen Justiz (auf Englisch): http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm

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