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	<title>Whistleblower-Netzwerk &#187; Journalismus</title>
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		<title>Buchbesprechung: Whistleblower im nuklear-industriellen Komplex</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 11:08:14 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine gute Tradition, dass im Anschluss an die Verleihung des Whistleblowerpreises die Preistr&#228;ger nochmals in Buchform gew&#252;rdigt werden. So haben Dieter Deiseroth und Annegret Falter es auch diesmal wieder unternommen, den Fall des Preistr&#228;gers 2011, Dr. Rainer Moormann und zugleich die Reden zur Preisverleihung, zu dokumentieren. Man darf gespannt sein, ob dies auch noch dem anderen Preistr&#228;ger wiederfahren wird: demjenigen der das Collateral Murder Video an Wikileaks geleakt hat (wof&#252;r Bradley Manning in den USA derzeit angeklagt ist). </p>
<p>Der Fall von Dr. Rainer Moormann spielt am (Kern-)Forschungszentrum in J&#252;lich, an dem Moormann 35 Jahre als Wissenschaftler und Experte f&#252;r Kugelhaufen/Hochtemperatur-Kernreaktoren (HTR) gearbeitet hat. Ein solcher Reaktor war bis 1988 in J&#252;lich als Forschungsreaktor in Betrieb. In der Bundesrepublik setzte man offiziell noch Anfang der 80iger Jahre gro&#223;e Hoffnungen in diesen alternativen Reaktortyp der angeblich &#8220;inh&#228;rent sicher&#8221; sei, weil das, bei anderen Reaktortypen bestehende Risiko der Kernschmelze, bei ihm baulich ausgeschlossen ist. Der f&#252;r die Stromproduktion vorgesehene gro&#223;e Bruder des J&#252;licher Forschungsreaktors in Hamm Uentrop wurde aber schon 1989, nur f&#252;nf Jahre nach seiner Inbetriebnahme, wieder vom Netz genommen. Das Kapitel HTR schien damit f&#252;r die Bundesrepublik beendet und auch f&#252;r einen scheinbar unbedeutenden St&#246;rfall, den es 1978 in J&#252;lich gegeben hatte, interessierte sich niemand mehr.</p>
<p>Dann aber entdeckten die Bef&#252;rworter jener Technologie die M&#246;glichkeit die Technologie HTR mit dem Siegel &#8220;Made in Germany&#8221; im Ausland, zu vermarkten. Z.B. in S&#252;dafrika wurde mit dem Versprechen von sicherer und g&#252;nstiger Energie ein Milliardenprojekt aus der Taufe gehoben. Dr. Moormann hingegen war nicht bereit, sich von dieser Euphorie anstecken zu lassen. Er tat was ein Wissenschaftler tun sollte: er versuchte unerkl&#228;rliche Effekte (z.B. die gegen&#252;ber den Berechnungen in der Praxis erheblich h&#246;here Temperatur im Reaktor im Reaktor) und auch die Ursachen und Folgen des St&#246;rfalls in J&#252;lich zu ergr&#252;nden und er publizierte dar&#252;ber. Seine Erkenntnis: zwar k&#246;nnen beim HTR bestimmte Risiken anderer Kernreaktoren tats&#228;chlich bauartbedingt vermieden werden, dies hei&#223;t aber noch lange nicht, dass jene Technologie risikofrei oder auch nur insgesamt sicherer ist. </p>
<p>Das Moormann Zweifel an <em>ihrem Baby</em> streute, passte den Technologiebef&#252;rwortern nicht ins Konzept. Sie wollten keine neue teure Forschung, um den von Moormann aufgezeigten Problemen nachzugehen, sie hatten kein Interesse daran, dass jemand erfuhr wie knapp die Region zwischen Aachen und K&#246;ln 1978 einer gro&#223;en Nuklearkatastrophe entgangen war. Dies alles war schlecht f&#252;r ihren Ruf und ihre Gesch&#228;fte. Man reagierte, indem man versuchte Moormann als Unglaubw&#252;rdig darzustellen. Seine Aufs&#228;tze wurden in Mails an Kollegen (z.B. im lesenswerten Dokument 5 im Anhang des Buches) als Pamphlete und L&#252;gen, er selbst als verbittert und verr&#252;ckt bezeichnet. Auch das Forschungszentrum J&#252;lich reagierte. Pl&#246;tzlich war kein Geld mehr da, um lang geplante Kongressreisen von Moormann zu bezahlen und versetzt wurde er auch. Doch Moormann blieb standhaft, lies sich nicht einsch&#252;chtern und trug, insbesondere dadurch, dass er auch mit den Medien sprach dazu bei, dass mittlerweile auch das Projekt in S&#252;dafrika gestoppt und die Sensibilit&#228;t f&#252;r die Risiken des HTR auch au&#223;erhalb Deutschlands gewachsen ist. </p>
<p>Das Buch von Deiseroth und Falter dokumentiert diesen Fall in auch f&#252;r Nicht-Techniker verst&#228;ndlicher Sprache und setzt ihn zugleich in Bezug. In Bezug zu den Ereignissen in Fukushima, zu der von TEPCO gesponserten Ausbildung Japanischer Atomwissenschaftler, zum auch dort aufzufinden Gruppendenken der selbsternannten Wissenschaftler-Eliten, die auch dort jene, die schon fr&#252;hzeitig auf Risiken hingewiesen hatten, mundtot machten. In Bezug aber auch zu generellen Fragen im Zusammenhang mit Whistleblowing, z.B. zur Frage wie Journalisten sich ein Bild &#252;ber Whistleblower machen (im Beitrag des WDR-Journalisten Martin Herzog) oder auch zur Frage welchem psychischen Druck Whistleblower ausgesetzt sind, wenn sie auf einmal wahrnehmen, dass ihre Sicht der Welt von ihrer unmittelbaren Umwelt nicht geteilt und vielleicht sogar als unrichtig zur&#252;ckgespiegelt wird. Hierzu hei&#223;t es schon im Vorwort von Ulrich Bartosch: <em>&#8220;Die damit einhergehende Einsamkeit ist schmerzlich und wird sehr wahrscheinlich noch verst&#228;rkt durch die wahrgenomme Gef&#228;hrdung von eigener beruflicher, wirtschaftlicher Zukunft und vielleicht sogar k&#246;rperlicher Unversehrtheit. Man darf sich nicht wundern, wenn solche Menschen auf ihre Umgebung, bisweilen sonderbar, verbissen oder auch unsicher wirken sollten.&#8221;<br />
</em><br />
Umso wichtiger ist es aber, gerade bei der wissenschaftlichen Beurteilung von gesellschaftlich relevanten Risiken, jene Stimmen und die vorgebrachten Argumente als Fr&#252;hwarnsystem ernst zu nehmen. Das vorliegende Buch und der darin geschilderte Fall sind eine wichtige Erinnerung daran.</p>
<p><em>Deiseroth, Dieter; Falter, Annegret (Hg.): Whistleblower im nuklear-industriellen Komplex &#8212; Preisverleihung 2011 &#8211; Dr. Rainer Moormann; ISBN: 978-3-8305-3021-3; 2011.</em></p>
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		<title>Zwischen den Jahren</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Dec 2011 14:30:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir wissen, dass wir das Leid der Angeh&#246;rigen der Opfe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wir wissen, dass wir das Leid der Angeh&#246;rigen der Opfer nicht wiedergutmachen k&#246;nnen. Aber ihnen und uns gemeinsam sind wir es schuldig, die Taten umfassend aufzukl&#228;ren und alle Beteiligten, auch die Helfershelfer, zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist unsere Pflicht, die Werte unserer offenen und freiheitlichen Gesellschaft entschlossen zu verteidigen &#8211; jederzeit und gegen jede Form von Gewalt. Das ist eine Daueraufgabe &#8211; f&#252;r die Politik wie f&#252;r uns alle.</p></blockquote>
<p>So manche Whistleblowerin und so mancher Whistleblower h&#228;tten sich gew&#252;nscht, dass jene <a href="http://www.tagesschau.de/inland/merkelrede108.html">Worte aus der Neujahrsansprache der Kanzlerin</a> auch auf sie bezogen w&#228;ren. Sie w&#252;nschten: Dass in Deutschland Whistleblower nicht l&#228;nger als Nestbeschmutzer diffamiert w&#252;rden. Dass es mehr Ansprechpartner g&#228;be, an die man sich mit Fragen und Hinweisen bez&#252;glich m&#246;glicher Rechtsbr&#252;che wenden k&#246;nnte. Dass diese Ansprechpartner und Ermittlungsbeh&#246;rden &#8211; wie z.B. die <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2010/03/09/eugh-verlangt-wirkliche-unabhaengigkeit/">Staatsanwaltschaften in den meisten anderen Staaten Europas &#8211; unabh&#228;ngig</a> w&#228;ren. Dass die zust&#228;ndigen Stellen den Hinweisen unbefangen und gr&#252;ndlich nachgehen w&#252;rden &#8211; auch dann, wenn die Vorw&#252;rfe zun&#228;chst unglaublich klingen, weil sie sich gegen <a href="http://www.ethikverband.de/cms/front_content.php?client=1&#038;lang=1&#038;idcat=66&#038;idart=628">wohlangesehene Wirtschaftslenker</a> oder hohe und <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13790894/Bundespraesident-Wulff-soll-sich-selbst-anzeigen.html">h&#246;chste Staatsdiener</a> richten. </p>
<p>Dann, h&#228;tte es vielleicht auch bei der Polizei und in den Verfassungsschutz&#228;mtern fr&#252;hzeitig Whistleblower gegeben, die schon vor Jahren erfolgreich h&#228;tten einfordern k&#246;nnen, dass beim rechten Terror &#8211; und auf diesen bezieht sich die Kanzlerin im Eingangszitat &#8211; nicht l&#228;nger bezahlt und weggeschaut wird. So aber wurden die wenigen Whistleblower, die es gab, wie z.B. <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Sven_Gratzik.htm">Sven Gratzik</a> und seine beiden Kollegen, die beim LKA Sachsen-Anhalt gegen Neo-Nazis vorgingen, zur&#252;ckgepfiffen und ins Puppentheater versetzt. </p>
<p>Whistleblower-Netzwerk e.V. nimmt sich der von der Kanzlerin beschriebenen Daueraufgabe an. Wir bieten auch eine Antwort auf ihre Frage &#8221; Wie lernen wir als Gesellschaft?&#8221;: In dem wir hinschauen, Whistleblowern zuh&#246;ren, ihre Hinweise pr&#252;fen und wo n&#246;tig Konsequenzen daraus ziehen. In dem wir Whistleblowern eine bestm&#246;gliche Chance geben, Ver&#228;nderungen von Missst&#228;nden anzusto&#223;en, ohne selbst dabei zu Schaden zu kommen.</p>
<p>F&#252;r dieses Ziel haben wir auch 2011 gearbeitet: Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem <a href="http://www.google.de/url?sa=t&#038;rct=j&#038;q=dok-zentrum%20anstageslicht.de&#038;source=web&#038;cd=2&#038;ved=0CCwQFjAB&#038;url=http%3A%2F%2Fwww.anstageslicht.de%2FWhistleblower%2F&#038;ei=WBf_ToveIJDTsgaAgrGADA&#038;usg=AFQjCNH3XBZDBmMIapEHAZplEP0nWlpS7g&#038;sig2=f57AB7U-bSw3yIWWhWKk3w">Dok-Zentrum AnsTageslicht.de</a> haben wir die Geschichte von Sven Gratzik und seiner Kollegen und mehr als zwanzig weitere Whistleblowerf&#228;lle in unserer <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/intro.htm">Ausstellung &#8220;Whistleblowing &#8211; Licht ins Dunkel bringen!&#8221; </a>dokumentiert und pr&#228;sentiert. Im Auftrag der Hans B&#246;ckler Stiftung haben wir in einer <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/244/1/lang,de/">Studie interne Whistleblowing-Systeme</a> in der deutschen Wirtschaft untersucht und ein detailliertes <a href="http://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_whistleblowing.pdf">Gestaltungsraster</a> entwickelt, wie Unternehmen in transparenter Weise und im Dialog mit ihren Mitarbeitern internes Whistleblowing f&#246;rdern und als Fr&#252;hwarnsystem nutzen k&#246;nnen. Wir haben die Diskussion um die Notwendigkeit effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes national und international eingefordert und konstruktiv begleitet und auch 2011, soweit dies mit unseren bescheidenen Mitteln m&#246;glich, war einzelne Whistleblowerinnen und Whistleblower unterst&#252;tzt. </p>
<p>Erfolge blieben dabei nicht aus: Unser Vorstandsmitglied Brigitte Heinisch hat ein bedeutsames <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/07/21/urteil-des-egmr-whistleblowing-von-meinungsfreiheit-geschuetzt/">Urteil des Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte</a> erreicht. Unsere Arbeit wurde international wahrgenommen und gew&#252;rdigt, sowohl bei <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/16/internationale-ngos-wollen-bestmoeglichen-whistleblowerschutz-in-g20-staaten/">NGOs</a> und im neu gegr&#252;ndete <a href="http://fairwhistleblower.ca/content/international-whistleblowing-conference-brings-together-best-brains">WIN (Whistleblowing International Network)</a> als auch bei der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/11/29/oecd-legt-studie-und-empfehlungen-fuer-g20-staaten-vor-und-zitiert-whistleblower-netzwerk/">OECD und den G20-Staaten</a>. Wir stehen auch im Dialog mit der <a href="http://www.sicherheitspolitik-blog.de/2011/11/16/interview-mit-guido-strack-whistleblower-netzwerk-e-v/">Wissenschaft</a> und der Politik und auch die Medien greifen unsere Themen und Vorschl&#228;ge immer mal wieder auf. In Deutschland haben wir es mittlerweile immerhin erreicht, dass <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/30/bundestagsdebatte-zum-gesetzlichen-whistleblowerschutz/">sich alle Oppositionsfraktionen im Bundestag f&#252;r gesetzlichen Whistleblowerschutz aussprechen</a>. Bis zur Umsetzung unseres <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/1/lang,de/">eigenen Gesetzesentwurfs</a> ist es zwar noch<br />
ein weiter Weg, aber wir wollen auch zuk&#252;nftig das Gespr&#228;ch suchen, Schwachpunkte in der bisherigen Rechtslage und den <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/14/replik-in-sachen-gesetzesentwurf-der-gruenen/">ersten zaghaften &#196;nderungsvorschl&#228;gen der Parteien</a> aufzeigen und effizienten gesetzlichen Whistleblowerschutz einfordern.</p>
<p><strong>Das Jahresende wollen wir nutzen, um all jenen ganz herzlich zu danken, die uns 2011 unterst&#252;tzt haben.</strong> </p>
<p>Unsere Arbeit geht 2012 weiter: Im Januar stehen gleich mehrere Gerichtsverhandlungen von Whistleblowerinnen und Whistleblowern an, die wir begleiten wollen. Im Februar wird es eine <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/index.html">&#246;ffentliche Anh&#246;rung zur Notwendigkeit gesetzlichen Whistleblowerschutzes im Bundestagsausschuss f&#252;r Arbeit und Soziales</a> geben, bei dem wir vertreten sind. Ende M&#228;rz werden wir <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/intro.htm">unsere Ausstellung</a> im Europ&#228;ischen Parlament in Br&#252;ssel pr&#228;sentieren.</p>
<p>Um all dies und noch viel mehr auch 2012 erfolgreich leisten zu k&#246;nnen,  brauchen wir noch mehr Menschen, die unsere Ziele teilen, die mitarbeiten (sei es <a href="http://www.whistleblower-net.de/component/option,com_contact/task,view/contact_id,1/Itemid,4/lang,de/">projektbezogen</a> z.B. bei &#220;bersetzungen unserer Ausstellungstexte oder regelm&#228;&#223;ig als <a href="http://www.whistleblower-net.de/images/stories/downloads/WBNW_beitritt.pdf">neues Vereinsmitglied</a>) und wir brauchen auch mehr <a href="http://www.whistleblower-net.de/component/option,com_wrapper/Itemid,56/lang,de/">Spenden</a> um unsere Aktivit&#228;ten finanzieren zu k&#246;nnen. Hierf&#252;r bitten wir um Ihre Unterst&#252;tzung!</p>
<p><strong>Whistleblower Netzwerk e.V. w&#252;nscht Ihnen allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2012.<br />
</strong></p>
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		<title>Replik in Sachen Gesetzesentwurf der Gr&#252;nen</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 16:52:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die aufmerksamen Leserinnen und Leser dieses Blogs habe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die aufmerksamen Leserinnen und Leser dieses Blogs haben ja mitbekommen, dass die <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/">Bundestagsfraktion B&#252;ndnis90/Die Gr&#252;nen einen Entwurf f&#252;r ein Gesetz zum Whistleblowerschutz zur &#246;ffentlichen Diskussion gestellt</a> hat. Hierauf hatten wir mit einer <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/251/1/lang,de/">Presseerkl&#228;rung</a> und einer <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/249/99/lang,de/">ausf&#252;hrlichen Stellungnahme</a> reagiert. Auf einige unserer Kritikpunkte hatten dann <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/?p=49#comment-20">wiederum die Gr&#252;nen in ihrem Blog reagiert</a>. Diese Reaktion (einfach einger&#252;ckt) und die offizielle Replik des Whistleblower Netzwerk e.V. darauf (doppelt einger&#252;ckt, <a href="http://whistleblower-net.de/pdf/Antwort_Gruene_20111214.pdf">hier auch als PDF verf&#252;gbar</a>) dokumentieren wir nachfolgend. </p>
<p>Mitdiskutieren ist erw&#252;nscht und geht &#252;ber die Kommentarfunktion dieser Blogmeldung oder auch <a href="http://gruener-gesetzentwurf.de/?p=49#comment-20">direkt bei der entsprechenden Meldung der Gr&#252;nen</a>, wo wir unsere Replik auch als Kommentar posten.</p>
<blockquote><p>
B&#252;ro H&#246;nlinger/Notzsagte am 8. Dezember 2011 um 13:55 :<br />
Sehr geehrte Damen und Herren vom Whistleblower-Netzwerk,<br />
vielen Dank f&#252;r Ihre ausf&#252;hrliche Stellungnahme zu unserem Entwurf und die konstruktive Kritik. An dieser Stelle m&#246;chten wir zumindest auf die Mehrzahl Ihrer Punkte n&#228;her eingehen:</p>
<blockquote><p>Liebe Frau H&#246;nlinger, lieber Herr v. Notz,<br /> liebe Bundestagsfraktion,<br />
vielen Dank f&#252;r den Mut zur &#246;ffentlichen Auseinandersetzung mit Punkten unserer Kritik am Entwurf auf die wir gerne hiermit replizieren m&#246;chten:
</p></blockquote>
<p>Die Einbeziehung von sogenannten arbeitnehmer&#228;hnlich Besch&#228;ftigten in die Whistleblower-Regelung ist aus unserer Sicht problematisch. Da diese in der Regel nicht in einem Dauerschuldverh&#228;ltnis mit einer Person stehen, sondern sie immer wieder neue Vertr&#228;ge (z.B. Dienst- oder Werkvertr&#228;ge) mit dieser abschlie&#223;en, stellt sich die Frage welche Rechtsfolgen ein Ma&#223;regelungsverbot f&#252;r den entsprechenden „Auftraggeber“ nach sich ziehen w&#252;rde. Wenn die arbeitnehmer&#228;hnliche Person nicht wegen ihres Hinweises benachteiligt werden darf, w&#252;rde sich daraus faktisch ein Kontrahierungszwang f&#252;r den „Auftraggeber“ ergeben. Dies w&#228;re jedoch nicht nur im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gesch&#252;tzte Vertragsfreiheit problematisch, sondern w&#252;rde auch erhebliche Folgeprobleme nach sich ziehen. Denn es m&#252;sste festgelegt werden, wie lange ein solcher Kontrahierungszwang bestehen sollte.</p>
<blockquote><p>Was die von uns angeregte Einbeziehung arbeitnehmer&#228;hnlicher Besch&#228;ftigter angeht, so geht diese zur&#252;ck auf den Gedanken, dass gesetzlicher Whistleblowerschutz einen weiten pers&#246;nlichen Geltungsbereich haben sollte (vgl. Nr. 5 der <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2009/12/03/entwurf-empfohlener-grundsaetze-fuer-whistleblowing-gesetzgebung/">Empfehlungen von Transparency International</a> und Nr. 5 der <a href="http://www.whistleblower.org/storage/documents/2011_International_Best_Practices_10.25.pdf">Zusammenstellung von International Best Practice durch GAP</a>), wichtige Informationen f&#252;r die Behebung von Missst&#228;nden also nicht nur deswegen nicht verf&#252;gbar werden, weil der sie kennende Insider keinen formellen Arbeitsvertrag hat. Zuletzt haben dies auch<a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/12/02/g20-sammlung-bewaehrter-verfahren-und-leitprinzipien-fuer-gesetzlichen-whistleblowerschutz/"> G20 und OECD im dritten Spiegelstrich zu Nr. 2 ihrer Leitlinien zum gesetzlichen Whistleblowerschutz </a> best&#228;tigt. Dieser lautet (eigene &#220;bersetzung): <em>„- Schutz wird &#246;ffentlichen und privaten Besch&#228;ftigten gew&#228;hrt, und zwar nicht nur fest angestellten Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch anderen Personen wie Beratern, Auftragnehmern, befristet Besch&#228;ftigten, ehemaligen Mitarbeitern, Freiwilligen, etc.;“.</em><br />&nbsp;<br />
Dem deutschen Recht ist eine Erstreckung von Schutzregelungen auf arbeitnehmer&#228;hnliche Besch&#228;ftigte ebenfalls nicht fremd (z.B. §§ 5 Abs. 1 ArbGG, 2 BurlG, 12a TVG), insbesondere gilt dies auch im Rahmen des AGG gem&#228;&#223; dessen § 5 Abs. 1 Satz 2.  <br />&nbsp;<br />
Abgesehen davon, dass jede verbindliche gesetzliche Regelung des Vertragsrechts immer auch einen – vom Gesetzgeber allerdings als notwendig und gerechtfertigt angesehenen und verfassungsrechtlich &#252;berpr&#252;fbaren – Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt, stellt sich die von Ihnen angesprochene Problematik des Kontrahierungszwangs letztlich in gleicher Weise bei der Frage der Nichtverl&#228;ngerung befristeter Arbeitsvertr&#228;ge „normaler Arbeitnehmer“. Hier wie dort soll unserer Meinung nach kein genereller Kontrahierungszwang geschaffen werden, eine diskriminierende Verwehrung eines Folgevertrages, der ohne das Whistleblowing des Besch&#228;ftigten sicherlich zustande gekommen w&#228;re (und hier kann als Indiz regelm&#228;&#223;ig die Behandlung von Nicht-Whistleblowern in gleicher Situation sowie die Behandlung von Whistleblowern in der Vergangenheit gelten) sollte aber hier wie dort ausgeschlossen werden.
</p></blockquote>
<p>Im Fall von Leiharbeitsverh&#228;ltnissen besteht nach unserer Auffassung keine Schutzl&#252;cke. Wenn der Arbeitnehmer beim Entleiher Missst&#228;nde aufdeckt geschieht dies auch „im Zusammenhang mit der betrieblichen T&#228;tigkeit“. Er muss sich demnach zun&#228;chst an seinen Arbeitgeber also den Verleiher wenden und kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Hinweise an externe Stellen und an die &#214;ffentlichkeit geben. Hinweise gg&#252;. dem Entleiher sind ohne weiteres m&#246;glich. Von diesem drohen ihm auch keine rechtlichen Nachteile, da er mit diesem nicht in einem vertraglichen Verh&#228;ltnis steht.</p>
<blockquote><p>Den Regelungsbedarf im Zusammenhang mit Leiharbeitsverh&#228;ltnissen sehen wir vor allem dann, wenn der Whistleblower sich aufgrund der Sachn&#228;he und evtl. auch Eilbed&#252;rftigkeit mit Hinweisen an den Entleiher wendet, da dieser nicht „Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Kl&#228;rung zust&#228;ndige Stelle“ iSd. § 612b Abs. 1 des Entwurfes ist, und auch die weiteren Abs&#228;tze hier nicht einschl&#228;gig sind. Demnach gen&#246;sse der Leiharbeitnehmer in einer solchen Konstellation keinerlei Schutz gegen Sanktionen seines Arbeitgebers. <br />&nbsp;<br />
Aber auch Benachteiligungen seitens des Entleihers sind unserer Meinung nach durchaus denkbar, in dem dieser dem Whistleblower z.B. konkrete Zugangsm&#246;glichkeiten entzieht oder beim Verleiher klarmacht, diese Person nicht mehr &#252;berlassen bekommen zu wollen. Dies und die nachfolgende Entlassung durch den Verleiher mangels anderweitiger Einsatzm&#246;glichkeit k&#246;nnten dann, unabh&#228;ngig von der Frage, wem gegen&#252;ber der Hinweis erfolgte, unter Umst&#228;nden seitens eines Gerichts nicht als Benachteiligung durch den Verleiher iSv. § 612a BGB angesehen werden. Der beabsichtigte Schutz des Whistleblowers liefe leer.</p></blockquote>
<p>Ein Wahlrecht zwischen externer und interner Kl&#228;rung w&#228;re nach unserer Auffassung nicht sachgerecht. Es ist zu ber&#252;cksichtigen, dass der Arbeitgeber in vielen F&#228;llen ein legitimes Interesse an einer vorherigen internen Kl&#228;rung hat. Eine solche kann auch zum Schutz von Arbeitspl&#228;tzen beitragen. Wenn jedoch beispielsweise eine Gefahr f&#252;r gewichtige Individual- oder Kollektivrechtsg&#252;ter droht oder die Begehung von Straftaten im Raum steht, muss das Interesse des Arbeitgebers zur&#252;ckstehen. Daher haben wir in § 612b Abs. 2 unseres Entwurfs eine Vielzahl von F&#228;llen geregelt, in denen der Grundsatz der vorherigen internen Kl&#228;rung durchbrochen ist. Wir denken, dass wir so im Ergebnis einen gerechten Interessenausgleich schaffen k&#246;nnen.<br />
Hinsichtlich Ihres Hinweises, dass wir mit unserem Gesetzentwurf hinter der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur&#252;ckbleiben, haben wir den Nachbesserungsbedarf erkannt. Strafanzeigen m&#252;ssen dementsprechend grunds&#228;tzlich m&#246;glich sein, es sei denn der Arbeitnehmer war b&#246;sgl&#228;ubig oder hat leichtfertig unrichtige Vorw&#252;rfe erhoben. Wir arbeiten diesbez&#252;glich zur Zeit an Korrekturen des Gesetzesentwurfs und werden f&#252;r diesen Fall auch die notwendigen Beweislastregelungen vorsehen. Der Rechtsprechung ist jedoch kein genereller Grundsatz zu entnehmen, dass externe Hinweise, gleich welcher Art, stets zul&#228;ssig sein m&#252;ssen, sofern sie nicht b&#246;sgl&#228;ubig oder leichtfertig erfolgen. Ein solcher Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung lediglich f&#252;r Strafanzeigen und die Wahrnehmung bzw. Erf&#252;llung staatsb&#252;rgerlicher Rechte oder Pflichten im Strafverfahren.</p>
<blockquote><p>Wir bedanken uns f&#252;r Ihre Bereitschaft, die externen Meldem&#246;glichkeiten im Hinblick auf Strafrechtsverst&#246;&#223;e nochmals zu &#252;berarbeiten. Auch jenseits dessen gibt es aber sehr wohl Anzeichen in Gesetz und Rechtsprechung, die auf ein Recht des Whistleblowers hindeuten, sich auch ohne Vorliegen einer besonderen Unzumutbarkeit direkt an eine zust&#228;ndige Beh&#246;rde zu wenden. Artikel 17 GG kennt eine solche Vorschaltnotwendigkeit ebenso wenig wie z.B. § 25 LDatenSchG-NRW und andere Landesdatenschutzgesetze, gleiches gilt auf international rechtlicher Ebene f&#252;r Art. 5 c) der ILO-Konvention 158. Schlie&#223;lich hei&#223;t es im Urteil des EGMR im Fall Heinisch in Rn. 65 (ebenso zuvor schon die Urteile Guja und Marchenko), generell und ohne Bezug auf Strafrecht: „Consequently, in the light of this duty of loyalty and discretion, disclosure should be made in the first place to the person’s superior or other competent authority or body.“<br />&nbsp;<br />
Die unbedingte Freigabe der Meldem&#246;glichkeit an zust&#228;ndige Beh&#246;rden folgt letztlich aus dem Gewaltmonopol des Staates. Sie bedeutet aber andererseits nicht, dass es nicht in sehr vielen, wenn nicht sogar den meisten F&#228;llen sinnvoll sein kann, zun&#228;chst eine interne Kl&#228;rung zu versuchen. Wir laden auch alle Unternehmer ein, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, die transparent, unabh&#228;ngig, z&#252;gig und unter Ber&#252;cksichtigung der Interessen und Rechte sowohl der Whistleblower als auch m&#246;glicher Verd&#228;chtiger m&#246;gliche Missst&#228;nde aufkl&#228;ren und effektiv abstellen. Wo solche bestehen, werden Whistleblower diese in noch st&#228;rkerem Ma&#223;e anderen Wegen vorziehen. Allerdings ist es unserer Meinung nach der falsche Weg, den Zugang zu Alternativen zur internen Hinweisen zu erschweren, da dann der Anreiz f&#252;r Unternehmer selbst sorgf&#228;ltig mit Hinweisen umzugehen, gemindert wird, und Whistleblower in kaum absch&#228;tzbare Beweisproblematiken verstrickt werden.</p></blockquote>
<p>Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung hat der Arbeitgeber das Recht aus § 9 I 2 KSchG, einen Antrag auf Aufl&#246;sung zu stellen, nur dann, wenn die K&#252;ndigung ausschlie&#223;lich aufgrund der Sozialwidrigkeit unwirksam ist. Ergibt sich die Unwirksamkeit noch aus anderen Gr&#252;nden, kann der Arbeitgeber die Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses nicht verlangen (BAG, Urteil vom 9. 10. 1979 – 6 AZR 1059/77; BAG, Urteil vom 28. 8. 2008 – 2 AZR 63/07)<br />
Im Fall des berechtigten Whistleblowings w&#252;rde sich die Unwirksamkeit der K&#252;ndigung aus § 612a BGB ergeben, so dass ein Antrag des Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsverh&#228;ltnisses nicht m&#246;glich w&#228;re. Insofern sehen wir an dieser Stelle keine Gefahr eines „Schlupflochs“ f&#252;r den Arbeitgeber.</p>
<blockquote><p>Was den Antrag auf gerichtliche Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG angeht, so existiert die von Ihnen angef&#252;hrte Rechtsprechung zwar, in der Praxis stellt sie aber gerade nicht die von uns und wohl auch von Ihnen erhoffte Sperre gegen Umgehung von Whistleblowerschutz dar, im Gegenteil. So wird diese Rechtsprechung von den Untergerichten oft nur unzureichend rezipiert und in der Gerichtspraxis dienen derartige Antr&#228;ge der Arbeitgeberseite h&#228;ufig auch dazu, die betroffenen Arbeitnehmer in einen Vergleich zu dr&#228;ngen, der dann meist eine Aufl&#246;sung des Arbeitsverh&#228;ltnisses zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt als jene auf den K&#252;ndigungszeitpunkt r&#252;ckwirkende Bestimmung enth&#228;lt (was dem Arbeitnehmer als Vorteil verkauft wird), allen beteiligten Anw&#228;lten h&#246;here Geb&#252;hren verschafft und dem Gericht erm&#246;glicht, sich des Ausfertigens eines Urteils und des Aufhebungsrisikos zu entledigen. <br />&nbsp;<br />
Aber auch auf der Ebene der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts gibt es zahlreiche Beispiele, bei denen in F&#228;llen von Whistleblowing oder in dem Whistleblowing sehr &#228;hnlichen Konstellationen § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegen den Willen des Arbeitnehmers angewandt wurde (z.B.: BAG vom 23.10.2008, 2 AZR 483/07; LAG Mainz vom 08.04.2008, 3 Sa 442/07 und LAG Bremen vom 12.04.2011, 1 Sa 36/09). Viele Gerichte bestreiten dabei den Argumentationsweg, dass das Whistleblowing unber&#252;cksichtigt bleiben k&#246;nne, da es ja nicht geeignet sei, die K&#252;ndigung zu tragen, dennoch aber (und dann mit der beschriebenen R&#252;ckwirkung) das beharrliche Festhalten des Whistleblowers und seines Anwaltes an den Vorw&#252;rfen in und ggfls. au&#223;erhalb des Prozesses sowie die Reaktion anderer Mitarbeiter darauf es dem Arbeitgeber aber unzumutbar mache, das Arbeitsverh&#228;ltnis vorzusetzen. Wie Ihr Vorschlag gegen diese Umgehung des Schutzes gefeit w&#228;re, sehen wir leider nicht.<br />&nbsp;<br />
Sogar in dem in Ihrer Begr&#252;ndung erw&#228;hnten Fall der DG-Bank-Whistleblowerin gab es bereits ein K&#252;ndigungsurteil, welches auf § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG gest&#252;tzt worden war und zun&#228;chst rechtskr&#228;ftig wurde (LAG Hessen, 2 Sa 144/99). In ihrer aktuellen Verhandlung &#252;ber die 19.(!) K&#252;ndigung vom 08.12.2004 (ArbG Frankfurt am Main, 9 Ca 6439/09) versucht die Rechtsnachfolgerin, die DZ Bank AG, erneut jenen Weg zu beschreiten, f&#252;r welchen der Richter auch durchaus bereits einige  Sympathie angedeutet, jedenfalls jenen Weg aber keineswegs unter Verweis auf die von Ihnen angef&#252;hrte Rechtsprechung von vornherein ausgeschlossen hat. Schlie&#223;lich k&#246;nnte jene Umgehung mit der oben dargelegten Argumentation sogar im Fall Heinisch durchaus nochmal eine Rolle spielen, wenn nach Aufhebung der au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung erneut &#252;ber die fristgem&#228;&#223;en K&#252;ndigungen zu verhandeln sein wird.</p></blockquote>
<p>Eine Einbeziehung des Whistleblowings in § 1 AGG erscheint uns nicht als sinnvoll. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gr&#252;nden der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung usw. gesch&#252;tzt. Also Merkmale, die einer Person gewisserma&#223;en „anhaften“. Whistleblowing hingegen ist ein Verhalten. Zudem verwirklicht das AGG einen besonderen Schutz aufgrund von Art. 3 GG und Art. 21 I GR-Charta der Europ&#228;ischen Union und diente der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien (insbesondere RL 2000/43, RL 2000/78). Aufgrund dessen entsprechen die Merkmale in § 1 AGG weitgehend denen in Art. 3 III GG und Art. 21 I GR-Charta der Europ&#228;ischen Union. Nach unserer Auffassung w&#228;re Whistleblowing daher ein Fremdk&#246;rper im AGG. Es w&#252;rde sich auch die Frage stellen, warum nicht auch andere Verhaltensweisen, die als Gr&#252;nde f&#252;r Diskriminierungen in Betracht kommen, eine Einbeziehung in das AGG finden. Ferner ist die Systematik des AGG an vielen Stellen auf das Zusammenspiel von Benachteiligungsverboten und Rechtfertigungsgr&#252;nden zugeschnitten. Auch hier vermag sich das Whistleblowing als Merkmal nicht richtig einzuf&#252;gen (vgl. etwa § 8 AGG).</p>
<blockquote><p>Die Frage der Einbeziehung des Whistleblowings in das AGG sollte unserer Meinung nach nicht als juristisch dogmatische „Fremdk&#246;rper“-Diskussion sondern vor dem Hintergrund dessen gef&#252;hrt werden, was damit bewirkt werden k&#246;nnte. Wir selbst haben i<a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/1/lang,de/">n unserem Gesetzesentwurf</a> keine Einbeziehung in das AGG vorgeschlagen, sondern wichtige AGG Schutzmechanismen explizit auf die Whistleblowing-Konstellation &#252;bertragen, dies w&#228;re ein alternativer Weg. Jedenfalls halten wir es f&#252;r wichtig, auch in Fragen des Whistleblowings ein klares Signal der &#196;chtung als Diskriminierung zu setzten (z.B. §§ 1, 3  AGG), einen weiten sachlichen und pers&#246;nlichen Anwendungsbereich zu erm&#246;glich (§§ 5-7 AGG), dem Arbeitgeber spezifische F&#252;rsorgepflichten aufzuerlegen (§ 12 AGG), dem Whistleblower ein explizites Leistungsverweigerungsrecht zu gew&#228;hren (§ 14 AGG), die kollektiv-rechtliche Komponente einzubeziehen (§ 17 AGG) und die Unterst&#252;tzungsm&#246;glichkeiten durch besondere Verb&#228;nde und Stellen (§§ 23, 25ff. AGG) auch Whistleblowern anzubieten. Einige jener Punkte werden im &#220;brigen auch dann als Defizite Ihres Vorschlages deutlich, wenn man ihn mit der internationalen „best practice“ vergleicht (vgl. insoweit die oben zitierten Papiere von TI, GAP und OECD/G20). <br />&nbsp;<br />
Aber selbst Ihre dogmatische Argumentation ist bei genauerer Betrachtung kaum haltbar. Abgesehen davon, dass die Gr&#252;nen selbst das AGG fr&#252;her noch als weitreichendes Anti-Diskriminierungsrecht verstanden haben und daf&#252;r eintraten, es m&#246;glichst weit zu fassen (<a href="http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsb_adg_chronologie/adg_broschuere_gruene.pdf">vgl.</a>) enthalten selbst die EU-Richtlinien in ihren Erw&#228;gungsgr&#252;nden einen klaren Bezug auf die Grunds&#228;tze „der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“ (so z.B. <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:180:0022:0026:de:PDF">RL 2000/43</a> Nr. 2) und besagen ganz allgemein: „Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht.“ Die bereits zitierte <a href="http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc158.htm">ILO-Konvention 158</a> enth&#228;lt unmittelbar hinter dem Whistleblowerschutz in Nr. 5 c) in Buchstabe d) die Aufz&#228;hlung „Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Familienstand, Familienpflichten, Schwangerschaft, Glaubensbekenntnis, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft“. Und letztlich ist auch Art. 3 Abs. 3 GG nur eine Spezialnorm zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der eben jede Diskriminierung aus ungeeigneten Gr&#252;nden, also auch wegen Whistleblowings, verbietet. Ist es aus rechtsstaatlicher Perspektive denn wirklich zwingend, vor Diskriminierung wegen z.B. „Religion oder Weltanschauung“ (die keiner Person „gewisserma&#223;en anhaften“, sondern auf einer eigenen, freien Entscheidung beruhen) besser zu sch&#252;tzen, als vor der Benachteiligung jener, die sich aktiv f&#252;r die Wahrung der Gesetze einsetzen (und von Gesetzes wegen teilweise sogar verpflichtet dazu sind)?<br />&nbsp;<br />
Auch der Blick &#252;ber die Landesgrenzen zeigt, dass Whistlebowerschutz und Anti-Diskriminierungsschutz zusammen passen. Vielfach sind Gremien, die f&#252;r Beschwerden &#252;ber Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes oder der Menschenrechte zust&#228;ndig sind, dort schon heute auch f&#252;r den Schutz von Whistleblowern zust&#228;ndig (z.B. in Australien, Ghana oder Uganda), und Gerichte in Gro&#223;britannien berechnen den Schadensersatz f&#252;r Whistleblower schon heute nach den Grunds&#228;tzen des Anti-Diskriminierungsrechts.<br />&nbsp;<br />
In Deutschland gelten au&#223;erdem &#252;ber § 16 Abs. 1 und 2 AGG schon heute wesentliche Teile des AGG ohnehin bereits f&#252;r eine bestimmte Gruppe von Whistleblowern, n&#228;mlich f&#252;r jene, die auf Verst&#246;&#223;e gegen das AGG selbst hinweisen. Warum sollte dann eine Ausweitung auf Hinweise bzgl. anderer Gesetzesverst&#246;&#223;e derartig problematisch sein? Der von Ihnen angef&#252;hrte § 8 AGG stellt dabei sicherlich kein Hindernis dar. &#196;hnlich wie bei den Kriterien Hautfarbe d&#252;rfte sich bei Kriterium „Whistleblowing“ kaum ein zweckm&#228;&#223;iger und angemessener Ausnahme-Diskriminierungsgrund und damit kaum ein konkreter Anwendungsbereich jener Norm ergeben. Dies w&#228;re aber letztlich unsch&#228;dlich.
</p></blockquote>
<p>Schlie&#223;lich m&#246;chten wir noch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen offenem und anonymem Whistleblowing trifft und mithin anonymes Whistleblowing nicht ausschlie&#223;t. </p>
<blockquote><p>Dass Sie Ihren Entwurf auch auf anonymes Whistleblowing angewandt sehen wollen, begr&#252;&#223;en wir sehr, hielten es angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches eine Berufung selbst auf Artikel 5 GG im Falle anonymen Whistleblowings f&#252;r unzul&#228;ssig h&#228;lt, aber f&#252;r sinnvoll, dies mindestens in den Gesetzesmaterialien auch klarzustellen. Damit w&#228;ren aber dann noch keineswegs die anderen Fragen gel&#246;st, die mit anonymem Whistleblowing und seiner Bearbeitung im Zusammenhang stehen. Der anonyme Whistleblower w&#228;re damit vor Aufdeckung oder Ausforschung seiner Identit&#228;t nach wie vor nicht gesch&#252;tzt. Beratende Institutionen h&#228;tten weiterhin kein Recht darauf, die Identit&#228;t des Whistleblowers zu sch&#252;tzen und auch die Betreiber interner Hinweisgebersysteme m&#252;ssten sich nach wie vor vorhalten lassen, dass sie diese wegen Versto&#223; gegen Datenschutzrecht nicht betreiben oder zumindest nicht bewerben d&#252;rfen. Ein weiteres Problem, n&#228;mlich die Wahrnehmung von Rechten durch anonyme Whistleblower stellt sich in Ihrem Gesetzesentwurf dabei allerdings in der Tat kaum, da sie ja weder offenen noch anonymen Whistleblowern ein Recht auf Information &#252;ber die Behandlung ihres Hinweises, noch auf dessen angemessene Bearbeitung zubilligen wollen. Nur im Falle einer Diskriminierung h&#228;tte der anonyme Whistleblower dann noch zus&#228;tzlich das Problem, seine Identit&#228;t offenlegen und  nachweisen zu m&#252;ssen, dass dem T&#228;ter diese bereits bekannt war oder vermutet wurde.  </p></blockquote>
<p>Ferner erw&#228;gen wir derzeit die Erg&#228;nzung einer Evaluierungsklausel.</p>
<blockquote><p>Die Erg&#228;nzung um eine Evaluierungsklausel begr&#252;&#223;en wir, glauben aber, dass eine Evaluierung, solange es keine systematische Erfassung von Whistleblower-F&#228;llen selbst im &#246;ffentlichen Bereich und keinen daf&#252;r zust&#228;ndigen Whistleblower-Beauftragten – wie wir ihn in unserem Gesetzesentwurf vorgeschlagen haben – gibt, eine Evaluierung nur bedingt aussagekr&#228;ftig sein wird. Mangels eines – von uns ebenfalls vorgeschlagenen – Fonds besteht dann ja auch immer noch kein Pool um die gesellschaftlichen Gewinne durch Whistleblowing wenigstens teilweise sichtbar zu machen und in alten und neuen Whistleblowerf&#228;llen jene zu entsch&#228;digen, die sich f&#252;r &#246;ffentliche Interessen aufopfern ohne – z.B. bei Insolvenz des Anspruchsgegners – ausreichend gesch&#252;tzt zu sein. <br />&nbsp;<br />
Aus unserer Sicht w&#228;re es dar&#252;ber hinaus hilfreich, die Evaluierung nicht erst f&#252;r die Zukunft vorzusehen, sondern schon jetzt einem Dialog (z.B. in Form eines runden Tisches) mit allen Beteiligten zu organisieren, um herauszuarbeiten, welche Lektionen aus vergangenen und noch laufenden Whistleblowerf&#228;llen gelernt, welche Missst&#228;nde aktuell bek&#228;mpft und welchen Betroffenen hier materiell oder immateriell noch geholfen werden kann.</p></blockquote>
<p>Wir freuen uns weiterhin auf eine anregende Diskussion und werden selbstverst&#228;ndlich die von Ihnen vorgeschlagenen &#196;nderungen und Erg&#228;nzungen weiter pr&#252;fen.</p>
<blockquote><p>Nochmals vielen Dank f&#252;r die begonnene und hoffentlich weitergehende Auseinandersetzung mit unseren in diesem und unseren anderen Stellungnahmen enthaltenen Argumenten und deren Ber&#252;cksichtigung bei<br />
Ihrer Arbeit. <br />&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;</p>
<p>Whistleblower-Netzwerk e.V.</p></blockquote>
</blockquote>
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		<title>TV-Tipp II: Whistleblowing in Deutschland und Europa</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 15:17:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In dieser Woche besch&#228;ftigt sich das WDR Fernsehen gle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Woche besch&#228;ftigt sich das WDR Fernsehen gleich zweimal mit dem Thema Whistleblowing.</p>
<p>Am Montag wurde in der <a href="http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw50/1212/02_whistleblower.jsp">WDR-Servicezeit</a> &#252;ber die, auch in unserer Ausstellung dokumentierten, F&#228;lle von <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Guido_Strack.htm">Guido Strack</a> und <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Brigitte_Heinisch.htm">Brigitte Heinisch</a> berichtet. Das Ratgebermagazin nennt auf seiner <a href="http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw50/1212/02_whistleblower.jsp">Webseite</a> 9 Tipps f&#252;r Whistleblower (<a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/34/42/lang,de/">bei uns gibt es noch ein paar mehr</a>) und l&#228;sst auch einen K&#246;lner Arbeitsrechtsanwalt zu Wort kommen, der einerseits die rechtlichen Voraussetzungen f&#252;r Whistleblowing erl&#228;utert, zugleich aber auch darauf hinweist, dass, selbst wenn diese beachtet werden, Whistleblower immer noch erheblichen Risiken ausgesetzt sind: &#8220;Irgendeiner wird ja f&#252;r die Missst&#228;nde verantwortlich sein, und der f&#252;hlt sich nat&#252;rlich auf die F&#252;&#223;e getreten. Und das hat in der Regel Konsequenzen.“</p>
<p>Speziell mit den europ&#228;ischen Aspekten des Falles von Guido Strack wird sich dann am morgigen Mittwoch ab 21:55 Uhr im WDR Fernsehen noch das Magazin <a href="http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2011/1412/whistleblower.jsp">Bericht aus Br&#252;ssel</a> besch&#228;ftigen. Details und viele Originaldokumente zum Fall gibt es aber schon jetzt bei unserem Partner, dem <a href="http://anstageslicht.de/strack">DokZentrum AnsTageslicht.de</a>.</p>
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		<title>TV-Tipp I: Gustl Mollath unschuldig in der Psychiatrie?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 15:15:46 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Abend um 21:45 Uhr berichtet <a href="http://www.swr.de/report/">Report Mainz</a> in der ARD &#252;ber den Fall von Gustl Mollath, der seit dem 27.02.2006 weggesperrt ist. </p>
<p>Aber was hat dies mit Whistleblowing zu tun ?</p>
<p>Nun, Mollath bekam als Ehemann einer Bankerin Insiderwissen mit und versuchte seine (mittlerweile Ex-)Frau und andere Banker von Aktivit&#228;ten abzuhalten, die er als Steuerhinterziehungen ansah. Die Folge: gegen Gustl Mollath wurde seitens seiner Frau Anzeige wegen einer angeblichen schon &#252;ber ein Jahr zur&#252;ckliegenden K&#246;rperverletzung gestellt. Dann ger&#228;t er in die M&#252;hlen einer &#252;berreagierenden Justiz und landet letztlich in der Psychiatrie. </p>
<p>Die Gerichte bescheinigen ihm bis heute in dem anhaltenden Wahn zu leben, Opfer des Bankensystems zu sein. Aber externe und unabh&#228;ngige Experten attestieren ihm, ganz klar zu sein und seinen Fall mit vielen Details glaubw&#252;rdig zu schildern. Nur diesen Vorw&#252;rfen geht die bayerische Justiz bis heute nicht nach, sie macht Gustl Mollath zum Opfer. Um T&#228;ter zu sch&#252;tzen?</p>
<p>Mehr zum Fall Mollath findet sich auch auf der Solidarit&#228;tswebseite: <a href="http://www.gustl-for-help.de/">http://www.gustl-for-help.de/</a></p>
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		<title>Leif Blum l&#228;sst Ausschussvorsitz ruhen</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 16:13:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Leif Blum (FDP) ist den Leserinnen und Lesern dieses Bl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leif Blum (FDP) ist den Leserinnen und Lesern dieses Blogs schon bekannt geworden, als er als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur hessischen Steuerfahnderaff&#228;re letztlich erfolglos versuchte unser <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/13/nachtrag-zum-gestrigen-liveblogging/">Live-Blogging</a> und damit die Dokumentation seines fragw&#252;rdigen Befragungsstils zu verhindern.  Jetzt muss sich Blum selbst den Fragen der Staatsanwaltschaft zu seiner Rolle als Anwalt im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen m&#246;glicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung stellen. </p>
<p>Bereits <a href="http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steueraffaere--fdp-politiker-im-fadenkreuz,1477340,11008450.html">im Oktober hatte die Frankfurter Rundschau</a> unter Hinweis auf &#8220;Material &#8230;, das auch an Hinweisgeberplattformen im Internet und zur FR gelangte&#8221; &#252;ber eine m&#246;gliche Rolle Blums bei fragw&#252;rdigen Finanztransfers verschachtelter deutscher Firmen in die Schweiz berichtet. Damals <a href="http://www.fr-online.de/rhein-main/steuerfahnder-affaere-blum-bleibt-im-amt-,1472796,11082564.html">weigerte sich Blum aber noch</a>, die von den Oppositionsfraktionen geforderte Konsequenzen zu ziehen und seine Ausschussvorsitz ruhen zu lassen. </p>
<p>Erst  nachdem die Staatsanwaltschaft jetzt ihre Ermittlungen auf seine Kanzlei und ihn ausgedehnt hat, hat auch Blum erkannt, dass dies mit seinem der Vorsetzung seiner T&#228;tigkeit als Ausschussvorsitzender unvereinbar ist, und <a href="http://www.fr-online.de/rhein-main/der-fall-blum-ermittlungen-gegen-leif-blum,1472796,11287844.html">l&#228;sst diesen ab sofort ruhen</a>.</p>
<p>Der <a href="http://www.hessen-tageblatt.com/blum-laesst-vorsitz-des-untersuchungsausschusses-ruhen-gruene-reichlich-spaet-90595">Landtagsabgeordnete Kaufmann von den Gr&#252;nen meinte hierzu</a>: &#8220;Da Blum allerdings selbst genau wei&#223;, wie tief er in die Aff&#228;re verstrickt ist, muss man ihn fragen, warum er nicht besser auf die Mitwirkung im Untersuchungsausschuss von vornherein verzichtet hat“. Aber vielleicht ist Blum ja nicht der Einzige, der dies wei&#223;. <a href="https://privacybox.de/cgi-bin/tram_msg.pl?lang=de&#038;sus=whistleblowernetzwerk">Unsere Privacybox</a> jedenfalls steht anonymen Hinweisgebern auch in diesem Fall f&#252;r sachdienliche Hinweise zur Verf&#252;gung.</p>
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		<title>Konferenz und Podiumsdiskussion zu Leaking an der Uni Frankfurt</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Nov 2011 09:18:48 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 9. November findet an der Goethe Universit&#228;t in Fra [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. November findet an der Goethe Universit&#228;t in Frankfurt am Main ein ganzt&#228;giger Workshop (Eisenhower-Saal 1.314, IG-Farben-Geb&#228;ude, Campus Westend ab 11:00 Uhr) mit anschlie&#223;ender &#246;ffentlicher Podiumsdiskussion (HZ 8, H&#246;rsaalzentrum, Campus Westend ab 18:00 Uhr) zum Thema &#8220;Leaking: Sicherheitsbedrohung oder subversive Demokratisierung?&#8221; statt. Die Teilnahme ist kostenlos, um vorherige Anmeldung wird gebeten. </p>
<p>Auf dem Programm des Workshops stehen Fragen wie: Inwiefern l&#228;sst sich die erzwungene Transparenz als Demokratisierung deuten? Gef&#228;hrdet „Leaking“ demokratisch-repr&#228;sentative Systeme – und im Besonderen deren Au&#223;enpolitik? Welche Geheimnisse sollten geheim bleiben, bei welchen gibt es ein berechtigtes Interesse an einer Ver&#246;ffentlichung? Und wer sollte &#252;ber eine solche Ver&#246;ffentlichung entscheiden? </p>
<p>Unter dem Thema „In doubt we publish: WikiLeaks als Bedrohung f&#252;r Demokratie und Diplomatie?&#8221; diskutieren bei der Podiumsdiskussion Wolfram von Heynitz, Planungsstab Ausw&#228;rtiges Amt, Prof. Christoph Bieber. Universit&#228;t Duisburg-Essen, und Guido Strack, Whistleblower Netzwerk. Moderieren werden diese Diskussion die Politikwissenschaftler Prof. Nicole Deitelhoff und Prof. Christopher Daase von der Goethe-Universit&#228;t.</p>
<p>Weitere Infos zum Programm und der Link zur Anmeldung finden sich unter: <a href="http://www.sicherheitskultur.org/de/leaking/">http://www.sicherheitskultur.org/de/leaking/</a></p>
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		<title>TV-Tipp: 45min-Doku zu Whistleblowing auf ZDF-Info</title>
		<link>http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/10/05/tv-tipp-45min-doku-zu-whistleblowing-auf-zdf-info/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 14:53:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA["Ich pack' aus! Wenn Insider an die &#214;ffentlichkeit geh [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Ich pack&#8217; aus! Wenn Insider an die &#214;ffentlichkeit gehen&#8221; lautet der Titel einer 45min&#252;tigen Dokumentation, die der ZDF-Info Kanal am Samstag, 08.10.2011 um 20:15 Uhr zeigt. In der Ank&#252;ndigung hei&#223;t es u.a.:</p>
<blockquote><p>Weltweit h&#228;ufen sich Wirtschafts- und Unternehmensskandale. In Deutschland stehen selbst Gloabl Player wie Siemens, Metro oder Volkswagen in der Kritik. Whistleblower werden die Hinweisgeber genannt, die die &#214;ffentlichkeit unterrichten: &#220;ber Missst&#228;nde in der eigenen Firma, &#252;ber gesundheitliche Gefahren, Korruption oder gar Staatsgeheimnisse. Ein Film &#252;ber Menschen, die &#8220;geplaudert&#8221; haben: Sind sie Helden oder Verr&#228;ter?</p></blockquote>
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		<title>Bundestagsdebatte zum gesetzlichen Whistleblowerschutz</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 14:23:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In der heutigen Bundestagsdebatte &#252;ber den Antrag der  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der <a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/1">heutigen Bundestagsdebatte</a> &#252;ber den <a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/064/1706492.pdf">Antrag der Linksfraktion, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzes zum Whistleblowerschutz auffordern will</a>, haben alle Parteien klar Position bezogen: Alle Oppositionsparteien wollen den gesetzlichen Whistleblowerschutz verbessern, die Koalitionsfraktionen hingegen behaupten, die bestehenden Regelungen seien ausreichend und bezeichnen die <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/222/6/lang,de/">Vorgaben von G20</a> und <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/01/24/ministerkomitee-des-europarats-zu-whistleblowing/">Europarat </a>als unverbindlich.</p>
<p>Zun&#228;chst legte<a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/2"> f&#252;r die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Karin Binder</a> die Grundproblematik des fehlenden Schutzes f&#252;r Whistleblower in Deutschland dar und verwies z.B. auf den Fall <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Miroslaw_Strecker.htm">Miroslaw Strecker</a>, um dann auf Wikileaks und <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/?s=Manning">Bradley Manning</a> zu sprechen zu kommen. Auch insoweit solle die Bundesregierung handeln und sich gegen&#252;ber den USA und Gro&#223;britannien f&#252;r Manning einsetzen.</p>
<p>          <object type="application/x-shockwave-flash" data="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" width="450" height="255" id="showIt" style="width: 450px; height: 297px;"><param name="movie" value="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf "/><param name="menu" value="true" /><param name="quality" value="high" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="swliveconnect" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="scalemode" value="showall" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="flashvars" value="plugin_version=9.0.115&amp;bandwidth=514&amp;xasxTemplate=xasx_od.xml&amp;autoPlay=false&amp;skin=od_embed_ext&amp;application=144277506&amp;baseUrl=http://iptv.cdn.tv1.de/iptv/player/macros&amp;params=?r=r$contentId=1345846$singleton=true$forcedWidth=450$forcedHeight=255$keepVideoAspectRatio=true&amp;language=de" /></object></p>
<p><a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/3">Dann war Gitta Connemann (CDU/CSU) an der Reihe</a>. Ihr Beitrag war gepr&#228;gt von bissige Kritik am Vorschlag der Linken einerseits und einer offensichtlichen Zufriedenheit mit der gegenw&#228;rtigen Rechtslage andererseits. </p>
<p>Auf besonderen Unmut stie&#223; bei Ihr eine Passage des Antrags der Linken zum Medienrecht: &#8220;insbesondere der Schutz von Medien und anderen Publizierenden wie z. B. WikiLeaks, anderen Leak-Plattformen und Bloggern sowie der Schutz von journalistischen Quellen. Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffende sowie sonstige Personen, die Verschlusssachen erhalten und verbreiten, d&#252;rfen daf&#252;r nicht haftbar gemacht werden k&#246;nnen.&#8221; Wobei sich Frau Connemann auch von einem Zwischenruf des MdB Montag (B90/Die Gr&#252;nen) der auf das geltende Recht verweist, nicht davon abbringen l&#228;sst, dass mit dem Antrag der Linken sowohl Wikileaks als auch Beamte die Geheimnisse weitergeben immer von jeder strafrechtlichen Verantwortung freigestellt werden sollten. Ersteres gilt in Deutschland ohnehin und Zweiteres ist auch von den Linken offensichtlich nicht gewollt. Au&#223;erdem sei Frau Connemann einmal die <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2010/12/22/un-und-oas-sonderbeauftragte-fuer-meinungsfreiheit-zu-wikileaks/">Stellungnahme der Sonderbeauftragten f&#252;r Meinungsfreiheit von UN und OAS zu dieser Problematik</a> zur Lekt&#252;re empfohlen. </p>
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<p>Was den Schutz von Whistleblowern angeht, beruft sich Connemann auch auf die §§ 84ff. BetrVG, ohne allerdings zu erw&#228;hnen, dass jene Normen eine eigene Betroffenheit beim Whistleblower verlangen, also gerade nicht jene sch&#252;tzen, die sich f&#252;r das Allgemeinwohl einsetzen. Auch der von ihr erw&#228;hnte § 17 Abs. 2 ArbSchG hat nur einen ganz engen Anwendungsbereich und ist auf andere Fallkonstellationen nicht &#252;bertragbar. Aber der CDU/CSU reicht dies offensichtlich. Das <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/07/21/urteil-des-egmr-whistleblowing-von-meinungsfreiheit-geschuetzt/">Urteil des EGMR im Fall Heinisch</a>, internationale Forderungen nach besserem gesetzlichen Whistleblowerschutz und die Selbstverpflichtung der G20 werden ignoriert und als &#8220;nicht verbindlich&#8221; bezeichnet.</p>
<p>Die wirkliche Antwort der CDU/CSU zum Whistleblowerschutz scheint ohnehin zu sein, diesen den Arbeitgebern &#252;berlassen zu wollen. Dabei ist es, <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/244/1/lang,de/">wie unsere Untersuchungen der Praxis ergeben haben</a>, entgegen der Behauptungen von Connemann, derzeit aber gerade nicht so, dass die meisten Regelungen zu Hinweisgebersystemen in Form von Betriebsvereinbarungen mit den Mitarbeitern verhandelt w&#252;rden. Hier dominieren vielmehr derzeit eindeutig die einseitigen Regelungen durch Richtlinien der Arbeitgeber und Transparenz ist Mangelware.</p>
<p><a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/4">N&#228;chste Rednerin, Kerstin Tack (SPD):</a> Sie bezieht sich auf den fehlenden Schutz der Betroffenen in F&#228;llen wie <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Brigitte_Heinisch.htm">Heinisch</a>, <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Miroslaw_Strecker.htm">Strecker</a>, <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Andrea_Fuchs.htm">Fuchs</a> und <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/Erwin_Bixler.htm">Bixler</a>. Sie verbindet diese Fallbeispiele zu Recht mit der Frage: Warum sch&#252;tzt die Bundesregierung die T&#228;ter statt der Opfer?</p>
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<p>Tack k&#252;ndigt einen konkreten Gesetzesentwurf der SPD zum Whistleblowerschutz &#8220;in den n&#228;chsten Wochen&#8221; an. Dabei benennt sie auch erstmals zahlreiche Regelungsgegenst&#228;nde, die dieser Vorschlag enthalten soll. Darunter finden sich auch Themen wie &#8220;Schulungs- und Bildungspflichten des Dienstgebers&#8221;, &#8220;Rolle der Betriebs- und Personalr&#228;te&#8221;, &#8220;R&#252;ckmeldungen an Hinweisgeber&#8221; und &#8220;Wer ber&#228;t und unterst&#252;tzt Whistleblower im Betrieb?&#8221;. Der Vorschlag der SPD scheint demnach, erfreulicher Weise, wohl &#252;ber <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/87/99/lang,de/">jenen aus 2008,</a> hinausgehen zu wollen.</p>
<p><a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/5">Pascal Kober von der FDP</a> beginnt mit einem Lob auf die Gewissensentscheidungen mancher Whistleblower, frei nach Thomas von Aquin, um dann allerdings vor allem die m&#246;glichen Gef&#228;hrdungen der Datenschutzrechte Dritter in den Mittelpunkt seiner Rede zu stellen. Im &#220;brigen schlie&#223;t er sich der, aus seiner Sicht &#8220;differenzierten Argumentation&#8221;, der CDU/CSU Kollegin an und setzt auf Gerichte und eine Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitspr&#252;fung im Einzelfall. Als Kommentar dazu reicht wohl der Verweis auf deren j&#252;ngste Beurteilung durch den EGMR im Fall Heinisch.</p>
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<p><a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/6">Letzte Rednerin war Ingrid H&#246;nlinger (B90/Die Gr&#252;nen)</a>. Ihr Grundtenor: Wir m&#252;ssen endlich anerkennen, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag f&#252;r die Gesellschaft leisten; sie verdienen unseren Schutz. Es bestehe insoweit dringender Handlungsbedarf, aber die Regierung warte nur passiv auf Vorgaben der G20 obwohl jetzt schon klar sei, dass diese G20-Vorschl&#228;ge keine konkreten Aussagen zu den Details der Einbettung besseren Whistleblowerschutzes ins deutsche Recht machen werden. Ihre Fraktion wolle einen ausgereiften Antrag und werde demn&#228;chst einen eigenen Gesetzentwurf &#8211; der aber wohl nur arbeits- und dienstrechtliche Regelungen beinhalten wird &#8211; zur Diskussion stellen. Die Vorschl&#228;ge der LINKEN seien hier zu unkonkret. </p>
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<p><a href="http://dbtg.tv/vid/17/131/5/7">Am Schluss der Debatte wurde gem&#228;&#223; dem Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, das Thema in die Aussch&#252;sse &#8211; federf&#252;hrend an den Ausschuss f&#252;r Arbeit und Soziales &#8211; zu verweisen.</a></p>
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<p>Zusammenfassend l&#228;sst sich &#8211; auch angesichts des mal wieder sp&#228;rlich besetzten Bundestages &#8211; feststellen: Den <a href="http://www.whistleblower-net.de/content/view/229/1/lang,de/">n&#246;tigen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz</a> wird es mit der gegenw&#228;rtigen Koalition in Deutschland nicht geben. Jene Fraktionen verschlie&#223;en auch weiterhin ihre Augen vor der <a href="http://www.whistleblower-net.de/ausstellung/intro.htm">Tatsache, dass in diesem Land zivilcouragierte Whistleblower zu Opfern</a> gemacht werden. Whistleblowerschutz den Unternehmen zu &#252;berlassen und so manchmal gar den Bock zum G&#228;rtner zu machen, reicht eben nicht aus. Somit wird Deutschland immer weiter hinter <a href="http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/16/internationale-ngos-wollen-bestmoeglichen-whistleblowerschutz-in-g20-staaten/">sich entwickelnde internationale Standards des Whistleblowerschutzes</a> zur&#252;ckfallen.</p>
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		<title>#liveblog aus dem Untersuchungsausschuss</title>
		<link>http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/09/25/liveblog-aus-dem-untersuchungsausschuss/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Sep 2011 17:18:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Whistler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den nachfolgenden Bericht &#252;bernehmen wir gerne von htt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Den nachfolgenden Bericht &#252;bernehmen wir gerne von <a href="http://debaernd.de/">http://debaernd.de/</a> bzw. <a href="http://seb666.de/?p=170">http://seb666.de/?p=170</a>. Vielen Dank and die Piraten-Blogger!</em></p>
<p>Auf Einladung von Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk e.V. fanden sich am Montag den 19.09.2011 einige Piraten und Sympathisanten im hessischen Landtag ein, um an der 19. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Steuerfahnderaff&#228;re teilzunehmen und zu berichten. Herr Strack, der von der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses ein Live-Blog angefertigt hatte, welches einen Eklat und tempor&#228;ren Platzverweis seiner Person nach sich zog, war diesen Montag leider verhindert, um seinen Bericht fortzuf&#252;hren.</p>
<p>F&#252;r unseren piratigen Live-Blog haben wir Twitter verwendet und basierend auf den Tweets mit Hashtag #liveblog ist dieses Posting entstanden:</p>
<p>Begonnen hat die Sitzung um zehn Uhr morgens mit einem nicht &#246;ffentlichen Teil der etwa eine halbe Stunde gedauert hat. Anschlie&#223;end wurde der erste Zeuge, Herr Dietrich Elies, vernommen.</p>
<p>Der Zeuge Elies tat sich zu Anfang sehr schwer damit, detailliert &#252;ber den Vorgang aus dem Jahr 2005 zu berichten. Wen wundert dies. Laut eigener Aussage wusste Herr Elies bis zu seiner Beauftragung mit dem Fall Schmenger nichts von den Mobbing- und Bossing-Vorw&#252;rfen. Herr Elies hatte im Laufe der Untersuchung nach und nach von den Informationen Kenntnis erhalten. Er wurde nach dem ersten Brief Schmengers an den Ministerpr&#228;sidenten beauftragt, eine “vollumf&#228;ngliche Aufkl&#228;rung” des Falles Schmenger durchzuf&#252;hren.</p>
<p>Laut Elies’ Einsch&#228;tzung waren die Vorw&#252;rfe Schmengers unberechtigt. In den Fragerunden der Fraktionen konnte Elies keine Aussage treffen, ob es neben gesundheitlichen noch weitere Gr&#252;nde f&#252;r eine Ruhestandsversetzung Schmengers gab. Den Gesundheitsaspekt unterstreicht Elies, indem er von Schmenger berichtet, dass dieser “optisch nicht gerade gesund aussah” und auf seinen Bandscheibenvorfall sowie Schmengers bleiches Gesicht hinweist. Elies erw&#228;hnt auch gleich mehrfach, dass Schmenger zum Zeitpunkt seiner Untersuchung krank geschrieben gewesen sei. Herr Elies gibt ebenfalls an, dass es kein f&#246;rmliches Remonstrationsverfahren Schmengers gegen die Amtsverf&#252;gung und Ruhestandsversetzung gab.</p>
<p>In dem gesamten Verfahren hatte Elies keinen Kontakt zu einem der anderen betroffenen Steuerfahnder, l&#228;sst sich aber zu in der Befragung zu Aussagen hierzu hinrei&#223;en und vermutet auch hier keine Unstimmigkeiten. Herr Elies gibt auch zu, dass im Rahmen seiner “vollumf&#228;nglichen Aufkl&#228;rung” kein Eingriff in die Personalf&#252;hrung erfolgte, obwohl “Personalf&#252;hrungsverhalten sicherlich noch ein dankbares Thema gewesen w&#228;re”. Den schwarzen Peter bez&#252;glich des Mobbings reichte Elies damit an die Personalabteilung weiter. In der Befragung durch die SPD-Fraktion kam kurz auf, dass es Berichte &#252;ber Schmenger gab, wonach dieser sich nicht in Hierarchien einordnen k&#246;nne. Elies konnte hierzu keine Aussage t&#228;tigen.</p>
<p>Der Ausschussvorsitzende (Leif Blum, FDP) hat wiederholt und eindr&#252;cklich darauf verwiesen, dass Bild- und Tonprotokolle, unabh&#228;ngig mit welchen technischen Hilfsmitteln angefertigt, unzul&#228;ssig seien.</p>
<p>Nach einer kurzen Pause ging es mit der Befragung des Zeugen Gerd Hoin weiter.</p>
<p>Laut Herrn Hoin gab es einen Konflikt zwischen Schmenger und seiner Bereichsleitung. Das war Anlass f&#252;r ein Gespr&#228;ch mit Schmenger. Man er&#246;rterte mit Schmenger L&#246;sungsoptionen, wie z.B. eine Umbesetzung, evtl. als Sachgebietsleitung.</p>
<p>Der Zeuge Hoin wurde dann zur Einleitung des Verfahrens der Dienstunf&#228;higkeit befragt und zu den M&#246;glichkeiten, wie Schmenger evtl. wieder h&#228;tte dienstf&#228;hig werden k&#246;nnen. Herr Hoin sagte aus, dass Schmenger schriftlich angewiesen wurde, sich beim Versorgungsamt untersuchen zu lassen. Das Dienstf&#228;higkeitsgutachten &#252;ber Schmenger stammte nicht von einer externen Stelle sondern aus dem Versorgungsamt. Steuerfahnder Wehner hatte sich gegen die Weisung zur Untersuchung beim Versorgungsamt zur Wehr gesetzt. Das Versorgungsamt beurteilte Schmenger damals dienstunf&#228;hig. Herr Hoin hatte im Laufe des Dienstunf&#228;higkeitsverfahren ein Telefonat mit Herrn Dr. Holzmann, welcher ihm versicherte, dass Schmenger tats&#228;chlich dienstunf&#228;hig sei. Ansonsten gab es laut Herrn Hoin keine weiteren Kontakte z.B. durch Ministerpr&#228;sident Koch oder Finanzminister Weimar im Fall Schmenger. Der Rechtsvertreter von Schmenger fragte nach dem Gutachten &#252;ber dessen Dienstunf&#228;higkeit. Dieses Gutachten lag zum Zeitpunkt dieser Anfrage aber nicht vor. Laut Hoin soll Holzmanns Gutachten an Schmengers Rechtsvertreter &#252;bersandt worden sein. Hoin selbst kenne das Gutachten nur in Teilen.</p>
<p>Schmenger hatte der Ruhestandsversetzung nicht zugestimmt. Diese wurde trotzdem beschlossen, da dienstunf&#228;hige Beamte generell in den Ruhestand versetzt werden w&#252;rden und die Zustimmung nur Formsache sei. Weitere involvierte Stellen h&#228;tten das Ruhestandsverfahren nicht beanstandet. Schmenger hatte kein Widerspruchsverfahren dagegen eingeleitet. Laut Herrn Hoin stand damals noch die Frage im Raum, ob Herr Schmenger explizit in der Steuerfahndung h&#228;tte weiter arbeiten k&#246;nnen. Bei der Befragung durch die CDU-Fraktion wurde dies h&#246;hnisch auf die Spitze getrieben: “Kommt es h&#228;ufiger vor, dass Mitarbeiter sagen, ich bin nur in einem einzigen Bereich arbeitsf&#228;hig?” Hoin verneinte dies und sagte aus, dass dies auch gr&#246;&#223;ere Probleme in der Personalplanung nach sich ziehen d&#252;rfte.</p>
<p>Zwischen der Ruhestandsverf&#252;gung und ihrer Umsetzung lagen mehr als 9 Monate. Die Verf&#252;gung habe solange im Ministerium gelegen. Warum das so war, konnte Zeuge Hoin nicht sagen.</p>
<p>Die &#214;ffentlichkeit wurde f&#252;r einige Zeit ausgeschlossen und eine l&#228;ngere Pause angesetzt.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Befragung des Zeugen Hoin wurde immer wieder zwischen verschiedenen Fragestellungen hin und her gesprungen. So sagte der Zeuge z.B. aus, dass die Eheleute Feser auf Grund einer Empfehlung des Betriebsarztes versetzt wurde. Um nur wenig sp&#228;ter &#252;ber den Gutachter Dr. Holzmann zu sprechen, dessen Daten Herr Hoin von einem Mitarbeiter erhalten habe, aber nicht mehr wisse von welchem.</p>
<p>Vom Fall Schmenger hat der Zeuge aus einem Artikel im Stern gelesen, hat daraus aber keine Konsequenzen gezogen und die Unterzeichnung der offenen Zwangspensionierung somit nicht &#252;berdacht. Er sagte, dass eine Beurteilung nicht auf Basis eines Artikels stattfinden m&#252;sse, sondern durch ein Gericht.</p>
<p>Anschlie&#223;end wurde wieder gesprungen, diesmal ging es um die Stellenausschreibungen auf denen Herr Schmenger, Eheleute Feser und alle weiteren versetzt wurden. Dort gab Herr Hoin an f&#252;r diese Ausschreibungen zust&#228;ndig gewesen zu sein. Dabei wurden allerdings zwei Versionen an die einzelnen Finanz&#228;mter gesandt. Die erste wurde bereits einen Tag sp&#228;ter widerrufen und durch die zweite Version ersetzt. Herr Hoin h&#228;lt es f&#252;r unwahrscheinlich, dass in dieser Zeit bereits eine Bewerbung vorgelegen hat. In der weiteren Befragung zu diesem Teil kam schlie&#223;lich heraus, dass drei Bewerbungen verloren gegangen sind, dies sei aber unbeabsichtigt geschehen und kommt h&#246;chst selten vor. Bei einer Bewerbung wurde nicht einmal der Eingang festgestellt.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Befragung stellte sich schlie&#223;lich heraus das die Oberfinanzdirektion bereits seit 2002 von den Problemen in der Steuerfahnung wusste und 2004 das erste Mal schriftlich informiert wurde. Die Probleme wurden allerdings jedes Mal als Einzelf&#228;lle behandelt. Herr Hoin hatte keine M&#246;glichkeit weitere Gutachten, abgesehn des Falls Schmengers, zu lesen. F&#252;r das Gutachten Herrn Schmengers wurde ein psychatrisches angefordert obwohl dessen Krankschreibung nur auf organischen Befunden beruhte. Die Oberfinanzdirektion gab den Hinweis, dass dieses erstellt werden sollte</p>
<p>Gegen 17:20 Uhr wurde Herr Hoin schlie&#223;lich aus dem Zeugenstand entlassen und es wurde kurze Zeit die &#214;ffentlichkeit ausgeschlossen, um zu beraten wie weiter verfahren wird.</p>
<p>Der letzte Zeuge f&#252;r heute war Herr Krebs-Wetzl. Er wurde zu Beginn belehrt, wie man es aus jedem Gericht kennt. Anschlie&#223;end sollte er berichten, wie er die Geschehnisse erlebt hat. Er begann mit den Erz&#228;hlungen im Jahr 2001 und schilderte seine Laufbahn in der Finanzverwaltung und was er schlie&#223;lich mit dem Fall zu tun hatte.</p>
<p>Das Hauptthema der Erz&#228;hlung und Befragung waren die Versetzung und wie die Steuerfahnder mit diesen umgingen. Er berichtete, dass die neuen Mitarbeiter der Servicestelle “Recht” keine Arbeit hatten und insgesamt nicht froh, teilweise sogar unzufrieden oder sauer &#252;ber die Versetzung waren. Den Steuerfahndern wurden schlie&#223;lich insgesamt elf F&#228;lle &#252;bergeben von denen am Ende einer bearbeitet wurde, wobei allerdings noch Nacharbeit erforderlich war.</p>
<p>Herr Krebs-Wetzl gab den ungl&#252;cklichen Mitarbeitern gen&#252;gend Zeit sich auszutauschen, da niemand wirklich froh &#252;ber die Versetzung war. Er bekam also direkt mit, wie es den Betroffenen ging und hatte dabei ein “ungutes Gef&#252;hl”. Warum die Mitarbeiter dorthin versetzt wurden und von wo sie kamen, wollte Herr Krebs-Wetzl gar nicht wissen. Er “verkniff” sich die Nachfrage.</p>
<p>Helfen konnte der Zeuge Herrn Feser aber auch nicht, obwohl er es wollte. Herr Feser hatte sich zwar wieder auf Stellen in der Steuerfahndung beworben, wurde aber abgelehnt. Der Zeuge sagte explizit, dass es Herrn Feser schlecht ging, weil er nicht mehr in der Steuerfahnung arbeiten konnte.</p>
<p>Mit der Befragung von Herrn Krebs-Wetzl endete die Sitzung des Untersuchungsausschusses. Es berichteten <a href="http://twitter.com/#%21/alibi_ranch">@alibi_ranch</a>,  <a href="http://twitter.com/#%21/deBaernd">@debaernd</a>,  <a href="http://twitter.com/#%21/manolo_pph">@manolo_pph</a>, <a href="http://twitter.com/#%21/no1de">@no1de</a>,  <a href="http://twitter.com/#%21/s0720072">@s0720072</a> und <a href="http://twitter.com/#%21/seb666">@seb666</a>.</p>
<p>Wir danken zum Einen noch Herrn Strack vom Whistleblower Netzwerk f&#252;r die Einladung. Den Whistleblowern auszuhelfen, war f&#252;r die anwesenden Piraten eine neue und spannende Erfahrung. Zum Anderen wollen wir der SPD zu ihrem <a href="http://dl.dropbox.com/u/15210538/SPD-zu-Liveblogging.pdf">positiven Statement zum Thema Liveblogging</a> gratulieren!</p>
<p>Der Untersuchungsausschuss findet geplant an folgenden weiteren Terminen statt und die Whistleblower haben sicher nichts gegen eine helfende Hand:</p>
<ul>
<li>30.9., 9:00 Uhr</li>
<li>31.10., 8:30 Uhr</li>
<li>4.11., 9:30 Uhr</li>
<li>21.11., 10:00 Uhr</li>
<li>5.12., 8:30 Uhr</li>
</ul>
<address>Dieses Posting darf und soll in unver&#228;nderter Form m&#246;glichst weit gestreut werden. Packt es auf Euren Blog und verbreitet die Nachricht:</address>
<address>Liveberichte aus Untersuchungsaussch&#252;ssen lassen sich nicht verhindern…</address>
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